Silvester 2024/2025 zog die Menschen nach Duhnen. Nun steht wieder ein Jahreswechsel an. Foto: Reese-Winne
Silvester 2024/2025 zog die Menschen nach Duhnen. Nun steht wieder ein Jahreswechsel an. Foto: Reese-Winne
Raketen, Böller und mehr

Silvester-Feuerwerk in Stadt und Kreis Cuxhaven: Was zum Jahreswechsel verboten ist

von Redaktion | 29.12.2025

Der Jahreswechsel steht bevor und mit ihm das traditionelle Feuerwerk. Doch Vorsicht ist geboten, denn Feuerwerkskörper können Gefahren bergen. Stadt und Kreis Cuxhaven sowie die Polizei erklären, was erlaubt ist - und was verboten.

Viele Einwohnerinnen und Einwohner in Stadt und Kreis Cuxhaven werden sicherlich den Jahreswechsel mit Raketen und lautem Feuerwerk begrüßen. Was für die einen ein beeindruckendes Spektakel ist, bedeutet für andere Stress - und kann für Feuerwehr, Polizei sowie Rettungsdienst eine besonders arbeitsreiche Nacht werden. Um dies zu vermeiden, geben die Polizeiinspektion, die Stadt und der Landkreis Cuxhaven einige Hinweise.

Durch Unachtsamkeit und leichtsinniges Hantieren, zum Teil auch unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, kommt es in der Silvesternacht regelmäßig zu einem erhöhten Einsatzaufkommen bei Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst. In den vergangenen Jahren gab es immer wieder auch größere Brände, die gelöscht werden mussten, und es mussten Verletzungen, die auf unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerk zurückzuführen waren, versorgt werden.

Durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern steigt auch die Zahl der Einsätze für Rettungskräfte. Symbolbild: Pedersen/dpa

Feuerwerk darf nur vom 31. Dezember bis 1. Januar abgebrannt werden

  • Zu beachten ist, dass das Feuerwerk nur vom 31. Dezember bis 1. Januar abgebrannt werden darf. Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar.
  • Gemeinden können per Allgemeinverfügung zusätzliche Regelungen treffen.
  • Besonders zu beachten ist, dass von brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen, wie Reetdach- und Holzhäusern, ein Sicherheitsabstand von mindestens 200 Metern einzuhalten ist.
  • Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist laut Sprengstoffgesetz verboten.
Am Silvesterabend sind beim Zünden von Feuerwerkskörpern einige Dinge zu beachten. Foto: Reese-Winne

Nur im Freien mit Sicherheitsabstand zünden

Auf Balkonen und Terrassen sollten leicht entflammbare Gegenstände weggestellt, Fenster und Türen geschlossen werden. Fehlgeleitete Feuerwerkskörper sollten unverzüglich entfernt werden. Reetdächer sind von außen und innen zu kontrollieren.

Feuerwerkskörper sind nur im Freien mit Sicherheitsabstand zu anderen Menschen, Autos und Gebäuden zu zünden. Nicht gezündete Feuerwerkskörper (sogenannte Blindgänger) sollten nicht noch einmal angezündet werden.

Regelmäßig bleibt einiges an Müll aus der Silvesternacht liegen. Foto: Reese-Winne

Verboten sind nicht zugelassene Knallkörper

Besonders gefährlich - und daher verboten - sind nicht zugelassene oder selbstgebaute Knallkörper. Die Polizei und der Zoll warnen auch in diesem Jahr wieder vor Feuerwerkskörpern aus dem Ausland. Die Einfuhr von Feuerwerkskörpern ohne gültige Zulassung ist - auch aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft - nach dem Sprengstoffgesetz verboten und strafbar.

Es wird um Rücksicht gebeten

Ein generelles Knallerverbot gibt es nicht. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass "Böller und pfeifende Raketen" für alle Tiere einen starken Stress bedeuten. Es wird deshalb darum gebeten, Rücksicht aufeinander zu nehmen.

Die Notrufnummer für Feuerwehr und Rettungsdienst lautet 112, der Notruf für die Polizei 110.

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