Mäusekot im Mehllager entdeckt
Mäusekot im Lager und eine tote Maus: Der Landkreis Cuxhaven deckt Missstände in einer Bäckerei auf. Doch was steckt hinter der späten Veröffentlichung? Und wie sieht es mit der Transparenz in der Lebensmittelbranche aus?
Zwei amtliche Kontrollen Ende Juni hatten es ans Licht gebracht: In Lagerbereichen der Bäckerei Itjen an der Spanger Straße in Cuxhaven-Sahlenburg fanden Prüfer Mäusekot, in einer Klebefalle im Bereich des Mehlsilos lag eine tote Maus. Mitte August veröffentlichte der Landkreis Cuxhaven den Befund im öffentlich einsehbaren Verzeichnis nach Paragraf 40 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches.
Warum die Veröffentlichung so dauert
Zwischen Kontrolle und Veröffentlichung lagen rund sieben Wochen. Kein Zufall, wie Pressesprecherin Simone Starke vom Landkreis Cuxhaven erklärt: Der Betrieb müsse zunächst angehört werden und habe dafür zwei Wochen Zeit, danach folge eine weitere Frist, in der der Betrieb gegen die Entscheidung vorgehen könne.
Simone Starke betont zudem einen wichtigen Unterschied: Eine Veröffentlichung nach Paragraf 40 setze keine Gesundheitsgefahr voraus. Akut gesundheitsgefährdende Lebensmittel würden gesondert auf dem Portal lebensmittelwarnung.de gelistet. Ob die seit Juni erfolgten Nachkontrollen beanstandungsfrei verliefen, wie es der Betrieb angibt, wollte der Landkreis aus Datenschutzgründen nicht bestätigen.
Firmenchef Jörg Itjen bestreitet die damaligen Feststellungen nicht. Betroffen gewesen seien ausschließlich Lager- und Randbereiche, nicht die Produktion. Der Bäcker- und Konditormeister verweist auf ein branchenweites Problem: Schädlingsbekämpfer dürften Giftköder erst einsetzen, wenn ein Befall bereits nachgewiesen sei. Vorher müsse mit ungiftigen Ködern gearbeitet werden.
Sein Betrieb setze zusätzlich auf ein elektronisches Monitoring-System, dessen Zugang er der Lebensmittelüberwachung angeboten habe. "Wir haben in 115 Jahren noch keinen umgebracht und haben es auch nicht vor", sagt Itjen mit Blick auf seinen Umgang mit dem Thema. Die Missstände sind mittlerweile abgestellt, die letzte Kontrolle ist in der zurückliegenden Woche erfolgt.
Bäckerinnung sieht keinen Trend
Jan Lohleit, Geschäftsführer des Bäckerinnungsverbandes Niedersachsen-Bremen, stützt Itjens Einschätzung zur Rechtslage, relativiert aber das Ausmaß des Problems. Meldungen nach Paragraf 40 seien unter den Mitgliedsbetrieben selten, ungefähr eine pro Jahr. Ungeziefer lasse sich in der Lebensmittelbranche grundsätzlich nie ganz ausschließen: "Betriebe sind da bis zu einem gewissen Grade machtlos, weil etwa Mäuse durch die kleinsten Fugen hineinschlüpfen."
Einen rechtlichen oder praktischen Unterschied zwischen einem Befall in Produktions- oder in Lagerbereichen gebe es nicht. Aktuell diskutiert werde zudem ein bundesweites Verbot der sogenannten anlasslosen Beköderung, gegen das sich der Verband einsetze. Betrieben rät Lohleit, offen zu kommunizieren, sobald ein Mangel behoben ist.
Verbraucherschützer fordern mehr Transparenz
Aus Sicht der Verbraucherzentrale Niedersachsen ist ein Mäusebefall mehr als ein reiner Formalverstoß. Mäuse könnten Krankheitserreger übertragen und Lebensmittel über Kot oder Urin verunreinigen, so Projektleiterin Constanze Rubach. Entscheidend für die gesundheitliche Bewertung seien Ausmaß des Befalls und eine mögliche Kontamination der Produkte.
Die Veröffentlichungspflicht selbst hält Rubach für unverzichtbar, weil Verbraucher nicht selbst prüfen könnten, was hinter den Türen von Lebensmittelbetrieben passiere. Sie plädiert zugleich dafür, auch die Mängelbehebung transparent zu machen, wie es Itjen fordert, warnt aber vor Plänen der Bundesregierung, bestehende Meldepflichten im Lebensmittelrecht eher abzubauen als auszuweiten. Gesetzliche Beschränkungen beim Gifteinsatz hält sie trotz der Kritik von Itjen und Lohleit für unerlässlich, um gesundheitliche und ökologische Risiken auszuschließen.
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