Um seinesgleichen zu halten müssen Cuxhavenerinnen und Cuxhavener ab sofort tiefer in die Tasche greifen: Kampfhund in einem Zwinger eines Tierheims. Foto: Andreas Arnold/dpa
Um seinesgleichen zu halten müssen Cuxhavenerinnen und Cuxhavener ab sofort tiefer in die Tasche greifen: Kampfhund in einem Zwinger eines Tierheims. Foto: Andreas Arnold/dpa
Neue Satzung

Kampfhunde werden in Cuxhaven ab sofort hoch besteuert

von Kai Koppe | 01.01.2024

Einen gefährlichen Hund zu halten, kommt Cuxhavener(innen) ab sofort teuer zu stehen. Über eine Neufassung der Hundesteuersatzung wurde der Satz unter anderem für Vierbeiner, die im Volksmund als Kampfhunde bezeichnet werden, deutlich angehoben.

Dass auf Grundlage einer Empfehlung des Verwaltungsausschusses die vier Rassennamen Bullterrier, Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier in die seit Wochenbeginn in Cuxhaven geltende Hundesteuer-Satzung Eingang fanden, ist insofern bemerkenswert, als dass ein vergleichbarer Vorstoß, der vor zehn Jahren aus den Verwaltungsapparat heraus unternommen wurde, am Veto einer politischen Mehrheit scheiterte.

Vor zehn Jahren: Vorbehalte gegen sogenannte Rasseliste

Vertreter von SPD und Grünen hatten damals Zweifel erhoben, ob eine solche Rasseliste wirklich das geeignete Steuerungsinstrument darstelle, um Popularitätswerte, welche die darin aufgeführten Vierbeiner in bestimmten Halter-Kreisen erzielten, nachhaltig zu beeinflussen. Stattdessen verständigte sich das Mehrheitsbündnis, dem auch "Die Cuxhavener" angehörten, darauf, sich an einer Formulierung des Niedersächsischen Hundegesetz (NHundG) zu orientieren. Das NHundG kennt keine Kampfhunde, sondern lediglich "gefährliche Hunde", die laut Gesetzestext als solche erkennbar werden, wenn sie zugebissen haben oder "eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft" legen. Aus Kritikersicht widerspricht dieser Ansatz dem Präventionsgedanken und ignoriert bestimmte physische Merkmale, die den Kampfhunden in voller Absicht angezüchtet worden sind.

Stimmen, die dafür plädieren, die Kampfhund-Haltung über das Instrument der Hundesteuer so unattraktiv wie möglich zu gestalten, mehren sich aber. So erwähnt zum Beispiel auch die Gemeinde Wingst die Namen der eingangs genannten Hunderassen in einer Satzung aus dem September dieses Jahres (wir berichteten).

Ausschuss empfahl, den Satz zu erhöhen

Die Stadt Hannover nennt die sogenannten "Listenhunde" ebenfalls beim Namen, um sie per se als gefährlich einzustufen. Für einen gefährlichen Hund müssen Halter in der Landeshauptstadt eine Steuer von 720 Euro im Jahr berappen - ein Betrag, wie er in der aktuellen Debatte um die hiesige Hundesteuersatzung in exat derselben Höhe auch von der Cuxhavener Stadtverwaltung vorgeschlagen worden war. Doch der Rat wollte mehr: Einer Finanzausschuss-Empfehlung folgend erhöhten die Mandatsträger den Steuersatz für gefährliche Hunde über einen Ergänzungsantrag auf 960 Euro im Jahr. Kreuzungen aus Pitbull, Staffordshire und Co. Fallen ebenfalls in diese Steuerklasse, genau wie all jene Vierbeiner, die durch besonders aggressives Verhalten als "gefährliche Hunde" aufgefallen sind. 

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