Intime Aufnahmen zeigen seine Stieftochter (14) im Bad: Mann in Stade vor Gericht
Über Jahre soll die damals 14-jährige Stieftochter eines Mannes in einem Haus in Hemmoor im Badezimmer gefilmt worden sein. Die intimen Aufnahmen tauchten später auf einem USB-Stick auf. Jetzt steht der Mann in Stade vor Gericht.
Um 9 Uhr kommt der Angeklagte gemeinsam mit seinem Verteidiger in den kleinen Saal Nummer 10 im Amtsgericht Stade. Der untersetzte Mann aus Stade trägt Sandalen, Jeans, einen Kapuzenpulli und eine Sweatjacke. Seine Haare hat er nach hinten gekämmt. Neben ihm auf dem Stuhl liegt sein Rucksack.
Mehrere belastende Videos auf einem USB-Stick
Neben der Richterin sind noch die Staatsanwältin und zwei Protokollantinnen anwesend. Der Angeklagte gibt an, dass er als Hausmeister in Teilzeit arbeitet und in Scheidung lebt. Dann verliest die Staatsanwältin die Anklage. Der Mann soll "jugendpornografische Inhalte" besessen haben. Äußern will er sich dazu nicht.
Es geht um Vorfälle, die sich vor gut zehn Jahren in einem Haus in Hemmoor abgespielt haben sollen. Hier lebte der Angeklagte damals mit seiner Frau und deren Kindern. 2015 sei die damals 14-jährige Stieftochter des Beschuldigten im Badezimmer gefilmt worden - und das offenbar über drei Jahre. Aufnahmen auf einem USB-Stick zeigen die Jugendliche beim Duschen, in der Badewanne sowie beim Klogang, sagt die Staatsanwältin.
Sowohl der Intimbereich des Mädchens als auch die Brüste seien auf den teilweise relativ langen Videos sichtbar. Die Aufnahmen seien auch nachbearbeitet und der "Hintern näher herangezoomt" worden. Teilweise habe die Stieftochter direkt in die Kamera geguckt, schien also gewusst zu haben, dass sie gefilmt wurde.
Der Stick mit den Aufnahmen wurde offenbar im vergangenen Jahr vom Stiefsohn des Angeklagten der Polizei übergeben. Bei einer späteren Hausdurchsuchung stellten die Beamten außerdem zwei Mobiltelefone und einen PC-Tower sicher. Belastendes Material habe sich allerdings nur auf dem Stick befunden. Das bezeichnet der Verteidiger als "absurd".
Verteidiger will Zeugenaussage der Stieftochter
Die Familiensituation sei aufgrund der laufenden Scheidung schwierig, die Stimmung nicht gut. In diesem Kontext tauche dann ein Stick mit sieben Dateien auf, merkt der Verteidiger an. "Wenn jemand so ein Faible hat, erwarte ich eigentlich eine Vielzahl an Material", sagt er. Und fordert: "Wir brauchen die Stieftochter als Zeugin, um herauszufinden, in welchem Zusammenhang die Videos aufgenommen wurden und wer sie aufgenommen und gespeichert hat."
Die Aussagen der Zeugin sollten kritisch geprüft werden, sagt der Verteidiger. Er fordert zudem die Herausgabe der zwei Mobiltelefone seines Mandanten. Die habe er bisher nicht wiederbekommen - obwohl sich darauf kein belastendes Material befunden habe. Zur Klärung des Falls seien die Telefondaten aber womöglich wichtig.
Stieftochter soll vor Gericht aussagen
Die Richterin betont, dass sie der Frau eine Zeugenvernehmung gerne erspart hätte. Doch die Stieftochter soll beim nächsten Verhandlungstermin am 16. November aussagen. Voraussichtlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit, weil es um Dinge aus der sensiblen Intimsphäre geht und die Persönlichkeitsrechte der jungen Frau geschützt werden sollen.
Bevor die Verhandlung nach nur knapp 30 Minuten mit der Verkündung des neuen Termins zu Ende ist, stimmt der Angeklagte noch einer DNA-Entnahme mittels Speichelprobe zu. "Damit habe ich kein Problem", sagt er. Sollte er verurteilt werden, drohen eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.
Von Lena Stehr
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