
Krähen-Plage in Otterndorf: Am Amtsgericht bleibt es weiter laut
Die Krähennest-Zählungen in Otterndorf sind abgeschlossen und die Ergebnisse da. Doch mit einer Veränderung der Situation am Amtsgerichtsgarten dürfen die Anwohner und Spaziergänger wohl nicht rechnen.
William Shakespeare pflegte zu sagen: "Die Krähe singt so lieblich wie die Lerche, wenn man auf keine lauscht." Wer sich zurzeit vom "lieblichen" Gesang der Krähe überzeugen möchte, braucht in Otterndorf lediglich den Amtsgerichtsgarten zu besuchen.
Dort lässt sich seit einigen Wochen ein beeindruckendes Naturschauspiel mit atemberaubender Geräuschkulisse verzeichnen. Um das genaue Ausmaß der Krähen-Plage festzustellen, veranlasste die Stadt Otterndorf eine Zählung der Krähennester im Amtsgerichtsgarten sowie am Jahn-Sportplatz.
2018 wurde am Amtsgerichtsgarten ein Bestand von 680 besetzten Nestern gezählt. Seitdem bewegt sich die Summe der Bestände jährlich zwischen 680 und 530 Nestern. Auch in diesem Jahr liege man bei etwa 640 gezählten Nestern, erzählt Stadtdirektor Frank Thielebeule. Diese Feststellung bezieht sich auf die Nester am Amtsgerichtsgarten mit Ausweitung in Richtung Norderwall bis zum Hotel "Am Medemufer".
Die Kolonie bleibt bestehen
Anwohnern und Spaziergängern des Amtsgerichtsgartens bleibt jedoch weiterhin nichts anderes übrig, als sich mit dem Lärm der Krähen und den anfallenden Exkrementen zu arrangieren. Grund ist, dass es sich bei dem Bestand im Amtsgerichtsgarten um eine geschützte Kolonie handelt. "Die Saatkrähe gehört nun mal zu den geschützten Arten und darf nicht aus der Natur entnommen werden", erklärt Thielebeule. "Nach dem Gesetzestext des Bundesnaturschutzgesetzes können wir dort also keine entsprechenden Nester entnehmen." Die Kolonie im Amtsgerichtsgarten wird folglich auf jeden Fall fortbestehen, stellt der Stadtdirektor fest. Eine Vergrämung der Tiere stelle sich für den Amtsgerichtsgarten ebenso als "eher schwierig" dar. "Unser Ziel muss es einfach sein, die weitere Ausbreitung der Kolonie auf andere Bereiche der Stadt Otterndorf zu vermeiden und zu verhindern."
Ausnahme-Genehmigung zur Vergrämung
Eine dementsprechende Vergrämungs-Erlaubnis bekam die Stadt Otterndorf in den letzten Jahren für die Bereiche der Sole-Therme, der Grundschule sowie der Freizeit- und Ferienanlage. "Dort ist es uns tatsächlich gestattet gewesen, die Nester zu entnehmen und die Krähen am weiteren Nestbau zu hindern", erklärt Thielebeule. "Das haben wir auch immer gemacht - selbstverständlich vor der Brut." Die entsprechende Ausnahme-Genemigung zur Entnahme unbebrüteter Saatkrähen-Nester werde sich die Stadt auch in Zukunft wieder einholen und verlängern lassen, fügt der Stadtdirektor hinzu.
Erstmalig werde man beim Naturschutzamt des Landkreises Cuxhaven ebenfalls eine Ausnahme-Genehmigung für den Jahn-Sportplatzes beantragen, da die Ausbreitung der Saatkrähen in diesem Bereich stärker ausfallen würde als in den Jahren zuvor.