Die Läden sind in Einkaufsmärkten - wie hier im Marktkauf Cuxhaven - untergebracht. Foto: Kramp
Die Läden sind in Einkaufsmärkten - wie hier im Marktkauf Cuxhaven - untergebracht. Foto: Kramp
In wirtschaftlicher Schieflage

Blumenhandel aus Oberndorf: Insolvenz bedroht zwölf Filialen und Arbeitsplätze

von Wiebke Kramp | 28.11.2024

Das Unternehmen Ulf Harms Blumenhandel GmbH aus Oberndorf ist in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Ein Sanierungsexperte ist jetzt tätig und hat die Verhandlungen aufgenommen, um den Betrieb und die Arbeitsplätze in zwölf Filialen zu retten.

Die Ulf Harms Blumenhandel GmbH befindet sich in der vorläufigen Insolvenz. Der bestellte Insolvenzverwalter Olaf Helmke aus Bremen rechnet damit, dass das ordentliche Verfahren am 1. Dezember vom Amtsgericht Cuxhaven eröffnet wird. Nicht betroffen von der Insolvenz sei der ebenfalls in Obendorf beheimatete Gartenbaubetrieb, der von Bruder Helge Harms betrieben wird.

Das Unternehmen von Ulf Harms beschäftigt laut Insolvenzverwalter 60 Mitarbeitende am Stammsitz in Oberndorf-Ostercadewisch sowie in den zwölf Filialen. Die Geschäfte werden unter dem Namen Frollein Eden geführt, früher hießen sie Blume aktuell. Die Shops sind in Einkaufsmärkten untergebracht, zum Beispiel im Marktkauf in Cuxhaven oder bei Edeka in Otterndorf und in Hemmoor.

Insolvenz: Filialschließungen wohl nicht zu vermeiden

Es werde wohl nicht zu vermeiden sein, dass es zu Filialschließungen komme, so der Rechtsanwalt Helmke. Wie viele und welche von den gegenwärtig zwölf es sind, stehe bisher nicht fest. Noch stehe man in Verhandlung mit Interessenten, die möglicherweise die Blumengeschäfte übernehmen. Helmke gibt sich jedoch zuversichtlich und betont, mit diesen Verhandlungen sei man auf gutem Weg. 

Als Gründe für die wirtschaftliche Schieflage nannte der Insolvenzverwalter schwierige Bedingungen für den Blumenhandel, weil der Konkurrenzdruck gestiegen sei. Heutzutage böten viele Supermärkte und Discounter Blumensträuße an, wo man früher zum Blumenladen ging. Und sicherlich spiele auch das Kostenbewusstsein der Verbraucher eine Rolle, bei einem Luxusgut wie Blumen eher Kaufzurückhaltung zu zeigen.

Bereits 2018 war das Unternehmen in Schwierigkeiten geraten und musste Insolvenz anmelden. Seinerzeit wurde ebenfalls Olaf Helmke als Insolvenzverwalter eingesetzt, damals wurden der Gartenbau-Betrieb und der Blumenhandel von den Brüdern Ulf und Helge Harms betrieben. Sie hatten das Unternehmen von ihren Eltern übernommen. Dem Sanierungsexperten Helmke war es seinerzeit gelungen, die Geschäftsbereiche zu trennen und jeweils für den Betrieb des Blumenhändlers und der Gartenbau-Sparte Investoren zu finden. Alle Arbeitsplätze blieben seinerzeit erhalten.

Wenn Unternehmen in Insolvenz gehen:

Insolvenz bedeutet Zahlungsunfähigkeit. In Unternehmen tritt der Fall der Insolvenz generell bei folgender Sachlage ein: Das Unternehmen kann seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen, weil nicht die benötigte Liquidität zur Verfügung steht. Auch für die Zukunft ist keine Besserung dieses Zustandes in Sicht. Ebenso kann Überschuldung eine Ursache der Insolvenz sein - wenn die Schulden des Unternehmens das Vermögen überwiegen. Auch kann bereits eine drohende Zahlungsunfähigkeit zur Insolvenz führen: Sofern der Schuldner bereits weiß, dass er seinen bestehenden Zahlungsverpflichtungen zum Zeitpunkt der Fälligkeit nicht nachkommen kann.

Sobald die Unternehmensführung den Fall der Insolvenz feststellt, muss ein Insolvenzverfahren eingeleitet werden. Allerdings gilt die Pflicht hierzu nur für Kapitalgesellschaften. Erfolgt der Antrag für das Verfahren nicht binnen drei Wochen nach Bekanntwerden der Insolvenz, macht sich der Geschäftsführer unter Umständen strafbar wegen Insolvenzverschleppung.

Eine direkte Folge der Insolvenz ist, dass das Unternehmen selbst keine wirtschaftlichen Aktivitäten mehr ausführt. Ein Insolvenzverwalter wird eingesetzt, der sich um eine mögliche Abwicklung des Unternehmens kümmert. Zunächst wird versucht, das Unternehmen doch noch fortzuführen - etwa durch außergerichtliche Einigungen mit Gläubigern oder eine Neu-Strukturierung von Geschäftsprozessen. Mit dem Insolvenzverfahren können angeschlagene Unternehmen also auch saniert werden.

Sofern keine Aussicht auf Erfolg besteht, verkauft der Insolvenzverwalter das Vermögen des Unternehmens. So werden etwa Restbestände von Produkten oder das Firmengelände, zwangsversteigert. Aus der so entstandenen Insolvenzmasse bedient der Verwalter die Gläubiger. Oft können diese nicht vollständig bedient werden, so dass jeder Gläubiger nur einen Anteil am Erlös erhält.

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Wiebke Kramp

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Cuxhavener Nachrichten/Niederelbe-Zeitung

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