Wahlunterlagen im Fokus: Der Fall Bullwinkel wirft Fragen zu Berufsbezeichnungen auf und sorgt für zusätzliche Kosten bei den Wahlbehörden im Kreis Cuxhaven. Foto: Kneffel/dpa
Wahlunterlagen im Fokus: Der Fall Bullwinkel wirft Fragen zu Berufsbezeichnungen auf und sorgt für zusätzliche Kosten bei den Wahlbehörden im Kreis Cuxhaven. Foto: Kneffel/dpa
Berufsbezeichnung

Fall Bullwinkel zieht Kreise: Weitere Kandidatenangaben im Kreis Cuxhaven auffällig

von Christian Mangels | 20.08.2026

Die Korrektur der Wahlunterlagen im Fall Thomas Bullwinkel (CDU) kostet Geld. Zunächst tragen Samtgemeinde und Landkreis die Ausgaben. Zugleich werfen weitere Berufsbezeichnungen Fragen auf - doch nicht hinter jeder Unstimmigkeit steckt ein Fehler.

Der Fall Thomas Bullwinkel beschäftigt nicht nur Polizei und Wahlbehörden, sondern verursacht auch zusätzlichen Aufwand. Der CDU-Politiker war in den veröffentlichten Wahlvorschlägen für den Otterndorfer Stadtrat, den Rat der Samtgemeinde Land Hadeln und den Kreistag als "Diplom-Kaufmann" aufgeführt worden. Tatsächlich berechtigt ihn seine Abschlussurkunde nicht zum Führen dieser Bezeichnung. Die Wahlvorschläge werden deshalb in korrigierter Form, unter anderem per Zeitungsanzeige, veröffentlicht. Wer für die dadurch entstehenden Kosten aufkommt, steht inzwischen zumindest vorläufig fest: Zunächst zahlen die zuständigen Wahlbehörden.

Für die Wahl zum Samtgemeinderat Land Hadeln und zum Otterndorfer Stadtrat übernimmt die Samtgemeinde Land Hadeln die Kosten der Berichtigung. Sie sei für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl zuständig, erklärt der stellvertretende Wahlleiter Sönke Westphal.

Kostenerstattung muss rechtlich geprüft werden

Ob die Samtgemeinde das Geld letztlich vom Wahlvorschlagsträger, vom Kandidaten oder einem anderen Verursacher zurückfordern kann, ist noch nicht entschieden. "Eine Kostenerstattung muss rechtlich geprüft werden", teilt Westphal mit. Auch möglicher weiterer Verwaltungsaufwand ist bislang nicht beziffert.

Ähnlich ist die Lage beim Landkreis Cuxhaven. Dieser hat nach Angaben seiner Pressestelle zunächst die Kosten für die öffentliche Korrektur der Bekanntgabe für die Kreistagswahl übernommen. Zusätzliche Kosten für neue Stimmzettel entstehen allerdings nicht: Die bereits gedruckten Stimmzettel werden nicht neu hergestellt. Auch der Landkreis will die genaue Höhe der Kosten erst später ermitteln und prüfen, ob eine Erstattung verlangt werden kann, wie Sprecherin Julia Müller erläutert.

Der Fall Bullwinkel hat den Blick zugleich auf weitere Berufsbezeichnungen in den veröffentlichten Wahlvorschlägen gelenkt. Dabei zeigt sich allerdings auch, dass nicht jeder aufkommende Zweifel berechtigt ist.

So wird der Hemmoorer CDU-Politiker Lasse Weritz in einem Wahlvorschlag als "Rektor" geführt. An dieser Bezeichnung waren unter anderem gegenüber der Redaktion Zweifel geäußert worden. Weritz stellte daraufhin klar, dass er tatsächlich Rektor sei. Seine genaue Funktionsbezeichnung laute "Rektor als didaktische Leitung".

Der CDU-Kandidat Lasse Weritz wird in den Wahlunterlagen zur Kommunalwahl als "Rektor" geführt. "Völlig korrekt", sagt der Kommunalpolitiker aus Hemmoor. Foto: Lütt

Der frühere Landtagsabgeordnete legte der Redaktion zudem einen Nachweis vor. In seiner Ernennungsurkunde des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung Lüneburg heißt es, Weritz sei mit Wirkung zum 25. März 2025 zum "Oberschulrektor" ernannt worden. Er arbeitet an der Oberschule Lamstedt. Weritz sagt dazu: "Ich lege Wert darauf, dass die Bezeichnung korrekt ist und ich auf meinen beruflichen Werdegang mit Stolz blicke." Der Verdacht einer unzutreffenden Berufsbezeichnung lässt sich in seinem Fall damit nicht erhärten.

Anders liegt der Fall bei Lothar Klüser. Der 1956 geborene Politiker kandidiert für den Gemeinderat Osten für die Wählergemeinschaft Osten und zugleich für den Samtgemeinderat Hemmoor auf der SPD‑Liste. In den Wahlunterlagen wird derselbe Kandidat jedoch unterschiedlich bezeichnet: Für den Gemeinderat steht dort "Polizeibeamter i.R.", für den Samtgemeinderat lediglich "Polizeibeamter".

Klüser selbst erklärt auf Anfrage, die verkürzte Angabe stamme nicht von ihm. "Meine Berufsbezeichnung lautet: Polizeibeamter im Ruhestand", schreibt er der Redaktion. Genau dies habe er auch auf seinem Personalbogen zur Samtgemeinderatswahl eingetragen. "Warum jemand den Zusatz gestrichen oder nicht übernommen hat, entzieht sich meiner Kenntnis", so Klüser weiter. Nach seinen Angaben ist er seit dem 1. Juli 2018 im Ruhestand. Auch bei der Kommunalwahl 2021 sei dieser Status in den Wahlunterlagen entsprechend angegeben worden.

Seit dem Jahr 2012 nicht mehr im Polizeidienst

Ein ähnlicher Fall findet sich bei Erwin Jark (SPD) aus Hechthausen, der für den Gemeinderat Hechthausen und den Samtgemeinderat Hemmoor kandidiert. In den aktuellen Wahlunterlagen wird der 1950 geborene Jark als "Polizeibeamter" geführt. Auffällig ist dies vor allem deshalb, weil er bereits in einer Kandidatenvorstellung zur Kommunalwahl 2021 ausdrücklich als "Polizeibeamter i. R." bezeichnet wurde. "Das muss ein Versehen der Verwaltung sein", sagt Jark, der seit 2012 nicht mehr im Polizeidienst ist. Er werde sich sogleich mit der Samtgemeindeverwaltung in Verbindung setzen, um den Fehler korrigieren zu lassen.

Fragen wirft auch eine Berufsbezeichnung auf der FDP-Liste für den Cuxhavener Stadtrat auf. Dort wird Adolf Friedrich Mickeleit, Jahrgang 1938, als "Oberstudienrat" geführt. Angesichts seines Alters stellt sich die Frage, ob bei der Amtsbezeichnung ein Zusatz wie "außer Dienst" beziehungsweise "a.D." fehlt. "Ja, das stimmt. Das ist meine Schuld", sagt Mickeleit im Gespräch mit unserer Zeitung. "Ich hatte keine Zeit, genau darüber nachzudenken."

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Christian Mangels

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Cuxhavener Nachrichten/Niederelbe-Zeitung

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