Hundesteuer im Kreis Cuxhaven: Warum Hundehalter bis zu dreimal so viel zahlen
Cuxhaven und der Landkreis verlangen sehr unterschiedliche Hundesteuern. Zwischen 32 und 96 Euro kostet der erste Hund. Die Kommunen erklären ihre Steuersätze, nennen Einnahmen und Ausgaben. Eine CNV-Umfrage zeigt, was die Leser ändern wollen.
Ein Hund in Odisheim kostet seinen Halter jährlich 32 Euro Steuern. Lebt derselbe Hund in der Stadt Cuxhaven, werden 96 Euro fällig - dreimal so viel. Selbst innerhalb einer Samtgemeinde gibt es erhebliche Unterschiede. In Bülkau werden 40 Euro für den ersten Hund erhoben, in Otterndorf sind es 80 Euro. Und während in Hemmoor 60 Euro fällig werden, verlangen die Nachbargemeinden Hechthausen und Osten jeweils 66 Euro.
Warum zahlen Hundehalter für dasselbe Tier so unterschiedlich viel? Und was geschieht eigentlich mit dem Geld?
Der Hundesteuervergleich 2026 des Bundes der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen zeigt deutliche Unterschiede zwischen den Kommunen. CNV-Medien hat deshalb bei den Verwaltungen nachgefragt, wie die Steuersätze zustande kommen, welche Einnahmen erzielt werden und wofür die Gemeinden Geld ausgeben.

Warum die Hundesteuer so unterschiedlich hoch ist
In der Stadt Cuxhaven werden seit Januar 2024 jährlich 96 Euro für den ersten Hund erhoben. Der zweite kostet 144 Euro, jeder weitere 192 Euro. Für jeden als gefährlich eingestuften Hund werden 960 Euro fällig.
Die Stadt begründet ihre vergleichsweise hohen Steuersätze mit ihrer städtischen Struktur, der höheren Siedlungsdichte in Teilen des Stadtgebiets und ihrer Bedeutung als Tourismusstandort. Als Vergleichsmaßstab dienten deshalb nicht vorrangig die ländlichen Nachbargemeinden, sondern andere große selbstständige Städte in Niedersachsen.
Bei der letzten Erhöhung zum Jahresbeginn 2024 habe sich nach Angaben des Pressesprechers der Stadt Cuxhaven gezeigt, dass die bisherigen Steuersätze deutlich unter dem Durchschnitt vergleichbarer Städte gelegen hätten. Eine weitere Erhöhung sei derzeit nicht geplant.
Eine konkrete Kostenkalkulation liegt den Steuersätzen allerdings nicht zugrunde. Vielmehr entscheidet der Stadtrat im Rahmen seiner Satzungshoheit über die Höhe. Neben der allgemeinen Einnahmeerzielung verfolgt die Stadt damit auch einen Lenkungszweck: Die steigenden Beträge für mehrere Hunde sollen deren Haltung regulieren. Mit der besonders hohen Steuer für gefährliche Hunde soll deren Zahl im Stadtgebiet möglichst gering gehalten werden.
Auch in der Samtgemeinde Land Hadeln entscheiden die einzelnen Gemeinderäte selbst. Eine konkrete Kalkulation sei dort ebenfalls nicht vorgesehen, teilt die Verwaltung mit. Ausschlaggebend seien die örtlichen Gegebenheiten. In landwirtschaftlich geprägten, dünn besiedelten Gemeinden werde die Hundehaltung anders bewertet als in den zentralen, dichter besiedelten Orten.

Hunderttausende Euro für die kommunalen Haushalte
Auch in der Samtgemeinde Hemmoor wurden die Steuersätze zum 1. März 2026 angepasst. Als Gründe für die Erhöhungen nennt die Verwaltung die Inflation und die Haushaltslage. Innerhalb der vergangenen zehn Jahre seien die Preise um mehr als 24 Prozent gestiegen. Deshalb habe man sämtliche Einnahmen und Ausgaben überprüft. Die Staffelung der Steuersätze solle zudem die Zahl der gehaltenen Hunde beeinflussen.
Besonders deutlich wird dieser Lenkungszweck bei gefährlichen Hunden. In Hemmoor kostet der erste als gefährlich eingestufte Hund 800 Euro jährlich, der zweite 1.200 Euro und jeder weitere 1.600 Euro. Weitere Anpassungen seien derzeit nicht geplant.
Wie viel Geld die Hundesteuer einbringt, zeigt besonders deutlich die Stadt Cuxhaven. Dort sind aktuell 3.422 Hunde steuerlich gemeldet. Acht davon gelten als gefährlich, für 50 Hunde wird eine Steuerermäßigung gewährt, weitere 30 sind von der Steuer befreit.
Im Jahr 2024 erzielte die Stadt Hundesteuererträge von 359.803 Euro. Ein Jahr später waren es 372.788 Euro. Für 2026 rechnet die Verwaltung mit rund 360.000 Euro.
Auch in der Samtgemeinde Land Hadeln kommen beträchtliche Beträge zusammen. Die 14 Mitgliedsgemeinden erzielten 2025 insgesamt rund 176.300 Euro aus der Hundesteuer.

