Aufklärung vor dem Jahreswechsel: Die Kommune macht auf das bestehende Feuerwerksverbot aufmerksam. Foto: Roland Weihrauch/dpa
Aufklärung vor dem Jahreswechsel: Die Kommune macht auf das bestehende Feuerwerksverbot aufmerksam. Foto: Roland Weihrauch/dpa
Hohe Bußgelder bei Verstößen

Feuerwerksverbot im Kreis Stade: Samtgemeinde Lühe sagt Böllern den Kampf an

23.12.2025

Raketen, Böller, Batterien: In der Samtgemeinde Lühe (Kreis Stade) ist das an Silvester tabu - und an fast allen anderen Tagen ohnehin. Warum die Kommune so strikt bleibt, welche Orte besonders gefährdet sind und wie teuer Verstöße werden können.

Grundlage ist die seit Jahren bestehende Allgemeinverfügung, nach der das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 wie Raketen, Böller und Batterien am 31. Dezember und 1. Januar im gesamten Gebiet der Samtgemeinde Lühe untersagt ist. Außerhalb dieser beiden Tage - vom 2. Januar bis 30. Dezember - ist das Abbrennen ohnehin grundsätzlich verboten.

Es geht den Altländern um den Schutz ihres Kulturerbes. "In der Samtgemeinde Lühe gibt es eine große Zahl historischer und reetgedeckter Gebäude sowie die Kirchen mit ihren bedeutenden Orgeln, die ein besonders hohes Brandrisiko aufweisen", sagt Bürgermeister Timo Gerke. Es gelte, die berechtigten Sorgen der Eigentümer ernst zu nehmen.

Torben Kubik, Timo Gerke und Marco Kähler präsentieren das Hinweisbanner am Markt in Steinkirchen. Foto: Samtgemeinde Lühe

Vielen Altländern sei noch das Großfeuer von 2008 in Erinnerung. Damals brannte in Neuenkirchen ein Reetdachhaus von 1720 ab, nachdem eine Silvesterrakete im Reet stecken geblieben war. Auch die ehrenamtlichen Feuerwehrleute sollten möglichst ohne Einsätze ins neue Jahr starten.

Erhebliche Bußgelder drohen

Um die Bevölkerung noch besser zu erreichen, verstärke die Kommune in diesem Jahr die öffentliche Aufklärung: Gemeinsam mit Torben Kubik von der Polizei und dem Rewe-Marktleiter Marco Kähler wurde ein großes Hinweisbanner am Markt in Steinkirchen gut sichtbar angebracht.

Weitere Hinweisbanner stehen an den Einfahrtsstraßen, um möglichst viele Menschen über das bestehende Raketen- und Böllerverbot zu informieren. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.

Die Gemeinde Jork setzt auf ein nahezu flächendeckendes Verbot. Lediglich einige öffentlich zugängliche Orte an der Elbe, in den Obstplantagen und an der A26 sind mehr als 200 Meter von brandempfindlichen Gebäuden entfernt. Foto: Vasel

In der Gemeinde Jork wurde ein Sicherheitsabstand zu brandempfindlichen Gebäuden wie beispielsweise Reetdach-, Holz- und Fachwerkhäusern, Kirchen und Tankstellen sowie Altenheimen von 200 Metern festgesetzt. Das Feuerwerksverbot gilt somit fast überall in der Gemeinde Jork.

Von Björn Vasel

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