150.000 Euro zusätzlich? Diskussion in Hemmoor um die "Bettensteuer"
Kommt sie oder kommt sie nicht? In Hemmoor wird seit Monaten über die Einführung der sogenannten "Bettensteuer" gesprochen. Jetzt hat sich der Stadtrat positioniert.
Auf Vermieter und wahrscheinlich auch auf Touristen kommen höhere Belastungen zu: Der Hemmoorer Stadtrat hat im Rahmen der Etat-Beratungen mit großer Mehrheit dafür votiert, eine sogenannte "Bettensteuer" einzuführen. Pro Jahr könnten dadurch 150.000 Euro in die Kasse der Stadt fließen. Damit ist eine intensiv geführte Diskussion zumindest vorerst beendet. Für Gesprächsstoff ist dennoch in der Hemmoorer Tourismusbranche gesorgt.
Einige Städte und Gemeinden - auch in Niedersachsen - sehen die Steuer als adäquates Mittel, um sich zumindest ein wenig finanziellen Spielraum zu verschaffen. Diese Steuer wird auf den Nettoübernachtungspreis in Hotels, Ferienwohnungen und anderen Beherbergungsbetrieben erhoben. Die Bemessungsgrundlage kann prozentual oder aber als Festbetrag erfolgen (so wie künftig in Hemmoor).
Welche rechtliche Grundlage gibt es?
Bereits im August vergangenen Jahres hatte es in Hemmoor im Rahmen der Gespräche über eine Haushaltskonsolidierung einen Vorstoß gegeben, diese Steuer einzuführen. Zu diesem Zeitpunkt war allerdings unklar, welchen rechtlichen Rahmen es bei diesem Vorhaben gibt. So stellte sich die Frage, ob Hemmoor überhaupt eine solche Steuer einführen darf. Nach einer Prüfung durch die Verwaltung hat sich gezeigt, dass die Erhebung einer Bettensteuer die einzige Möglichkeit für die Kommune ist, im Tourismusbereich zusätzliche Einnahmen zu generieren. Für andere Maßnahmen - wie Tourismus- oder Gästebeiträge - fehlen weitgehend die Voraussetzungen oder die personellen Kapazitäten.
Die stellvertretende Verwaltungschefin Karina Kramer geht davon, dass im Jahr der Steuererhebung ein erheblicher organisatorischer Aufwand notwendig ist. Sie erwartet Personal- und Sachkosten in einem Volumen von 85.000 Euro in diesem Jahr. Da 2026 wahrscheinlich erst ab dem Sommer per Satzung die Steuer anfällt, ist bei einer Übernachtungszahl von 75.000 und einem Betrag von zwei Euro maximal von Einnahmen in Höhe von 75.000 Euro auszugehen. Wenn die Satzung aber erst einmal in Kraft getreten ist und während des ganzen Jahres Geld fließt, könnten es 150.000 Euro sein. Zugleich reduziert sich der personelle Aufwand in der Verwaltung. So sieht jedenfalls die Theorie aus.
"Wir schneiden uns ins eigene Fleisch"
Im Rahmen der Stadtratssitzung gab es erneut Kritik an dem Aufschlag. Helmut Möller ist Vermieter einer Ferienwohnung und bemängelte, dass es keinen Mehrwert für das touristische Angebot in Hemmoor geben wird. "Wir schneiden uns ins eigene Fleisch", meinte Möller. Die Vermieter müssten höhere Übernachtungspreise verlangen, um nicht auf den Kosten sitzenzubleiben. Eine Verbesserung der touristischen Attraktivität sei aber nicht vorgesehen.
Möllers Vorschlag, das neue Steueraufkommen zweckgebunden zu verwenden, blieb auf der Sitzung ohne Reaktion. In der Verwaltungsvorlage zur Bettensteuer heißt es vielmehr: "Die Erträge müssen nicht für touristische Zwecke verwendet werden, sie fließen allgemein in den Haushalt ein."