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Über 600 Kilogramm Marihuana wurden 1992 auf der Oste-Werft in Geversdorf gefunden. Die Päckchen waren in Kohlesäcken versteckt. Die Säcke wurde vor der Halle geleert. Foto: Archiv
Über 600 Kilogramm Marihuana wurden 1992 auf der Oste-Werft in Geversdorf gefunden. Die Päckchen waren in Kohlesäcken versteckt. Die Säcke wurde vor der Halle geleert. Foto: Archiv
Auch ein Hemmoorer angeklagt

Hamburgs Kokain-Prozess erinnert an Geversdorf 1992: Der größte Drogenfund im Cuxland

von Tim Larschow | 25.07.2026 Zuletzt aktualisiert: 26.07.2026 14:59 Uhr

Derzeit müssen sich neun Männer wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln vor Gericht in Hamburg verantworten. Darunter ein Hemmoorer. Der Fund (520 Kilogramm Kokain) erinnert an den damals größten im Cuxland 1992. Ein Blick in die Geschichte.

Derzeit müssen sich neun Männer wegen (teils bandenmäßigen) Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vor dem Landgericht Hamburg verantworten. Unter den Angeklagten ist auch ein Mann aus Hemmoor. Der Fund von rund 520 Kilogramm Kokain weckte Erinnerungen an einen spektakulären Fall aus dem Jahr 1992: Damals wurde im Landkreis Cuxhaven die größte Rauschgiftmenge der Kreisgeschichte sichergestellt.

Schon 1992 sorgte ein außergewöhnlicher Drogenfund im Landkreis Cuxhaven für Schlagzeilen. Am 17. Februar entdeckten Ermittler auf dem Gelände der Oste-Werft in Geversdorf rund 600 Kilogramm Marihuana, die in Holzkohlesäcken versteckt gelagert waren. Das Rauschgift hatte dort offenbar wochenlang unentdeckt gelegen. Bis heute gilt die Sicherstellung als der größte Rauschgiftfund in der Geschichte des Landkreises Cuxhaven.

Über 600 Kilogramm Marihuana wurden 1992 auf der Oste-Werft in Geversdorf gefunden. Die Päckchen waren in Kohlesäcken versteckt. Die Säcke wurde vor der Halle geleert. Foto: Archiv

Kriminalbeamte und Rauschgiftspürhunde

Dem Einsatz waren wochenlange Ermittlungen vorausgegangen. Bereits Mitte Januar hatte ein Cuxhavener Kriminalbeamter privat einen anonymen Hinweis erhalten. Dem Anrufer zufolge sollte sich in einem erst wenige Wochen bestehenden Unternehmen im Land Hadeln eine größere Menge Rauschgift befinden - getarnt in Holzkohlesäcken. Die Spur führte die Ermittler schließlich zur Oste-Werft in Geversdorf. Am Abend des 17. Februar rückte ein Großaufgebot der Polizei an: 17 Schutzpolizisten, neun Kriminalbeamte sowie drei Rauschgiftspürhunde durchsuchten im Auftrag der Staatsanwaltschaft Stade das Werftgelände. Dabei stießen die Beamten auf das Drogenlager.

Die Ermittlungen ergaben, dass das Marihuana zusammen mit Holzkohle in Containern aus dem nigerianischen Lagos über den Hamburger Hafen nach Deutschland gelangt war. Auf der Werft sollte die Ware zwischengelagert werden. Der Straßenverkaufswert wurde damals auf mehrere hunderttausend D-Mark geschätzt.

Fritz John, Erster Kriminalhauptkommissar, präsentierte im Februar 1992 die Marihuana-Päckchen der Presse. Foto: Lütt

Noch am Tag der Sicherstellung nahmen die Ermittler den damaligen Besitzer der Oste-Werft fest. Der gebürtige Hamburger hatte viele Jahre in Nigeria gelebt und dort gemeinsam mit einem Geschäftspartner mehrere Unternehmen betrieben. Erst wenige Monate zuvor war er mit seiner Familie nach Deutschland zurückgekehrt und hatte die Werft nach eigenen Angaben gekauft, um sich eine neue Existenz aufzubauen.

Schon im Dezember 1992 sprach das Landgericht Stade das Urteil. Die 1. Große Strafkammer verurteilte den 53-Jährigen zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. Nach Überzeugung des Gerichts war er an der Einfuhr und am Handel mit mindestens 539 Kilogramm Marihuana beteiligt.

20.000 D-Mark für die Zwischenlagerung

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Angeklagte spätestens beim zweiten Container von der Drogenlieferung wusste und mit seinem nigerianischen Geschäftspartner vereinbart hatte, für die Zwischenlagerung der Ware 20.000 D-Mark zu erhalten. Mehrere Fahrten nach Amsterdam und Berlin wertete das Gericht zudem als weitere Indizien für eine Beteiligung am Drogenhandel.

In der Urteilsbegründung machte der Vorsitzende Richter deutlich, dass die verhängte Strafe am unteren Rand des rechtlich Möglichen liege. Strafmildernd berücksichtigte die Kammer unter anderem das weitgehende Geständnis des Angeklagten, seine fehlenden Vorstrafen sowie die Möglichkeit, dass er von Dritten in die Tat hineingezogen worden war. Wörtlich sagte der Vorsitzende Richter damals: "Ich halte Sie nicht für einen skrupellosen Dealer." Zudem spielte nach Auffassung des Gerichts die im Vergleich zu anderen Betäubungsmitteln geringere Gefährlichkeit von Marihuana bei der Strafzumessung eine Rolle.

Der Fall bleibt bis heute einer der größten Rauschgiftfunde in der Geschichte des Landkreises Cuxhaven. 

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Tim Larschow

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