Einbruch in der Wurster Nordseeküste: Täter zeigt keine Reue - Richter wird deutlich
Ein Einbruch an Weihnachten, zwei traumatisierte Senioren und zwei Täter, die unterschiedlicher kaum reagieren könnten: Während einer Reue zeigt, sieht sich der andere als Opfer der Umstände. Am Landgericht Stade sind nun die Urteile gefallen.
Zwei Täter, eine Tat, null Reue: So könnte der letzte Tag im Prozess gegen zwei Tatverdächtige im Fall eines Wohnungseinbruchsdiebstahls in der Gemeinde Wurster Nordseeküste auch zusammengefasst werden - zumindest mit Blick auf einen der Angeklagten. Am Freitagmorgen sprach der Vorsitzende Richter der 1. Großen Strafkammer die Urteile. Dabei wurden die Angeklagten im Alter von 41 und 48 Jahren verurteilt: der eine zu vier Jahren Freiheitsstrafe, der andere zu vier Jahren und sechs Monaten.
Die beiden Verurteilten brachen in der Nacht vom 24. auf den 25. Dezember in der Gemeinde Wurster Nordseeküste über die Terrasse im hinteren Bereich in das Haus ihrer Opfer ein. An jenem Abend befanden sich die beiden älteren Bewohner von 85 und 83 Jahren mit ihrer Tochter bei einem Verwandtenbesuch in Nürnberg, wo ein Verwandter damals schwer erkrankt war. Die Einbrecher entwendeten Wertgegenstände wie Schmuck oder Bargeld und versteckten sie außerhalb des Hauses.
Aufmerksame Nachbarin alarmiert die Polizei, Täter werden gestellt
Eine aufmerksame Nachbarin, eine ehemalige Polizeibeamtin, schöpfte aufgrund des Lichts in der Wohnung Verdacht und alarmierte die Polizei. Als die beiden Täter nach dem Verstecken eines Teils der Beute wieder in das Haus zurückkehrten, um weiterzumachen, wurden sie von den eintreffenden Polizisten auf frischer Tat dingfest gemacht.
Insgesamt hatten die beiden in der Wohnung neben dem Schmuck 1000 Euro Bargeld erbeutet - 400 Euro aus der Brieftasche und 600 Euro aus dem Sparschwein - und einen Sachschaden von etwa 15.000 Euro verursacht.
Als die Bewohner des Hauses am Tag danach zurückkehrten und ihr Haus betraten, erlebten sie einen Schock. Ihre Tochter berichtete am ersten Prozesstag Ende September, dass ihre Eltern unter Angststörungen leiden und nicht schlafen können. Bei der Mutter seien Herzrhythmusstörungen mit schnellem Puls, Schweißausbrüchen und Atemnot aufgetreten. Auch der Vater habe gesundheitliche Probleme.
Ein reuiger Geständiger und ein Angeklagter ohne Reue
Der Richter sah die Schuld der beiden Angeklagten als erwiesen an. Der Paragraf 244 des Strafgesetzbuches sehe für die Tat eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren vor. Beide Angeklagten waren mehrfach vorbestraft. Doch der eine legte ein Geständnis ab und zeigte Reue. An einem der vorangegangenen Prozesstage hatte er sich bei der Tochter der Hausbewohner von 85 und 83 Jahren entschuldigt und sagte: "Es tut mir von ganzem Herzen leid."
Der andere Angeklagte zeigte diese Reue nicht und gab an, eher unglücklich in die Sache hineingeraten zu sein. Er habe vorher nichts von dem Einbruch gewusst und dem Komplizen bei der Säuberung des Hauses helfen wollen. Zudem nutzte er sein letztes Wort vor der Urteilsverkündung dafür, sich als Opfer der Umstände hinzustellen. Er habe sich zur Tatzeit in einem Sorgerechtsstreit um seine Kinder befunden, die in einer Einrichtung untergebracht waren.
Warum das Gericht den Angaben des Angeklagten nicht glaubt
Doch seine Argumente überzeugten das Gericht nicht. "Ihre Einlassung ist unglaubhaft, widersprüchlich und inkonsequent. Es ist nicht nachvollziehbar", so der Vorsitzende Richter. Wohl auch deshalb bekam er eine um sechs Monate längere Freiheitsstrafe als sein Komplize.
Nach der Urteilsverkündung wurden den Verurteilten wieder die Handschellen angelegt. Es ging zurück in die Haftzelle.
Von Ismail Kul
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