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Die Landebahn auf dem Flugplatz Helgoland-Düne. Die längste Start- und Landebahn misst lediglich 480 Meter. Foto: Rauch
Die Landebahn auf dem Flugplatz Helgoland-Düne. Die längste Start- und Landebahn misst lediglich 480 Meter. Foto: Rauch
AirTaxi Express

Keine Flüge mehr nach Helgoland: Alte Vorschrift wird zum entscheidenden Hindernis

von Redaktion | 30.09.2026 Zuletzt aktualisiert: 30.09.2026 15:49 Uhr

AirTaxi Express AG stellt seine Flüge nach Helgoland aufgrund "regulatorischer Gründe" ein. Die Zwei-Motoren-Vorgabe für gewerbliche Flüge zur Hochseeinsel macht einen Strich durch die Rechnung.

Das Unternehmen AirTaxi Express AG fliegt Helgoland nicht mehr an. Das Unternehmen hatte zunächst auf Social Media mitgeteilt, die Verbindung "aus regulatorischen Gründen" einzustellen. Das betrifft den Elbe-Weser-Raum aber nicht, denn Flüge zur Hochseeinsel gab es lediglich aus Wilhelmshaven.

Nach Informationen des Fachportals airportzentrale.de nannte das Unternehmen, das mit Flügen zum Taxipreis wirbt, folgende Gründe für die Aufgabe: Demnach sei es unklar gewesen, ob die Helgoländer Zwei-Motoren-Vorgabe für gewerblichen Personenluftverkehr auch für gewerblich betriebene Ultraleichtflugzeuge gelte. Nach einer Abstimmung mit dem Flugplatzbetreiber sei man zu dem Ergebnis gekommen, dass auch diese unter die Regelung fallen. Diese Vorgabe des Verkehrslandeplatzes Helgoland-Düne stammt aus dem Jahr 1980. Anflüge im gewerblichen Personenluftverkehr dürfen dort demnach nur mit mindestens zweimotorigen Luftfahrzeugen unternommen werden. Ultraleichtflugzeuge seien laut Branchenkenner airportzentrale.de erst später ausdrücklich als zugelassene Luftfahrzeugart ergänzt worden, wobei die Zwei-Motoren-Regel für den gewerblichen Personenverkehr jedoch bestehen blieb.

Eine Umstellung auf zweimotorige Flugzeuge sieht AirTaxi Express laut Recherchen des Fachportals derzeit nicht als wirtschaftliche Alternative. Aufgrund der kurzen Landebahn sei ein entsprechender Betrieb mit zweimotorigen Maschinen wirtschaftlich nicht darstellbar.

Die über Social Media ausgespielte massive Werbung des Unternehmens AirTaxi Express AG klang vor einigen Wochen interessant und vielversprechend. Doch beim Recherchieren stellte sich heraus, dass dieses Unternehmen ein gesetzliches Schlupfloch nutzt, um mit Passagieren gewerblich zu fliegen. Fraglich auch, ob die Ultraleichtflieger geeignet sind, tatsächlich auch bei etwas widrigeren Verhältnissen Helgoland  aus der Luft zu versorgen - wie es die bewährten Maschinen vom Typ Britten Norman Islander jahrzehntelang getan haben.

In Nordholz jedenfalls hatte die Segelsportfluggruppe Cuxhaven-Nordholz zu große Sicherheitsbedenken, untersagte AirTaxi Express AG den Vereinsflugplatz für Helgolandflüge zu nutzen und erntete damit viel ungewollte Aufmerksamkeit - sowohl negative Kritik, aber auch ganz viel positive Kritik aus Fliegerkreisen. (red/wip)

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