Eigenen Sohn in Drogensumpf getrieben? Gerichtsverhandlung in Stade
Hat ein Vater seinen 15-jährigen Sohn zum Drogenkonsum animiert, ihn mit Kokain, Cannabis und Ecstasy versorgt und zum Dealen gedrängt? Hat er weiteren Minderjährigen Stoff verkauft? Vor dem Landgericht muss er sich verantworten. Es wurde turbulent.
Von Egbert Schröder
Hechthausen/Stade. Hat ein Vater seinen 15-jährigen Sohn zum Konsum illegaler Drogen animiert, ihn mit Kokain, Cannabis und Ecstasy versorgt und zum Dealen gedrängt? Hat er weiteren Minderjährigen Stoff verkauft, um seine eigene Drogensucht zu finanzieren? Vor dem Landgericht Stade muss sich ein 43-Jähriger verantworten. Gleich zu Prozessbeginn wurde es turbulent.
In Hechthausen und Stade soll der Angeklagte über eine mehrmonatige, wenn nicht jahrelange Zeitspanne hinweg seinen Drogenhandel betrieben haben. Inzwischen sitzt er in Haft und wurde in dieser Woche mit Handschellen zum ersten Verhandlungstag ins Landgericht Stade gebracht. Dort wartete auf ihn bereits sein Anwalt Lutz Zimmermann, der sich gleich zum Auftakt mit dem Richter der 2. Großen Strafkammer anlegte.
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, Drogen in Umlauf gebracht zu haben. Besonders perfide, wenn sich die Vorwürfe bestätigen sollten: Sein damals 15-jähriger Sohn soll nicht nur als Kurier in die illegalen Geschäfte seines Vaters eingespannt gewesen sein. Vielmehr soll ihn der Angeklagte auch zum Drogenkonsum animiert und diesen gemeinsam mit ihm praktiziert haben. Das geht jedenfalls aus einer polizeilichen Vernehmung des Jugendlichen aus dem Jahre 2023 hervor, die im Verlauf des ersten Verhandlungstages noch für Brisanz sorgte.
Drogengeschäfte an der Haustür?
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Beschuldigte über ein halbes Jahr lang mit seinem Sohn regelmäßig Cannabis konsumiert hat. Zudem habe er dem damals 15-Jährigen unter anderem Kokain und Ecstasy zur Verfügung gestellt. Aber nicht nur das: Der Junge soll auch dazu ermuntert worden sein, weitere Jugendliche aus seinem Bekanntenkreis als Kunden anzuwerben. Der Erlös der Drogengeschäfte sei dann an den Angeklagten gegangen.
Stimmt das? Das muss sich noch zeigen, doch zumindest die polizeiliche Vernehmung des Jugendlichen vor drei Jahren lässt darauf konkrete Rückschlüsse zu. Auszüge aus dem Vernehmungsprotokoll wurden im Laufe des ersten Verhandlungstages im Gerichtssaal durch den Richter verlesen und einem Polizeibeamten, der das Protokoll angefertigt hatte, "vorgehalten". Unter "Vorhalten" versteht man im Strafprozessrecht den Vorgang, dass der Richter, der Staatsanwalt oder der Verteidiger dem Angeklagten oder einem Zeugen während der Hauptverhandlung Aussagen aus früheren Vernehmungen oder Beweismittel entgegenhält.
Anwalt wollte Prozess unterbrechen lassen
Dazu hätte es nach Meinung von Verteidiger Lutz Zimmermann zum Prozessauftakt gar nicht kommen dürfen. In scharfer Form kritisierte er unter anderem, dass der dem Prozess zugeteilte Sachverständige nicht erschienen sei. Sein Mandant werde sich daher noch nicht zu den Vorwürfen äußern. Zudem monierte er, dass der Sohn des Angeklagten nicht direkt im Gerichtssaal befragt werden könne, sondern dessen Rechtsanwältin lediglich mitteilen ließ, dass ihr Mandant mit der Verlesung der Aussagen der polizeilichen Vernehmung im Jahre 2023 einverstanden sei.
Zimmerman forderte eine Unterbrechung des Verfahrens am ersten Verhandlungstag, sprach von einer "unfairen Beweisaufnahme" und ließ eine "offizielle Beanstandung" folgen. Immer wieder schoss er sich auf die folgende Befragung des Polizeibeamten durch den Richter ein, sprach von einer "Vorlesestunde" früherer Aussagen, sorgte für mehrere Pausen der Gerichtsverhandlung und legte am Ende Widerspruch gegen die Verwertung der Zeugenaussage ein.
Freie Auswahl? Von Kokain bis Speed …
Zuvor hatte der Polizeibeamte aus seiner Sicht und Erinnerung den Verlauf der Zeugenbefragung vor drei Jahren dargestellt. Der Sohn habe ihm sein Verhältnis zum Vater geschildert. Dieser habe kein Sorgerecht mehr gehabt, sei aus der Wohnung der Familie "herausgeschmissen" worden und habe anschließend über WhatsApp einen Kontakt zu ihm wieder aufgebaut. Mehrfach habe es Begegnungen in der neuen Wohnung des Vaters gegeben, der mit ihm regelmäßig Joints geraucht habe.
Später seien ihm weitere Drogen angeboten oder sogar regelrecht aufgedrängt worden: von Kokain bis Speed (ein Amphetamin). Dann habe ihn der 43-Jährige darum gebeten, Kontakte zu weiteren potenziellen Drogenkonsumenten herzustellen. Dabei handelte es sich nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft auch um 13- und 14-jährige Mädchen. Der Sohn habe quasi den Vertrieb der illegalen Substanzen organisiert.
Über diese "Haustürgeschäfte", die Rolle des Angeklagten und die Aussagekraft der polizeilichen Zeugenvernehmung wird frühestens wieder am 21. Mai gesprochen: Dann ist ab 14 Uhr der nächste Verhandlungstermin angesetzt.
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