Insgesamt wurden rund 70 Arbeitsplätze gerettet, auch der von Manolito Meyer, Mitarbeiter bei "Blume aktuell" im Marktkauf Cuxhaven. Foto: Kramp
Insgesamt wurden rund 70 Arbeitsplätze gerettet, auch der von Manolito Meyer, Mitarbeiter bei "Blume aktuell" im Marktkauf Cuxhaven. Foto: Kramp
Insolvenz

Rettung für Oberndorfer Gärtnerbetrieb

von Wiebke Kramp | 31.01.2019

OBERNDORF/CUXHAVEN. Gute Nachricht für rund 70 Mitarbeiter: Der Fortbestand des 1965 in Oberndorf gegründeten Familienunternehmens Harms ist gesichert.

Der  Gartenbau-Betrieb sowie 14 Blumengeschäfte in Norddeutschland - darunter auch in den Marktkaufhäusern in Cuxhaven und Hemmoor sowie Edeka in Otterndorf - werden weiter betrieben.

Die neuen Akteure sind die alten: nämlich die Brüder Ulf und Helge Harms - allerdings nunmehr in getrennten neuen Gesellschaften. Sie hatten das in Oberndorf-Ostercadewisch beheimatete Unternehmen von ihren Eltern übernommen und die Geschäfte gemeinschaftlich geführt. "Die insolvente Harms-Gruppe ist gerettet", so die Mitteilung des Bremer Insolvenzverwalters Olaf Helmke. Ihm sei es gelungen, für den Geschäftsbetrieb des Blumenhändlers und der Gartenbau-Sparte Investoren zu finden. "Alle insgesamt rund 70 Arbeitsplätze bleiben durch die Übernahmen erhalten", versichert Helmke, der für die Rechtsanwaltsgesellschaft für Insolvenzverwaltungsgesellschaft Schultze & Braun tätig ist.

Investor für den Blumenhandel ist Ulf Harms, einer der beiden bisherigen geschäftsführenden Gesellschafter. Er übernimmt mit seiner neuen Gesellschaft, der Ulf Harms Blumenhandel GmbH, die bisherige Blumenhandels-Sparte. Alle rund 60 Mitarbeiter und 14 Standorte unter den Namen "Blume aktuell" und "Frollein Eden" blieben dadurch erhalten, teilt der Insolvenzverwalter mit. Der Kaufvertrag trat mit Wirkung zum 1. Dezember 2018 in Kraft.

Die Gartenbau-Sparte übernimmt hingegen Helge Harms, der andere der beiden bisherigen geschäftsführenden Gesellschafter, mit der neu gegründeten Harms Gartenbau UG.

Damit sind nach Angaben des Insolvenzverwalters elf weitere Arbeitsplätze gerettet. Der Kaufvertrag gelte rückwirkend vom 1. Januar 2019 an. Der circa 14 000 Quadratmeter große Gewächshaus-Betrieb zählt zu den letzten große Produktgärtnereien im Landkreis Cuxhaven. "Ich freue mich sehr über diese Lösung, weil es uns damit gelingt, das Unternehmen und alle Arbeitsverhältnisse zu erhalten", erklärt der Insolvenzverwalter. Damit könnten die neuen Gesellschaften ohne Altlasten starten.

Frisches Kapital:

Harms Blumenhandel und Harms Gartenbau hatten im September 2018 beim Amtsgericht Cuxhaven Insolvenzantrag gestellt. Eigene Restrukturierungsbemühungen waren nicht erfolgreich. Das Gericht setzte als vorläufiger Insolvenzverwalter den Sanierungsexperten Olaf Helmke ein. Er führte den Geschäftsbetrieb in vollem Umfang fort und suchte nach Investoren. Die Insolvenzverfahren über beide Gesellschaften wurden vom Amtsgericht zum 1. Dezember eröffnet. Sie werden weiter abgewickelt, während in den neuen gesellschaften frisches Kapital steckt. "Mein Bruder und ich sehen positiv in die Zukunft und hoffen jetzt auf ruhigeres Fahrwasser", sagte Ulf Harms gegenüber unserer Zeitung. Sein Dank gilt den Mitarbeitern: "Alle haben mitgezogen."

Wenn Unternehmen in Insolvenz gehen:

Insolvenz bedeutet Zahlungsunfähigkeit. In Unternehmen tritt der Fall der Insolvenz generell bei folgender Sachlage ein: Das Unternehmen kann seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen, weil nicht die benötigte Liquidität zur Verfügung steht. Auch für die Zukunft ist keine Besserung dieses Zustandes in Sicht. Ebenso kann Überschuldung eine Ursache der Insolvenz sein - wenn die Schulden des Unternehmens das Vermögen überwiegen. Auch kann bereits eine drohende Zahlungsunfähigkeit zur Insolvenz führen: Sofern der Schuldner bereits weiß, dass er seinen bestehenden Zahlungsverpflichtungen zum Zeitpunkt der Fälligkeit nicht nachkommen kann.

Sobald die Unternehmensführung den Fall der Insolvenz feststellt, muss ein Insolvenzverfahren eingeleitet werden. Allerdings gilt die Pflicht hierzu nur für Kapitalgesellschaften. Erfolgt der Antrag für das Verfahren nicht binnen drei Wochen nach Bekanntwerden der Insolvenz, macht sich der Geschäftsführer unter Umständen strafbar wegen Insolvenzverschleppung .

Eine direkte Folge der Insolvenz ist, dass das Unternehmen selbst keine wirtschaftlichen Aktivitäten mehr ausführt. Ein Insolvenzverwalter wird eingesetzt, der sich um eine mögliche Abwicklung des Unternehmens kümmert. Zunächst wird versucht, das Unternehmen doch noch fortzuführen - etwa durch außergerichtliche Einigungen mit Gläubigern oder eine Neu-Strukturierung von Geschäftsprozessen. Mit dem Insolvenzverfahren können angeschlagene Unternehmen also auch saniert werden.

Sofern keine Aussicht auf Erfolg besteht, verkauft der Insolvenzverwalter das Vermögen des Unternehmens. So werden etwa Restbestände von Produkten oder das Firmengelände, zwangsversteigert. Aus der so entstandenen Insolvenzmasse bedient der Verwalter die Gläubiger. Oft können diese nicht vollständig bedient werden, so dass jeder Gläubiger nur einen Anteil am Erlös erhält.

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Wiebke Kramp

Redakteurin
Cuxhavener Nachrichten/Niederelbe-Zeitung

wkramp@no-spamcuxonline.de

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