Form der Selbstjustiz: Cadenberger will Opfer zu wohltätiger Spende zwingen
Ein Mann aus Cadenberge (Samtgemeinde Land Hadeln / Kreis Cuxhaven) stand vor Gericht wegen versuchter räuberischer Erpressung. Er soll Geld gefordert haben, während er sich als andere Person ausgab. Er wollte das Recht in die eigene Hand nehmen.
Wegen versuchter räuberischer Erpressung war ein Mann aus Cadenberge angeklagt. Der Fall wurde am Donnerstag (4. Dezember 2025) vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Otterndorf verhandelt: Zwei ehrenamtliche Richterinnen unterstützten Richterin Sabine Deutschmann. Der Staatsanwalt verlas die Anklageschrift: Der Angeklagte soll im Zeitraum vom 20. Januar bis 23. Januar 2025 unter Drohungen versucht haben, einen anderen Mann dazu zu zwingen, Geld an eine wohltätige Organisation zu spenden. Offenbar handelte es sich um eine Form der Selbstjustiz.
Angeklagter gibt sich als andere Person aus
Der Angeklagte schilderte den Sachverhalt aus seiner Sicht. Er selbst habe eine Zeugin über eine Kontaktanzeige kennengelernt. Diese habe ihm einen Whatsapp-Verlauf von ihr und dem Geschädigten gezeigt. Die beiden hätten sich über eine Kontaktanzeige treffen wollen. Der Geschädigte soll sexuelle Inhalte geteilt haben, weshalb die Zeugin das Kennenlernen abgebrochen habe. Der Angeklagte habe sich daraufhin als diese Zeugin ausgegeben und den Kontakt wieder aufgenommen. Im Laufe des Chats habe er ein erotisches Foto geschickt, woraufhin der Geschädigte pornografische Inhalte zurückgeschickt habe.

Der Angeklagte schickte ihm daraufhin ein Foto von einem blauen Auge und behauptete, dass der Mann der Zeugin, für die er sich ausgab, dahintergekommen sei, dass sie sich mit ihm treffen wolle. Nachdem der Geschädigte dennoch weiter den Kontakt gesucht habe, rief der Angeklagte den Geschädigten an und gab sich nun als Ehemann der Zeugin aus. Das Telefonat habe ihn emotional so aufgewühlt, dass er den Geschädigten aufgefordert habe, 200 Euro an ein Tierheim zu spenden. In einem weiteren Telefonat soll er die Forderung auf 2000 Euro erhöht haben.
"Die Vorgehensweise war nicht richtig. Es tut mir leid"
"Die Vorgehensweise war nicht richtig. Es tut mir leid", so der Angeklagte vor Gericht. Der Staatsanwalt befragte den Angeklagten zu dem Vorhalt, dass er dem Geschädigten in einem Telefonat damit gedroht haben soll, ihn aufzusuchen und totzuschlagen. Daran könne er sich nicht erinnern, da er emotional aufgewühlt gewesen sei, so der Angeklagte. Er habe auch nicht damit gerechnet, dass die Polizei ihn dazu befragen würde. Für ihn sei der Vorfall nach dem Telefonat beendet gewesen.
Nach Einverständnis aller Parteien verlas Richterin Deutschmann die Aussage des Geschädigten. Dieser hatte ausgesagt, dass der Angeklagte ihn dazu aufgefordert haben soll, das Geld ans Tierheim zu spenden, sonst würde ihm dasselbe passieren wie der Frau: Sie läge mit blauem Auge im Krankenhaus. Der Zeuge soll danach noch vermehrt Anrufe mit unterdrückter Nummer erhalten haben. Das sei er nicht gewesen, beteuerte der Angeklagte.
Sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung
Das Urteil: Der Angeklagte wurde zu sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Er muss die Kosten des Verfahrens tragen und soll 200 Euro an die Jugendgerichtshilfe "Die Schleuse" zahlen. "Der Angeklagte war nicht berufen, überhaupt tätig zu werden", so Deutschmann. Er habe aber Reue gezeigt und es könne davon ausgegangen werden, dass er nicht erneut straffällig werde, so die Richterin.