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Wer seine Restmülltonne seltener an die Straße stellt, kann Geld sparen. Archivfoto: Koppe
Wer seine Restmülltonne seltener an die Straße stellt, kann Geld sparen. Archivfoto: Koppe
Außerhalb der Stadt Cuxhaven

Abfallgebühren-System im Kreis Cuxhaven: Was Verbraucher zum Jahresende wissen müssen

von Redaktion | 03.11.2026

So geht es im Kreis Cuxhaven mit den Abfallgebühren weiter: Zum Jahresende 2026 werden Vorauszahlungen mit den tatsächlich erfolgten Leerungen abgeglichen. Was das für Verbraucher außerhalb der Stadt Cuxhaven bedeutet.

Am 1. Januar 2026 hat der Landkreis Cuxhaven die Abfallgebühren für den Restabfall auf ein auf der Anzahl der Leerungen basierendes System umgestellt. Wichtig dabei ist: Die Restabfallbehälter sollten nur zur Leerung bereitgestellt werden, wenn sie auch wirklich gut befüllt sind. Jede Leerung kostet Geld, und für die Leerung eines halbvollen Behälters zahlt man genauso viel wie für die Leerung eines komplett befüllten Behälters.

Ein Mindestleerungsvolumen muss dennoch eingehalten werden. Dies richtet sich nach den am Objekt gemeldeten Personen. So werden für Privathaushalte 240 Liter pro Person und Jahr als Mindestleerungsvolumen angesetzt. Daraus ergibt sich je nach vorhandener Behältergröße die Mindestanzahl der in Rechnung gestellten Leerungen. Dabei wird das Mindestleerungsvolumen immer in Rechnung gestellt, auch wenn das tatsächlich geleerte Volumen darunter liegt, erklärt der Landkreis Cuxhaven.

Wer seit Anfang 2026 seine Restmülltonne nicht mehr so häufig an die Straße stellt, muss bei der Müllgebühr nicht so tief in die Tasche greifen. Archivfoto: Schröder

Für das Jahr 2026 wurde zunächst eine Vorauszahlung auf Basis des Leerungsrhythmus des vergangenen Jahres kalkuliert. Für alle Behälter mit einem Leerungsrhythmus 2025 von 14 Tagen wurden pauschal 16 Leerungen als Berechnungsbasis für 2026 angesetzt. Falls im Vorjahr der Leerungsrhythmus von 28 Tagen hinterlegt war, gibt es die Vorauszahlung von acht Leerungen für das laufende Kalenderjahr. Waren im Einzelfall mehr Leerungen erforderlich, um das Mindestvolumen abzudecken, wurde die Anzahl der Leerungen bei der Vorauszahlung entsprechend dem Mindestleerungsvolumen berücksichtigt. Zum Jahresende werden die Vorauszahlungen mit den tatsächlich erfolgten Leerungen abgeglichen.

Daraus ergibt sich bei Abweichungen rückwirkend entweder eine Nachzahlung oder eine Gutschrift von Abfallgebühren. Die Bürgerinnen und Bürger erhalten im Januar 2027 einen Abrechnungsbescheid, aus dem die gezahlten Vorauszahlungen und die tatsächlich erfolgten Leerungen für das Kalenderjahr 2026 hervorgehen.

Vorauszahlungsbescheid für das Jahr 2027 kommt parallel

Parallel dazu erhalten die Bürgerinnen und Bürger den Vorauszahlungsbescheid für das Jahr 2027. Auf Basis der erfolgten Leerungen im Jahr 2026 und unter Berücksichtigung des Mindestleerungsvolumens werden die Vorauszahlungen für das Jahr 2027 ermittelt und zu den bekannten Zahlungsterminen in Rechnung gestellt.

Nicht betroffen von dem Gebührensystem ist der Bereich der Stadt Cuxhaven. Die Stadt geht bei der Abfallentsorgung ihren eigenen Weg. Foto: Caroline Seidel / dpa

Alle Nutzerinnen und Nutzer können schon jetzt in der Abfall-App des Landkreises Cuxhaven nachvollziehen, wie oft der eigene Restabfallbehälter im Jahr 2026 bereits geleert wurde. Unter Angabe des Kassenzeichens und der Behälternummer kann jede erfolgte Leerung nachverfolgt werden.

Die vollständige Behälternummer kann dem aktuellen Gebührenbescheid entnommen werden oder direkt am Restabfallbehälter abgelesen werden. Hier ist eine Ergänzung erforderlich mit einem "N" für den Nordkreis (Land Hadeln, Hemmoor und Lamstedt) oder einem "S" für alle restlichen Geme inden im Landkreis Cuxhaven. Außerdem erfahren die Bürgerinnen und Bürger in der Abfall-App Wissenswertes rund um den Abfall und können aktuelle Informationen sofort einsehen. Die App ist in den App-Stores unter "Abfall App Landkreis Cuxhaven" verfügbar.

Umfangreiche Informationen zum neuen Gebührensystem und zur Abfallwirtschaft des Landkreises gibt es hier oder hier.

Anpassungen und Änderungswünsche zu Behältern, Änderung von persönlichen Daten, sowie Aufträge zur An- und Abmeldung von Behältern beziehungsweise Eigentümerwechsel können per E-Mail (abfallservice@landkreis-cuxhaven.de) oder telefonisch unter (04721) 66-116611, Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr, mitgeteilt werden.

Nicht betroffen von dem Gebührensystem ist im Übrigen der Bereich der Stadt Cuxhaven. Die Stadt geht bei der Abfallentsorgung ihren eigenen Weg.

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