Geldwäsche-Verfahren gegen Trio aus Cuxhaven und Bremerhaven eingestellt
Schneller als erwartet endete vor dem Landgericht Stade der Prozess gegen zwei Männer (43 und 45) und eine Frau (27) aus Cuxhaven und Bremerhaven. Dem Trio war Geldwäsche vorgeworfen worden. Kurz nach Prozessbeginn wurde das Verfahren eingestellt.
Die Staatsanwaltschaft warf den Angeklagten vor, mit Drogengeld ein Wohnhaus in Odisheim erworben und renoviert zu haben. Anschließend sei das Haus wieder verkauft und der Erlös anteilig unter den Angeklagten aufgeteilt worden.
Das Haus, um das es geht, steht an der Dorfstraße in Odisheim. Laut Anklage soll es der heute 43-jährige Mann, ein Handwerker aus Cuxhaven, im August 2016 für 25.000 Euro gekauft haben. Das Gebäude habe einen Brandschaden gehabt und sei deshalb so günstig gewesen, so die Staatsanwaltschaft.
Das Haus wurde in Schuss gebracht und das Paar aus Bremerhaven - ein heute 45 Jahre alter Mann und eine heute 27-jährige Frau - zogen 2017 ein. Der 45-Jährige bezog zwar Sozialleistungen, hatte aber durch den Verkauf von Cannabis erhebliche Einnahmen, wie die Staatsanwältin beim Verlesen der Anklageschrift am Mittwoch ausführte. Damit seien die Kosten für das Haus finanziert worden. Auch auf dem Konto der 27-Jährigen sei Geld gelandet. Der 43-jährige Cuxhavener sei zwar offiziell als Eigentümer des Hauses aufgetreten, aber in Wirklichkeit habe dem Bremerhavener Drogenverkäufer die Immobilie gehört.
Bremerhavener wegen Drogengeschäften verhaftet
Im Januar 2018 wurde das Haus an der Dorfstraße wieder verkauft. Der Cuxhavener sei dabei als "Strohmann" aufgetreten, so die Staatsanwaltschaft. Der 45-jährige Bremerhavener sei einige Monate zuvor wegen seiner Drogengeschäfte verhaftet worden.
Der Vorsitzende Richter Stefan Tomczak stellte gleich zu Beginn der Verhandlung klar, dass er sich ein schnelles Prozessende ohne Urteilsspruch vorstellen könne. Eigentlich waren bis Mitte März insgesamt sieben Verhandlungstermine angesetzt. Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung einigten sich aber schnell darauf, das Verfahren vorläufig nach Paragraf 153a/Absatz 2 der Strafprozessordnung einzustellen.
Der 43-jährige Cuxhavener muss lediglich eine Geldauflage von 600 Euro an die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger zahlen. Eingestellt wurde auch das Verfahren gegen den 45-jährigen Bremerhavener, da er bereits die Strafe aus einer vorherigen Verurteilung abgesessen hatte. Die 27-jährige Bremerhavenerin erklärte den Verzicht auf die beschlagnahmten 9700 Euro, die bei ihr gefunden wurden, und durfte den Schwurgerichtssaal ebenfalls ohne Strafurteil verlassen.