Vor dem Landgericht Stade muss sich der 43-jährige Stader verantworten. Foto: Hilken
Vor dem Landgericht Stade muss sich der 43-jährige Stader verantworten. Foto: Hilken
Angeklagter äußert sich erstmals

Drogen-Prozess: Wurden minderjährige Stader zur Prostitution animiert?

13.08.2026

Der Prozess um einen Stader, der seinen 15-jährigen Sohn als Drogendealer im Kreis Cuxhaven und im Kreis Stade benutzt haben soll, bekommt eine neue Dimension: Der Junge soll sich prostituiert haben.

Der 43-jährige Stader, dem unter anderem vorgeworfen wird, seinen Sohn und andere Minderjährige mit Drogen in Hechthausen und Stade versorgt zu haben, hat sich im Prozess am Landgericht jetzt erstmals selbst geäußert. Er weist jede Schuld von sich und erhebt haarsträubende Vorwürfe.

Sein Sohn wurde wegen Drogenhandels schon im Juli 2025 verurteilt, seine Aussage belastete seinen Vater, der seit Mai 2026 vor Gericht steht. Das Urteil gegen den Sohn ließ die Staatsanwältin im Saal verlesen: Demnach handelte der Vater mit Marihuana, Kokain und insbesondere Amphetaminen. Sein damals erst 15-jähriger Sohn warb für ihn unter seinen Bekannten Kunden an und verkaufte ihnen zwischen dem 15. Mai und dem 1. November 2023 in mindestens 100 Fällen jeweils zwei bis fünf Gramm Amphetamine. 

Nach seiner Verurteilung musste sich der Sohn einer langen Therapie in der Kinder- und Jugendpsychiatrie in Lüneburg unterziehen. Der 43-jährige Vater soll Marihuana, Kokain und Amphetaminen nicht nur selbst verkauft, sondern auch regelmäßig mit seinem 15-jährigen Sohn konsumiert und diesen zum Drogenhandel benutzt haben.
Der Angeklagte streitet das ab. In einer Einlassung, die er seinen Pflichtverteidiger Lars Zimmermann verlesen ließ,  räumte er nur ein, selbst Drogen konsumiert zu haben, und zwar nur gemeinsam mit Volljährigen.

Stattdessen beschuldigt er die seit Jahren von ihm getrennt und ebenfalls in Stade lebende Mutter des Jungen, sie habe dem gemeinsamen Sohn Drogen gegeben und ihn auch zum Weiterverkauf animiert. Details nennt er nicht.
Seine eigene Stimme ist im Prozess erstmals zu hören, als sein Verteidiger den Angeklagten befragt. Der berichtet, dass ein Mann namens A. aus Stade seinen Sohn dazu gebracht habe, andere Männer gegen Geld sexuell zu befriedigen. Das gehe aus einem Chatverlauf seines Sohnes hervor, den Bekannte ihm zuspielten. Der Angeklagte habe das 2024 an die Mutter des Jungen und an das Stader Jugendamt weitergeleitet, "damit das jemand anzeigt, damit das aufhört."

Damals hatte sich die Mutter des Jungen an das Tageblatt gewandt und berichtet, dass ihr Sohn und weitere Jugendliche aus seiner Stader Schule über diese Schiene in die Prostitution gerieten. Auf Nachfrage gaben Polizei und Staatsanwaltschaft damals an, dazu keine Erkenntnisse zu haben. 

Am Montag hat die Mutter des Jungen dem Gericht eine 85-seitige Sammlung von Schriftsätzen und anderen Dokumenten zugesandt, darunter auch kopierte Handy-Chatverläufe. Der Redaktion gegenüber sagt sie, sie habe keine Anzeige wegen sexuellen Missbrauchs und Prostitution erstattet, weil ihr Sohn psychisch so stark mitgenommen und labil sei, dass er aus ihrer Sicht keine weitere Befragung überstehen könne. Er befinde sich bis heute in einer pädagogischen Maßnahme mit Eins-zu-Eins-Betreuung rund um die Uhr.

Der Verteidiger des Vaters führte am Dienstag an, der Junge, der seinen Vater belastete, sei aufgrund seiner schwerwiegenden psychischen Probleme "nicht glaubwürdig". Er beantragte, ein entsprechendes aussagepsychologisches Gutachten einzuholen. Zusätzlich führte der Anwalt auch ein Rachemotiv an, bei dem es um eine junge Frau geht. Sie sei die Freundin des Sohnes gewesen. Als sie ihm sagte, sie sei von ihm schwanger, versprach er, sich von Drogen fernzuhalten und um das Kind kümmern zu wollen. Zwei Wochen später teilte sie ihm mit, sie sei doch nicht schwanger - und jetzt außerdem nicht mehr mit ihm, sondern mit seinem Vater zusammen. 

Der Vorsitzende Richter Dr. Zazoff lehnte den Antrag des Rechtsanwalts ab. Er hält die Aussage des Sohns für glaubwürdig und berief sich auf die kohärente, detailreiche Aussage des Jungen, der sich überdies selbst belastete. Zazoff zitierte auch aus einem Chatverlauf:

  • Sohn: "Da will jemand drei Gramm Pep."
  • Vater: "Ja, ich kläre das."
  • Im weiteren Verlauf fordert der Vater ausstehende Zahlungen ein und fragt: "Wo bleibt mein Geld?"
  • Der Sohn kündigt an, die nächste Zahlung einzubehalten und begründet: "Ich besorge Dir ständig diese Kunden. Was krieg ich? Nix."

Wegen Verdunkelungsgefahr sitzt der Angeklagte in Untersuchungshaft, bis vor Kurzem auch ohne Besuchs- und Telefonrechte. Er soll eine 14-jährige Zeugin unter Druck gesetzt haben, um seine Taten zu verdunkeln. Laut Rechtsanwalt Lars Zimmermann habe das Gericht diese Entscheidung vor allem aufgrund der akustischen Überwachung getroffen. Die sei aber nicht geeignet, solche Erkenntnisse zu gewinnen.

Das sah die Kammer anders. Sie wies auch Zimmermanns Antrag zurück, erneut den Polizisten vorzuladen, der die Durchsuchung der Wohnung des 41-Jährigen geleitet hatte. Das Gericht verspricht sich davon keine neuen Erkenntnisse. Der psychologische Sachverständige hat mit dem Angeklagten jetzt ein Gespräch geführt, für das die Sitzung mehr als eine Stunde lang unterbrochen wurde. Ergebnis: Der Mann habe ein Abhängigkeitssyndom, aber kein schweres. Einsichtsfähigkeit und Steuerungsfähigkeit seien gegeben.

Ein Urteil erscheint jetzt absehbar. Die nächste Verhandlung beginnt am Freitag, 14. August 2026, um 9.15 Uhr.

Von Anping Richter

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