50-Jähriger aus dem Kreis Cuxhaven mit 2,24 Promille am Steuer erwischt
Gegen einen 50-jährigen Ihlienworther wurde ein Strafbefehlsverfahren eingeleitet. Der Angeklagte fuhr mit mindestens 2,24 Promille durch Bülkau - und das ohne gültigen Führerschein. Jetzt erhob der 50-Jährige Einspruch gegen das Verfahren.
Der Ihlienworther fuhr am 1. Mai 2023 gegen 15 Uhr vorsätzlich betrunken und ohne eine gültige Fahrerlaubnis mit einem Volkswagen durch Bülkau. Nach der Blutentnahme wurde bei dem 50-Jährigen ein Promillewert von mindestens 2,24 festgestellt.
Der Angeklagte begründete sein Verhalten mit der Scheidung von seiner Frau: "Ich komme mit der Trennung nicht gut klar. Der Vorfall war eine Art Knackpunkt wegen der Scheidung. Ich habe gemerkt, dass ich etwas ändern muss", erklärt der Angeklagte mit stotternder Stimme. Inzwischen habe er sich einer Selbsthilfegruppe angeschlossen. Außerdem werde derzeit geklärt, ob er seine beiden Kinder nach der Scheidung noch sehen dürfe.
Die geforderten Ratenzahlungen seien zu hoch
Der Strafbefehl gegen den 50-Jährigen lautete auf 180 Tagessätze zu je 50 Euro. Richterin Sabine Deutschmann bezeichnete das als einen "Spitzenvorschlag" und ein "niedriges Strafmaß" für ein solches Vergehen. Der Angeklagte sah das anders. Er legte Einspruch gegen den Strafbefehl ein, weil ihm die Ratenzahlung zu hoch sei. "Ich komme gerade so jeden Monat über die Runden. Ich habe auch Pferde, Hühner, Enten, einen Hund und andere Tiere auf meinem Hof, die ich versorgen muss", gab er einen Einblick in seine finanzielle Situation. Außerdem müsse er seinen Kindern Geschenke kaufen.
Richterin Deutschmann machte dem Angeklagten den Ernst der Lage deutlich: "Für diese Tat könnten Sie ins Gefängnis kommen. Wenn es so viel kostet, die Tiere zu halten, sollten Sie vielleicht darüber nachdenken, sie zu verkaufen." Der Ihlienworther entgegnete: "Ich will auf keinen Fall ins Gefängnis." Richterin Deutschmann empfahl dem Angeklagten, den Einspruch zurückzunehmen - der 50-Jährige willigte ein.
Das Gericht notierte, dass die Ratenzahlung des Angeklagten geändert und verringert werden soll. "Da der Angeklagte seinen Einspruch zurückgezogen hat, kann das Gericht nicht über die Festsetzung der Raten entscheiden. Dafür ist jetzt die Staatsanwaltschaft zuständig", so Richterin Deutschmann.