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Die Fläche mit den abgeholzten Bäumen auf dem Grundstück in Hemmoor auf Aufnahmen des Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystems (ALKIS), das Geobasisdaten über Flurstücke liefert. Foto: Rohde
Die Fläche mit den abgeholzten Bäumen auf dem Grundstück in Hemmoor auf Aufnahmen des Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystems (ALKIS), das Geobasisdaten über Flurstücke liefert. Foto: Rohde
Gerodeter Baumbestand

Streit um Hemmoorer Grundstück: Bäume weg - das kann teuer werden

von Ulrich Rohde | 16.10.2026 Zuletzt aktualisiert: 16.10.2026 19:14 Uhr

Ein Cuxhavener Ehepaar ringt mit den Behörden über die Folgen einer Baumfällung auf einem Hemmoorer Grundstück. Die vom Landkreis geforderten Ersatzmaßnahmen könnten teuer werden. Doch die Eigentümer wollen nicht klein beigeben.

Seit rund vier Jahren schwelt ein Streit zwischen einem Ehepaar, das ein Grundstück in Hemmoor besitzt, und dem Landkreis Cuxhaven. Dabei geht es um mehrere sturmgeschädigte und von Schädlingen befallene Bäume, die vor rund vier Jahren auf dem Grundstück gefällt wurden. Das hätte nicht passieren dürfen, so die Fachbehörde. Es habe sich um einen illegalen Eingriff gehandelt.

Für die Familie des Eigentümers, dessen Name der Redaktion bekannt ist, ist die Einschätzung der Unteren Naturschutzbehörde nicht nachvollziehbar und glaubt sich im Recht. Der Anordnung der Behörde zur Ersatzvornahme nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist die Familie bislang nicht nachgekommen.

Artenschutz beachten und Ersatzpflanzungen vornehmen

Doch der Reihe nach: Der 82-Jährige aus Cuxhaven hatte sich im Februar bei der beim Landkreis ansässigen Unteren Waldbehörde nach dem Status des Baumbestandes auf seinem etwa 3600 Quadratmeter großen verpachteten Grundstück in Hemmoor erkundigt. Die antwortete ihm, dass es sich nicht um einen Wald handle, da die Schmalseite des Flurstücks lediglich 20 Meter breit sei. Zur Fällung des Gehölzbestandes bedürfe es daher keiner Waldumwandlungsgenehmigung. Jedoch sei der Artenschutz zu beachten und das Naturschutzamt empfehle, möglichst wenige Bäume zu entnehmen und Ersatzpflanzungen vorzunehmen.

Diese Information genügte dem Eigentümer im Vertrauen auf die Rechtmäßigkeit seines Tuns, um einen Lohnbetrieb aus der Region mit dem Fällen der Bäume zu beauftragen. Dies geschah gegen Ende 2022. Eine erste Ortsbesichtigung durch die Landkreisbehörde am 8. November 2022 ergab, dass der Baumbestand vollständig entfernt worden war. Der Lohnbetrieb bestätigte Monate später schriftlich, dass er den etwa 0,3 Hektar großen Fichtenbestand gerodet und abgefahren habe. Die Bäume seien bereits zum Teil abgestorben und als Nutzholz nicht mehr verwendbar gewesen, auch weil einige Bäume mit Stacheldrähten miteinander verbunden gewesen seien. Hinzu kamen von einem Pilz befallene Eschen sowie Birken und Erlen mit geringem Stammdurchmesser. Auch hier habe sich der Borkenkäfer bereits ausgebreitet.

Zwölf Obstbäume als Ersatz sind nicht genug

Anstelle der gerodeten Bäume ließ der 82-Jährige auf einem in seinem Besitz befindlichen Grundstück in der Nähe zwölf junge Obstbäume als Ersatz pflanzen. Doch das genügte der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Cuxhaven nicht und erkannte diese Pflanzung nicht an. Laut Naturschutzgesetz hätte der Grundstückseigentümer eine Genehmigung zur Entnahme der Bäume - geschädigt oder nicht - beantragen müssen. Die Anpflanzung der Obstbäume könne nicht als Ersatzmaßnahme gewertet werden. Stattdessen wurde der Eigentümer dazu aufgefordert, auf dem Grundstück eine fünf Meter breite und 157 Meter lange, dreireihige Heckenbepflanzung aus einheimischen und standortgerechten Laubgehölzen auf einer Gesamtfläche von fast 800 Quadratmetern vorzunehmen. Die Frist läuft spätestens am 30. November 2027 ab.

Sollte diese Anordnung nicht befolgt werden, droht ein Zwangsgeld in Höhe von 500 Euro. Zusätzlich kann die Behörde die Ersatzvornahme selbst beauftragen, wenn der Eigentümer der Anordnung nicht nachkommt. Die Kosten dafür schätzt der Landkreis auf etwa 6700 Euro. Hinzu kommen noch Verwaltungsgebühren, die dem Grundstückseigentümer in Rechnung gestellt wurden. Die Naturschutzbehörde macht in ihrem Schreiben vom August dieses Jahres sehr detaillierte Angaben, welche Gehölze aus ihrer Sicht für das Grundstück in Frage kommen.

Ökologischer Wert der Bäume sei gering gewesen

Für den 82-Jährigen und seine Ehefrau war das Schreiben ein Schock. Sie hätten im guten Glauben, dass die Aussage der Waldbehörde sie zum Roden des Bestandes ermächtigt, gehandelt. Sie empfinden die behördliche Anordnung als völlig unverhältnismäßig. Der ökologische Wert der abgeholzten Bäume sei aufgrund von Sturmschäden, Schädlingsbefall und Dürreperioden sehr gering gewesen. Das werde aber nicht berücksichtigt. Zudem würde mit der Errichtung eines solchen Pflanzwalls, der etwa ein Fünftel der Gesamtfläche einnehmen würde, ein Großteil des Grundstücks aus der landwirtschaftlichen Nutzung durch den Pächter genommen werden.

Behörde verweist auf die eindeutige Rechtslage

Dass hier offenkundig ein Missverständnis vorliegt und die Eigentümer womöglich nicht zwischen den Bestimmungen im Waldgesetz und denen des Naturschutzgesetzes unterscheiden konnten, hat auch die Behörde nicht ignoriert. Dennoch könne daraus nicht gefolgert werden, dass die Rodung deshalb legal gewesen sei und eine adäquate Ersatzmaßnahme unterbleiben könne. Sie verweist auf die nach ihrer Einschätzung eindeutige Rechtslage.

Das Ehepaar hatte unterdessen bereits einen Anwalt eingeschaltet, der sie gegenüber dem Landkreis vertritt. Da die juristische Auseinandersetzung noch nicht beendet ist, kann der Landkreis nach eigener Aussage keine Stellung zur Sache nehmen.

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