Auf Bahnstrecke Cuxhaven-Hamburg: Mann fuchtelt im RE5 mit Butterflymesser herum
Ein Butterflymesser sorgt für Unruhe und einen Einsatz im RE5 zwischen Cuxhaven und Hamburg. Ein Mann bedroht einen Bahn-Mitarbeiter und flieht dann vor der Polizei. Die Suche nach Zeugen läuft.
Aufregung im RE5 auf der Bahnfahrt von Cuxhaven nach Hamburg. Kurz vor dem Bahnhof Horneburg im Landkreis Stade sei am Dienstagvormittag (26. Mai 2026) gegen 11.15 Uhr ein Mann im Start-Unterelbe-Zug aufgefallen, der mit einem Butterfly-Messer hantierte. Das berichtet die Polizei. Bereits das Tragen dieses Messers an sich ist verboten, das Mitführen im Regionalzug wie in der S-Bahn ohnehin.
Laut Polizeimitteilung sei ein Mitarbeiter der DB Sicherheit, der zwar nicht im Dienst war, jedoch in dem Zug zur Arbeit fuhr, auf die Situation aufmerksam geworden. Er sei von dem Mann verbal bedroht worden, der laut Zeugen etwa 25 bis 35 Jahre alt gewesen sei und ein mitteleuropäisches Aussehen habe.
Der Bahn-Mitarbeiter meldete den Vorfall, ohne weiter auf den Fahrgast zu achten. Von weiteren Bedrohungen konnte die Polizei nicht berichten.
Polizei durchsucht WC-Kabinen
Der Zug wurde im Bahnhof Horneburg gestoppt. Sowohl Polizeibeamte der Wache in Horneburg als auch Polizisten der Stader Verfügungseinheit wurden zum Bahnsteig alarmiert.
Die Abteile des Zuges seien durchsucht worden, auch die WC-Räume, so die Polizei. Doch von dem aggressiven Mann war keine Spur mehr. Er habe noch vor dem Ankommen der Polizei die Flucht angetreten, sei vermutlich im hinteren Zugteil ausgestiegen und gegen 11.45 Uhr geflohen.
Ermittlungsverfahren eingeleitet
Gegen den Mann wurde laut Stades Polizeisprecher Rainer Bohmbach ein Ermittlungsverfahren wegen des unerlaubten Führens eines Butterflymessers und Bedrohung eingeleitet. Die Polizei sucht zudem Zeugen unter den Fahrgästen, die den Unbekannten beschreiben können. Diese melden sich unter Telefon (0 41 63) 82 89 50 bei der Horneburger Polizeistation zu melden.
Waffenverbot in Bahnen
In Niedersachsen gilt seit 1. April 2026 ein Waffen- und Messerverbot im öffentlichen Nahverkehr. Waffen oder Messer griffbereit mit sich zu führen, wird per Verordnung untersagt.
Die gefährlichen Gegenstände dürfen nicht mehr so mitgeführt werden, dass sie ohne größeren Aufwand eingesetzt werden könnten, etwa in der Jacken- oder Hosentasche. Das Verbot gilt im gesamten öffentlichen Nahverkehr, etwa in Regionalzügen und S-Bahnen, Bussen und Straßenbahnen sowie Fähren. Es umfasst zudem Bahnhöfe, Bahnsteige und Unterführungen.
Hohe Bußgelder möglich
Erlaubt bleibt der Transport, wenn die Gegenstände sicher verstaut sind, etwa in einem geschlossenen Koffer oder einer Verpackung. Auch die Nutzung für alltägliche Zwecke wie das Schneiden von Obst bleibt zulässig.
Polizei und kommunale Behörden können die Fahrgäste künftig unabhängig von einem konkreten Anlass überprüfen und dabei auch Taschen oder Gepäck in den Blick nehmen. Entdecken sie verbotene Gegenstände, dürfen sie diese einziehen. Den Fahrgästen drohen dann Bußgelder von bis zu 10.000 Euro.
Kritiker bezweifeln, dass ein Waffenverbot die Täter abschreckt. (pm/tip)

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