Brand in Bülkau: Welche Konsequenzen auf tatverdächtige Jugendliche zukommen könnten
In Bülkau (Samtgemeinde Land Hadeln / Kreis Cuxhaven) ist ein altes Bauernhaus abgebrannt. Zwei Jugendliche geraten in den Fokus der Ermittlungen. Welche Konsequenzen die Jugendlichen erwarten könnten.
In Bülkau stand in der Nacht zu Sonntag (22. Februar 2026) ein altes Bauernhaus in Vollbrand. Gegen 0.40 Uhr wurden mehrere Feuerwehren zum Großbrand in der Straße Oberreihe alarmiert.
In dem alten Bauernhaus lagerten mehrere landwirtschaftliche Maschinen sowie eine große Menge Heu. Dadurch wurden die Löscharbeiten für die Feuerwehrleute erschwert. Die Bekämpfung des Brandes dauerte bis in den Morgen gegen sieben Uhr an. Gegen neun Uhr musste die Feuerwehr Bülkau zu Nachlöscharbeiten erneut anrücken. Noch vor Ort gerieten zwei Tatverdächtige in den Fokus der Ermittlungen - zwei Jugendliche.
Zwei Jugendliche sind tatverdächtig
Die Löscharbeiten liefen noch, als die Brandermittler der Polizei anfingen, zur Brandursache zu ermitteln. Vor Ort wurden zwei Jugendliche im Alter von 13 und 14 Jahren in unmittelbarer Brandortnähe angetroffen, teilte Stephan Hertz mit. "Die Ermittlungen und Befragungen vor Ort erhärteten den Tatverdacht", erklärte der Sprecher auf Nachfrage von cnv-medien.de. Der 14-Jährige werde als Beschuldigter, der 13-Jährige als Tatverdächtiger geführt, so Hertz. Ab einem Alter von 14 Jahren gelten Personen in Deutschland als offiziell strafmündig.
Im Anschluss an die polizeilichen Maßnahmen wurden die Jugendlichen an ihre Erziehungsberechtigten übergeben, heißt es in einer Mitteilung der Polizeiinspektion Cuxhaven. Weitere Auskunft gab die Polizei auf Anfrage nicht, da die Informationen die laufenden Ermittlungen betreffen würden, so Hertz. Zudem genießen Jugendliche einen besonderen Schutz bezüglich ihrer Persönlichkeitsrechte, führte der Pressesprecher weiter aus. Die Schadenshöhe schätzt die Polizei auf 150.000 Euro. Verletzt wurde bei dem Brand niemand.
"Helfen statt Strafen"
"Ich kann mich an keinen Fall in den letzten 20 oder 30 Jahren erinnern, bei dem Jugendliche hier im Ort Brandstiftung begangen hätten", erzählt Klaus Volkhardt. Er ist Pastor in Bülkau und in der Jugendarbeit tätig. Sollte Bedarf bestehen, würde er sowohl den Jugendlichen als auch den Familien ein Angebot zum Gespräch machen. "Ich könnte seelsorgerische Begleitung anbieten." Zudem verwies der Pastor auf die Jugendgerichtshilfe, die in solchen Fällen tätig wird.
Nach dem Strafgesetzbuch (StGB) sind Menschen schuldunfähig, die bei Begehung der Tat noch nicht 14 Jahre alt sind. Gegen sie wird kein Strafverfahren eingeleitet. Dennoch wird die Straftat bei der Polizei vermerkt und das Jugendamt eingeschaltet. Ab 14 Jahren gilt das Jugendstrafrecht. Dabei steht die Erziehung im Vordergrund, wie aus dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) hervorgeht.
"Helfen statt Strafen" ist auch der Ansatz des Jugendhilfevereins "Die Schleuse", der sowohl in Cuxhaven als auch in Bad Bederkesa für den Landkreis Cuxhaven vertreten ist.
Auch wenn die Strafmündigkeit erst mit 14 Jahren beginnt - die Schleuse bietet bereits Programme für Kinder ab zehn Jahren an. Ein Beispiel ist die "Offensive Gegen-Gewalt Schule" (OGGS). In dieser werden sowohl das Kind als auch die Eltern einbezogen, wenn es zu Auffälligkeiten von Gewalt oder Hoffnungslosigkeit kommt. Das Programm ist eine freiwillige Maßnahme, erläutert Timm Esemann, Einrichtungsleitung der Schleuse.

Jugendstrafrecht ist erzieherisch geprägt
"Bei dem 14-Jährigen greift das Jugendstrafrecht - wenn er die Tat begangen hat", so Esemann. Nach Anhörungen durch die Polizei würde der Fall an die Staatsanwaltschaft weitergegeben werden und es erfolge eine Meldung beim Jugendamt. Entweder werde dann Hilfe durch das zuständige Jugendamt eingeleitet, bevor es überhaupt ein Gerichtsverfahren gibt, oder das Gericht empfiehlt eine Maßnahme bei der Schleuse.
Die Einrichtung bietet verschiedene spezialisierte Angebote an. "Wir schauen dann, was die passende Weisungsform sein könnte", beschreibt Esemann. Das Jugendstrafrecht sei erzieherisch geprägt. Es gehe vorrangig um pädagogische Ansätze, da man bei Jugendlichen noch eine Verhaltensänderung bewirken könne. "Das oberste Ziel ist die Legalbewährung", betont der Sozialarbeiter. Dieses Ziel ist erreicht, wenn eine Person nach einer Straftat nicht rückfällig wird - also nicht erneut eine Straftat ausübt.
"Wir setzen vor allem auf Beziehungsarbeit." Die meisten Jugendlichen kämen nicht freiwillig zur Schleuse. "Daher ist es wichtig, dass sie merken, dass es ihnen etwas bringt, zu uns zu kommen - sie sollen gerne kommen", so Esemann.