Was mit der Hundesteuer passiert
Doch wofür wird das Geld verwendet? Die Hundesteuer ist keine Gebühr für bestimmte Leistungen. Sie ist eine kommunale Aufwandsteuer, deren Einnahmen nicht zweckgebunden sind. Das bedeutet: Das Geld fließt in den allgemeinen Haushalt. Die Kommunen können damit auch Aufgaben finanzieren, die nichts mit Hunden zu tun haben.
Die Stadt Cuxhaven stellt gemeinsam mit der Nordseeheilbad Cuxhaven GmbH Hundekotbeutelspender im Stadtgebiet bereit. Außerdem gibt es ausgewiesene Hundestrände und Hundeauslaufwiesen, die regelmäßig gepflegt und instandgehalten werden. Konkrete Kosten für diese Angebote nennt die Stadt in ihrer Antwort nicht.
Die Samtgemeinde Hemmoor kann zumindest einen Teil der Ausgaben beziffern: Jährlich werden Hundekotbeutel im Wert von rund 1.800 Euro bereitgestellt. Hinzu kommen Kosten für die Entsorgung und die Pflege der Hundeauslaufflächen. Auch die Samtgemeinde Land Hadeln verweist auf hundebezogene Angebote. Wie viel Geld dafür ausgegeben wird, könne sie allerdings nicht beziffern.

Vier von fünf Umfrageteilnehmern wollen Veränderungen
Dass die unterschiedlichen Steuersätze Fragen aufwerfen, zeigt auch eine Online-Umfrage von CNV-Medien. Insgesamt 228 Menschen beteiligten sich an der Abstimmung. Die größte Gruppe spricht sich dafür aus, dass im gesamten Landkreis Cuxhaven derselbe Steuersatz gelten sollte.
- 102 Teilnehmende (45 Prozent) befürworten eine einheitliche Regelung.
- Weitere 58 Personen (25 Prozent) möchten die Hundesteuer grundsätzlich abschaffen.
- 22 Befragte (10 Prozent) wünschen sich eine sozial gerechtere Gestaltung.
- Dagegen sind 46 Teilnehmende (20 Prozent) der Ansicht, dass jede Gemeinde weiterhin selbst entscheiden sollte.
- Damit wünschen sich 80 Prozent der Teilnehmenden eine Veränderung der bisherigen Regelungen. (Die Online-Umfrage ist nicht repräsentativ.)
Unterschiede gibt es zudem bei der Frage, wer von der Hundesteuer befreit werden kann. In den Gemeinden der Samtgemeinde Land Hadeln ist unter anderem eine einjährige Befreiung für Hunde vorgesehen, die aus dem Tierheim übernommen werden. Auch für Blindenführhunde und bestimmte Assistenzhunde gelten Befreiungen.
In der Stadt Cuxhaven gibt es dagegen keine generelle Steuerbefreiung für adoptierte Tierheimhunde. Steuerbefreiungen sind dort unter anderem für Blindenführhunde, bestimmte Assistenz-, Dienst- und Rettungshunde möglich. Für bestimmte Wach- und geprüfte Rettungshunde kann die Steuer um die Hälfte reduziert werden. Eine allgemeine Ermäßigung allein aufgrund eines geringen Einkommens ist nicht vorgesehen.
Auch in Hemmoor, Hechthausen und Osten ist nach Auskunft der Samtgemeindeverwaltung keine Steuerbefreiung oder Ermäßigung allein wegen eines geringen Einkommens vorgesehen.
Ob die Kommunen ihre Steuersätze künftig stärker angleichen, bleibt eine politische Frage. In Cadenberge könnte die Hundesteuer bereits Anfang 2027 erneut steigen.
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