In Folge eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts gilt ab dem 1. Januar 2025 eine neue Regelung zur Grundsteuer in Niedersachsen. Foto: dpa/Brandt
In Folge eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts gilt ab dem 1. Januar 2025 eine neue Regelung zur Grundsteuer in Niedersachsen. Foto: dpa/Brandt
Neue Berechnungsgrundlage

Grundsteuerreform: Das kommt ab Januar auf Einwohner der Samtgemeinde Land Hadeln zu

von Christian Mangels | 30.12.2024

Mitte 2025 verschickt die Samtgemeinde Land Hadeln die neuen Grundsteuerbescheide. Manche Grundbesitzer werden durch die landesweite Steuerreform künftig mehr bezahlen müssen, andere weniger als bislang. Kämmerer Sönke Westphal rechnet mit Ärger.

Seit Jahren wird über die Reform der Grundsteuer diskutiert und geklagt. Am 1. Januar 2025 greift nun eine neue Berechnungsgrundlage. Die Sorge vieler Niedersachsen ist, dass sie mehr bezahlen müssen. Diese Bedenken sind in Teilen berechtigt, denn manche werden mehr, andere werden aber weniger bezahlen müssen.

Unter dem Strich sollen die Kommunen genauso viel Geld zur Verfügung haben wie nach der alten Berechnungsgrundlage. "Aufkommensneutralität" ist der Fachbegriff dafür. Auch die Samtgemeinde Land Hadeln wird durch die Reform keine Mehreinnahmen erzielen. "Das ist keine Steuererhöhung durch die Hintertür", versichern Sönke Westphal, Leiter des Fachbereichs Finanzen bei der Samtgemeinde Land Hadeln, und sein Kollege Reinhard Borchers, Leiter des Teams Steuern, Abgaben, Kasse, in einem Pressegespräch. Gleichwohl sei mit Belastungsverschiebungen zu rechnen. "Das kann zu einem Mehr oder auch zu einem Weniger an Steuern für den Einzelnen führen", sagt Westphal.

Statt des Bundesmodells nutzt das Land Niedersachsen ein eigenes Flächen-Lage-Modell. Dabei sind drei Kennzahlen relevant: die Grundstücksgröße, die Wohnfläche sowie die Nutzfläche der Gebäude. Hinzu kommt der sogenannte Lage-Faktor, der sich aus dem Bodenrichtwert des betroffenen Grundstücks im Verhältnis zum durchschnittlichen Bodenrichtwert der Gemeinde ermittelt.

Modell ist nicht auf Bedürfnisse der Landbevölkerung abgestimmt

"Für größere, ältere Häuser auf dem Land wird es tendenziell teurer", erklären Borchers und Westphal und machen keinen Hehl daraus, dass sie mit dieser neuen Regelung nicht glücklich sind, weil sie zu gefühlten Ungerechtigkeiten führen wird. "Man merkt sehr deutlich, dass diese Reform in den Zentren und nicht auf dem Lande gemacht wurde", so Westphal. Das neue Modell sei nicht auf die Bedürfnisse der ländlichen Bevölkerung abgestimmt.

Die Grundsteuerhebesätze in den Mitgliedsgemeinden verändern sich zum Teil deutlich und sehr unterschiedlich. Zwei Beispiele: In Otterndorf liegt der Hebesatz zur Grundsteuer B ab dem 1. Januar bei 420, in der kleinen Gemeinde Steinau bei 140. Den aufkommensneutralen Hebesatz jeder einzelnen Gemeinde können Interessierte auf der Internet-Seite der Samtgemeinde Land Hadeln unter der Adresse www.samtgemeinde-land-hadeln.de/ grundsteuerreform einsehen. 

Wenn die Samtgemeinde ab Mitte Januar rund 17.000 Grundsteuerbescheide verschickt, rechnet der Kämmerer mit einer Vielzahl von Anrufen. Vermutlich werden auch einige nicht so freundliche darunter sein. "Wir werden drei Leitungen freischalten und sind bemüht, jede Anfrage zu beantworten", sagt Sönke Westphal. Jeder Bürgerin und jedem Bürger sollte aber klar sein, dass ein Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid aufgrund der Anhebung der Hebesätze in der Regel keine Aussicht auf Erfolg hat.

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