Archäologen schlagen Alarm: Denkmalschutz-Reform hätte Folgen für den Kreis Cuxhaven
Die Landesregierung will das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz ändern. Archäologen warnen vor drastischen Folgen: Bau-Stopps könnten zur Regel werden. Die Reform stößt auf Protest, eine Petition wurde bereits mehr als 9.500-mal unterzeichnet.
Die niedersächsische Landesregierung will das Denkmalschutzgesetz reformieren. Ziel sei es, Genehmigungsverfahren einfacher, schneller und günstiger zu machen. Doch aus Sicht der Archäologischen Kommission für Niedersachsen hätte der Gesetzentwurf gravierende Folgen - nicht nur für den Schutz archäologischer Denkmäler, sondern auch für Bauherren und die Wirtschaft.
Im Mittelpunkt der Kritik steht eine geplante Änderung des Paragrafen 13 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes (NDSchG). Künftig soll eine denkmalrechtliche Genehmigung nur noch erforderlich sein, wenn Erdarbeiten an bereits im Denkmalverzeichnis eingetragenen Kulturdenkmalen erfolgen. Nach Angaben der Archäologischen Kommission sind jedoch nur rund 15 Prozent der bekannten archäologischen Fundstellen tatsächlich erfasst.
Baustopps, Umplanungen und erhebliche Mehrkosten
Das hätte weitreichende Folgen: Rund 130.000 bekannte Fundstellen - etwa 85 Prozent - würden nach Einschätzung der Fachleute ihren bisherigen Schutz weitgehend verlieren. Zwar könnten sie nachträglich in das Denkmalverzeichnis aufgenommen werden, doch dafür fehle es den Behörden an Personal und Zeit.

Die Kommission befürchtet, dass archäologische Funde künftig vielfach erst während laufender Bauarbeiten entdeckt würden. Bislang würden mögliche Konflikte bereits in der Planungsphase erkannt und gelöst. Fiele diese frühzeitige Prüfung weg, drohten Baustopps, Umplanungen und erhebliche Mehrkosten.
Wie dieses Verfahren bislang funktioniert, zeigte sich 2021 an der Duhner Spitze in Cuxhaven. Bevor dort eine Pflegeeinrichtung sowie Wohnungen entstehen konnten, führten Archäologen zunächst die vorgeschriebenen Voruntersuchungen durch. Dafür wurden auf dem Gelände systematisch Suchgräben angelegt, um mögliche Bodendenkmale vor Beginn der Erdarbeiten zu dokumentieren und zu bergen. Obwohl das Grundstück durch frühere Bebauung, Abrissarbeiten und Untersuchungen des Kampfmittelräumdienstes bereits stark verändert war, stießen die Fachleute auf archäologisch relevante Befunde.
Das Bündnis "Jahrtausende retten" warnt deshalb davor, dass die Reform das Gegenteil ihres eigentlichen Ziels erreichen könnte. Statt Verfahren zu beschleunigen, könnten Bauvorhaben häufiger verzögert werden, weil erst rollende Bagger bislang unbekannte Funde freilegten und im schlimmsten Fall beschädigen.
Kommission sieht Hunderte Arbeitsplätze in Gefahr
Neben dem Denkmalschutz sieht die Archäologische Kommission auch wirtschaftliche Risiken. Durch die geplanten Änderungen könnten sogenannte Verursachergrabungen weitgehend entfallen. Dabei handelt es sich um archäologische Ausgrabungen, deren Kosten und Durchführung demjenigen auferlegt werden, der Bodeneingriffe wie Bauvorhaben veranlasst. Diese Untersuchungen werden bislang im Vorfeld vieler Bauvorhaben durchgeführt und bilden die wirtschaftliche Grundlage zahlreicher Fachfirmen.
Betroffen wären nach Einschätzung der Kommission nicht nur archäologische Grabungsunternehmen, sondern auch Vermessungsbüros, Restaurierungsbetriebe, Labore, Verlage und Museen. Insgesamt stünden Hunderte Arbeitsplätze in Niedersachsen auf dem Spiel.

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Rolle der Unteren Denkmalschutzbehörden. Nach den Plänen der Landesregierung sollen dort künftig weitreichende Entscheidungen über Bodendenkmale getroffen werden. Die Kommission bemängelt jedoch, dass der Gesetzentwurf keine verbindliche archäologische Fachkompetenz mehr voraussetze.
Zugleich werde die Rolle des Landesamtes für Denkmalpflege geschwächt. So soll das Amt bei bestimmten staatlichen Bauvorhaben künftig erst nach Abschluss der Arbeiten informiert werden. Archäologische Fundstellen könnten dadurch zerstört werden, bevor sie überhaupt untersucht oder dokumentiert werden.
Auch die geplante Änderung des Paragraf 7 NDSchG stößt auf Kritik. Danach könnten sich Kommunen künftig - ähnlich wie private Eigentümer - auf eine "wirtschaftliche Unzumutbarkeit" berufen. Nach Ansicht der Kommission könnte dies dazu führen, dass historisch bedeutende Bau- und Bodendenkmale leichter verfallen oder beseitigt werden.
Ein breites Bündnis gegen den Entwurf
Gegen die geplante Gesetzesänderung hat sich inzwischen ein breites Bündnis zusammengeschlossen. Unter dem Namen "Jahrtausende retten" fordert es, den Gesetzentwurf vollständig zurückzuziehen.
In einer Online-Petition heißt es, was heute durch Bauarbeiten zerstört werde, sei unwiederbringlich verloren. Das kulturelle Erbe dürfe nicht kurzfristigen Einsparungen geopfert werden. Die Petition gegen die Reform wurde bereits von mehr als 9.500 Menschen unterzeichnet.
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