Umtauschfrist im Kreis Cuxhaven für alten Führerschein vorbei: Was jetzt zu tun ist
Im Landkreis Cuxhaven haben viele die Umtauschfrist für alte Führerscheine versäumt. Der Austausch ist Pflicht und betrifft tausende Führerscheine. Wer den Stichtag verpasst hat, muss mit Konsequenzen rechnen.
Wer noch mit einem rosafarbenen oder grauen Führerschein unterwegs ist, sollte dringend handeln: Denn die Umtauschfrist ist bereits abgelaufen. Auch viele ältere Kartenführerscheine hätten inzwischen ersetzt werden müssen. Spätestens seit dem 19. Januar 2025 gilt für die letzten Papierführerscheine sowie für bestimmte Kartenführerscheine die Pflicht zum Umtausch. Darauf weist der Landkreis Cuxhaven hin.
Hintergrund ist eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2006, die ein einheitliches und fälschungssicheres Führerscheindokument in allen Mitgliedsstaaten vorsieht. In Deutschland wird diese Vorgabe seit 2013 schrittweise umgesetzt. Seitdem werden Führerscheine nur noch im Scheckkartenformat ausgestellt. Alle zuvor ausgegebenen Dokumente - egal ob Papier- oder ältere Kartenführerscheine - müssen nach und nach ersetzt werden. Spätestens 2033 sollen EU-weit nur noch die neuen Führerscheine im Umlauf sein.
Rund 13.000 Führerscheine betroffen
"Zum Stichtag am 19. Januar waren im Landkreis Cuxhaven rund 13.000 Führerscheine im Scheckkartenformat vom Umtausch betroffen", erklärt Simone Starke, Pressesprecherin des Landkreises Cuxhaven. Diese Zahl bezieht sich auf die vom Landkreis ausgestellten Führerscheine - unabhängig davon, ob die Inhaberinnen und Inhaber inzwischen verzogen oder verstorben sind oder den Umtausch bislang nicht vorgenommen haben. Die Pressesprecherin erklärt weiter: "Bis zum Stichtag wurden rund 6000 Führerscheine umgetauscht. Dabei handelte es sich etwa zur Hälfte um Papierführerscheine und zur Hälfte um Führerscheine im Kartenformat."
Hoher Andrang vor dem Stichtag
Wie der Landkreis berichtet, ist das Antragsaufkommen in den Wochen vor den jeweiligen Stichtagen regelmäßig sehr hoch. Auch rund um den 19. Januar kam es daher zu Terminengpässen. "Entsprechend kommt es bei der Terminbuchung zu Wartezeiten von bis zu acht Wochen", so Simone Starke. Pro Termin seien etwa 15 Minuten eingeplant, was erfahrungsgemäß ausreichend sei. Zusätzlich fallen Vor- und Nachbereitungszeiten an. Die Bearbeitung selbst nimmt danach noch einige Zeit in Anspruch.

Keine neue Prüfung - aber Verwarnung möglich
Der Landkreis betont, dass es sich beim Führerschein-Umtausch um einen rein administrativen Vorgang handelt. Weder eine erneute Fahrprüfung noch ein Gesundheitscheck sind erforderlich. Alle bisherigen Fahrerlaubnisklassen bleiben vollständig erhalten. Wer allerdings mit einem ungültigen Führerschein kontrolliert wird, muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen - eine Straftat liegt jedoch nicht vor.
Für den Umtausch werden in der Regel ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, der alte Führerschein sowie ein aktuelles biometrisches Passfoto benötigt. Die Kosten liegen bundesweit bei rund 25 Euro. Der neue EU-Führerschein ist 15 Jahre gültig.
Nächste Frist im Januar 2027
Der Landkreis weist nochmals darauf hin: "Aktuell sind Kartenführerscheine mit dem Ausstellungsjahr 2002 bis 2004 betroffen. Diese müssen bis zum 19. Januar 2027 umgetauscht werden." Es empfehle sich, den Antrag frühzeitig im Laufe des Jahres zu stellen und nicht bis kurz vor dem Stichtag zu warten. Wichtig: Der Umtausch muss nicht zwingend am letzten Tag erfolgen und ist auch über die jeweilige Heimatgemeinde möglich. Eine Ausnahme gilt weiterhin: "Personen, die vor 1953 geboren sind, müssen ihren Führerschein erst bis zum 19. umtauschen - unabhängig davon, ob es sich um einen Papier- oder Kartenführerschein handelt."
Alle weiteren Fristen im Überblick:
Kartenführerscheine (Ausstellungsjahr):
- 2002-2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
- 2005-2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
- 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
- 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
- 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
- 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
- 2012 bis 18. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine: Umtausch bis 19. Januar 2033
- Führerscheine, die nach dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen nicht getauscht werden