Ein anonymer Anruf signalisiert Gefahr: Ein Ehepaar aus Cuxhaven erkennt einen Betrugsversuch und informiert die Polizei, doch die geplante Falle schnappt nicht zu. Foto: dpa/von Dewitz
Ein anonymer Anruf signalisiert Gefahr: Ein Ehepaar aus Cuxhaven erkennt einen Betrugsversuch und informiert die Polizei, doch die geplante Falle schnappt nicht zu. Foto: dpa/von Dewitz
Polizei prüft Vorfall

Schockanrufer scheitern an Cuxhavener Ehepaar - Festnahme bleibt aus

von Christian Mangels | 03.08.2026

65.000 Euro sollte ein Ehepaar aus Cuxhaven zahlen, damit seine Tochter nicht ins Gefängnis müsse. Die Eheleute durchschauten den Schockanruf, informierten sofort auch die Polizei - doch die geplante Falle für die Betrüger kam nicht zustande.

Auf dem Display steht nur ein Wort: "Unbekannt". Als am Mittwoch um 12.20 Uhr das Festnetztelefon klingelt, denkt Susanne Rademacher (Namen von der Redaktion geändert) zunächst an ihre Nachbarin. Auch deren Nummer wird bei Anrufen nicht angezeigt. Die 64-Jährige nimmt ab. Am anderen Ende der Leitung beginnt eine Frauenstimme zu schluchzen. "Es ist etwas Schlimmes passiert", bringt sie unter Tränen hervor. Sie sei die Tochter der Rademachers, habe einen schweren Unfall verursacht und müsse nun ins Gefängnis.

Doch Susanne Rademacher ist vorbereitet. Sie hat schon häufig von Schockanrufen und dem sogenannten Enkeltrick gehört - auch in ihrem persönlichen Umfeld. Statt das Gespräch sofort zu beenden, beschließt sie, mitzuspielen. "Viktoria, bist du das?", fragt sie. Die vermeintliche Tochter bestätigt. Für Rademacher steht da längst fest: Sie will die Betrüger in eine Falle locken.

Betrüger stellt sich als "Kommissar Schneider" vor 

Kurz darauf übernimmt ein Mann das Gespräch. Er stellt sich als "Kommissar Schneider" vor und erklärt, der Gefängnisaufenthalt der Tochter könne verhindert werden - gegen die Zahlung von 65.000 Euro. Wenig später schaltet sich ein weiterer Mann ein, angeblich ein Staatsanwalt. Auch er drängt darauf, das Geld so schnell wie möglich bereitzustellen.

Während seine Frau die Betrüger am Festnetz in der Leitung hält, wählt der 70-jährige Heinz Rademacher mit seinem Handy den Polizeinotruf 110. Damit tut er genau das, was Betroffenen von Schockanrufen üblicherweise geraten wird. Rademacher landet in der zentralen Leitstelle in Oldenburg, die ihn an die Dienststelle in Cuxhaven verweist. Die Hoffnung auf schnelle Unterstützung erfüllt sich dort allerdings nicht. Die Polizei könne nicht zu ihnen kommen, erfährt das Ehepaar von den Cuxhavener Polizisten. Es solle das Telefonat beenden und danach Anzeige erstatten - persönlich auf der Wache oder über die Onlinewache.

Dabei waren die Rademachers nach eigener Aussage bereit, mit den Betrügern einen Übergabeort zu vereinbaren. Sie hofften, der Polizei so eine Gelegenheit zu verschaffen, die mutmaßlichen Täter festzunehmen. Schließlich beendet Susanne Rademacher das Gespräch.

"Wie soll man die Täter erwischen, wenn die Polizei nicht einmal kommt?", zeigt sie sich enttäuscht über die aus ihrer Sicht verpasste Gelegenheit. Gerade weil das Ehepaar den Betrug frühzeitig erkannt und umgehend den Notruf gewählt habe, hätten die Rademachers mit einer anderen Reaktion gerechnet.

Auf Anfrage unserer Redaktion erklärt die Polizeiinspektion Cuxhaven, dass der geschilderte Vorfall bekannt sei. Es sei ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des versuchten Betruges eingeleitet worden. Zugleich werde der Einsatzablauf intern nachvollzogen und ausgewertet. "Der gesamte Einsatzablauf wird sorgfältig geprüft", erklärt Polizeisprecherin Britta Schumann. "Eine abschließende Bewertung ist derzeit noch nicht möglich." Erst nach Abschluss der Prüfung könne beurteilt werden, ob die getroffenen Maßnahmen den vorgesehenen Abläufen entsprochen hätten oder ob Optimierungsbedarf bestehe.

Am betreffenden Tag habe die Polizei wegen eines erhöhten Einsatzgeschehens ein außergewöhnlich hohes Anrufaufkommen verzeichnet; die Dienststelle sei zeitweise stark ausgelastet gewesen, so die Polizeisprecherin. Unabhängig davon werde der konkrete Fall aufgearbeitet. Bei einem erkannten Betrugsversuch stehe zunächst die Abwehr der Straftat im Vordergrund, eine Anzeige werde regelmäßig im Anschluss aufgenommen. "Ob die Kommunikation im konkreten Fall den vorgesehenen Abläufen entsprach, ist Bestandteil einer internen Prüfung", so Schumann.

Eine fingierte Geldübergabe ist prinzipiell möglich

Eine von der Polizei begleitete, fingierte Geldübergabe ist nach Angaben der Sprecherin prinzipiell möglich. "Solche Maßnahmen kommen grundsätzlich in Betracht, wenn die Gefährdung der betroffenen Person ausgeschlossen werden kann und die tatsächlichen sowie rechtlichen Voraussetzungen vorliegen", erklärt Schumann. Entscheidend seien die konkrete Einsatzlage, die verfügbaren Kräfte und die Erfolgsaussichten. Ob diese Möglichkeit im Fall der Rademachers geprüft worden sei, sei Gegenstand der laufenden internen Aufarbeitung.

Für Betroffene bekräftigt die Polizei ihre Empfehlung: "Wer einen Schockanruf erkennt, sollte keine persönlichen Daten preisgeben, keine Vermögenswerte übergeben und keine Forderungen erfüllen." In einer akuten Situation solle unverzüglich die 110 gewählt werden. Angehörige sollten ausschließlich über bekannte Rufnummern kontaktiert werden; zudem dürfe man sich nicht unter Druck setzen lassen.

Im Bereich der Polizeiinspektion Cuxhaven wurden im laufenden Jahr bislang 25 Betrugsversuche im Zusammenhang mit Schockanrufen oder vergleichbaren Maschen angezeigt. In zwei Fällen erbeuteten die Täter Geld; Festnahmen gab es nicht. 

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Christian Mangels

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