Anrainer klagen über "Festbeleuchtung" bei Cuxhavener Unternehmen
Mitglieder des Ortsrats Altenbruch diskutiert über Lichtverschmutzung: Übertreibt man es im hafennahen Bereich mit der Beleuchtung?Firmen argumentieren mit Sicherheitsaspekten.
Das Ausmaß der Beleuchtung auf den Firmengeländen einiger hafennaher Unternehmen hat in der jüngsten Sitzung des Altenbrucher Ortsrats für Diskussionen gesorgt. Ortsratsmitglieder, aber auch Bürger meldeten sich im Laufe der Sitzung zu Wort, um auf eine steigende Belastung durch Lichtimmission hinzuweisen. Betroffen sein sollen Bereiche von Groden und Altenbruch.
Nach den Worten des stellvertretenden Ortsbürgermeisters Peter Altenburg geht es unter anderem um die Auto-Logistikfläche zwischen Neufelder Straße und Grodener Mühlenweg/Müllersiedlung. Dort verfahren die Betreiber nach seinem Empfinden nach dem Motto "Tore zu, Tannenbaum an". Für die Landschaft sei diese Beleuchtungspolitik störend, betonte Altenburg. Er wies dabei im selben Atemzug auf die Situation im Bereich des Cuxhavener Siemens-Werks hin: Dort seien Außenanlagen nicht allein nachts beleuchtet. "Das ist überpowered, was die da machen", resümierte der Vorsitzende der Stadtratsfraktion "Die Cuxhavener".
"Aus dem Weltall" zu identifizieren
Unterstützung erhielt Altenburg in der Sitzung, die in der zweiten März-Woche in der Villa Gehben stattfand, von seinem Ortsratskollegen und Vorsitzenden der dortigen CDU-Fraktion, Michael Habben. Ob es sein müsse, dass die Stadtteile Groden und Altenbruch "aus dem Weltall erkannt werden müssen", fragte Habben in die Runde.
In das Thema eingeführt hatte am fraglichen Abend ein Vertreter der Stadtverwaltung, Sebastian Post, Leiter des Fachbereichs Planen, Stadtentwicklung und Bauen. In den Bereich Immissionsschutz fallen nach seinen Worten nicht nur der Umgang mit Umweltbelastungen wie Abgasen oder Lärm. Lichtimmission sei theoretisch ebenso kritisch zu betrachten, erläuterte Post. An die Zuhörerinnen und Zuhörer der Ortsratssitzung gerichtet, sprach er die Möglichkeit an, sich an die Verwaltung zu wenden: "Jeder, der da ein Problem hat, kann sich an die Stadt wenden."
Geht es um Licht, das von gewerblich genutzten Anlagen ausgesendet wird, ist in letzter Konsequenz die Gewerbeaufsicht zuständig. Auf der Grundlage von Immissionsschutz-Richtlinien hat sie zu ermitteln, ob die jeweils in der Kritik stehenden Lichtquellen eine unzulässige Belästigung hervorrufen (oder nicht). Hinnehmen müssen Anwohner dagegen "Störungen", die durch die übliche öffentliche Beleuchtung - etwa durch Straßenlaternen - entstehen.
Gleiches gilt für die Sicherheitsbeleuchtung von Hafenanlagen - solange die einschlägigen Richtwerte eingehalten und technische Standards beachtet werden. Darauf weist nicht nur die Niedersachsen Ports GmbH in ihrer Rolle als Betreibergesellschaft der niedersächsischen Häfen hin. "Hafengebiete müssen für den Verkehr optimal beleuchtet sein, um die Abwicklung von Waren- und Personenverkehr möglich und sicher zu machen", heißt es in einer NPorts-Erklärung.
Unternehmen verweist auf Sicherheitsaspekte
Den Sicherheitsaspekt hob auf Anfrage unserer Redaktion auch die Firma Siemens Gamesa Renewable Energy hervor. "Die Beleuchtung unserer Produktionshalle in Cuxhaven dient in erster Linie der Arbeitssicherheit. Wir arbeiten im Drei‑Schicht‑Betrieb - das heißt, unsere Mitarbeitenden sind auch nachts in der Fertigung im Einsatz. Eine verlässliche und gleichmäßige Ausleuchtung aller Arbeitsbereiche ist daher notwendig, um sichere Abläufe gewährleisten zu können", erklärte eine Sprecherin. Zum Einsatz kommt nach ihren Worten ausschließlich LED‑Technik, die energieeffizient ist und einen deutlich geringeren Stromverbrauch als herkömmliche Beleuchtungssysteme aufweist. Siemens Gamesa lege großen Wert auf verantwortungsbewusste Energienutzung und prüfe daher regelmäßig technische Verbesserungen, so die Sprecherin. "Für eine weitere Reduzierung der Lichtemissionen stehen derzeit jedoch keine Lösungen bereit.."