Als Form der Baumbestattung will die Samtgemeinde Börde Lamstedt künftig „Familienbäume“ auf Friedhöfen zulassen. Foto: Jens Büttner / dpa
Als Form der Baumbestattung will die Samtgemeinde Börde Lamstedt künftig „Familienbäume“ auf Friedhöfen zulassen. Foto: Jens Büttner / dpa
Friedhöfe

"Familienbäume": Neue Bestattungsform soll in der Börde Lamstedt Einzug halten 

von Ulrich Rohde | 22.01.2026

In der Börde Lamstedt soll eine neue Bestattungsform eingeführt werden: "Familienbäume" als naturnahe Alternative, bei der Urnen unter eigens gepflanzten Bäumen beigesetzt werden können.

Traditionelle Bestattungsformen sind zunehmend auf dem Rückzug. Auf vielen Friedhöfen sieht man immer weniger Familiengräber, dafür immer mehr Urnengräberfelder. Auch andere Alternativen sind auf dem Vormarsch, etwa Friedwälder, in denen die Asche Verstorbener in Urnen unter Bäumen beigesetzt wird.

Auch die Börde Lamstedt will nun diesen Veränderungen in der Bestattungskultur Rechnung tragen. Der Samtgemeinderat soll auf seiner nächsten Sitzung am 29. Januar in Mittelstenahe-Nordahn über die Einführung der zusätzlichen Bestattungsform "Familienbaum" beraten und beschließen. Hier handelt es sich nicht um Waldbestattungen, sondern um Grabstellen auf Friedhöfen in der Samtgemeinde, für die Bäume gepflanzt werden.

Das bestehende Angebot soll um eine naturnahe, gemeinschaftliche und pflegearme Form der Beisetzung erweitert werden. Dafür können freie und zurückgegebene Grabstellen auf dem Friedhof genutzt werden.

Bis zu zwölf Urnen pro Baum möglich

Entscheidet sich eine Familie für das Angebot des "Familienbaums", müssen mindestens zwei Ansprechpartner benannt werden, die Auskunft geben können, wer dort beigesetzt werden könnte. Das können nicht nur Familienmitglieder sein, sondern auch Freunde. Bis zu zwölf Urnen sind pro Baum möglich.

Allerdings hat man bei der Baumsorte keine freie Wahl. Er muss aus einem vorgegebenen Baumkatalog entnommen werden, der noch erstellt werden muss. Auch die Kosten für den Baum müssen die Angehörigen tragen. Ist ein Baum abgängig durch Krankheit oder Sturm, muss die Familie für die Ersatzpflanzung und die Entfernung des Wurzelwerks des älteren Baums sorgen.

Gedenktafeln, Kreuze oder Stelen am Baum

Die Hinterbliebenen können eine Gedenktafel, ein Kreuz oder eine Stele am Baum anbringen, auf denen der Verstorbenen mit Namen, Geburts- und Sterbedatum gedacht wird. Bis zu 20 Jahre nach der ersten Beisetzung sind weitere Urnen am Familienbaum gestattet. Wenn 20 Jahre nach der ersten Beisetzung eine weitere folgt. beträgt die Ruhefrist an diesem Baum 25 Jahre. So würde man sich für insgesamt 45 Jahre verpflichten, den Friedhof zu erhalten. Eine Entwidmung oder Schließung des Friedhofs wäre nicht möglich.

Die Pflege und Unterhaltung der Grabstellen soll durch die Friedhofsgärtner sichergestellt werden. Die Fläche rund um den Baum wird als Rasenfläche angelegt. Blumen und Grabschmuck dürfen nicht abgelegt werden, so wie es bei den meisten Urnengräberfeldern in den meisten Fällen ebenfalls untersagt ist.

Die Kosten für eine Urnenbeisetzung werden mit den Gebühren einer so genannten pflegeleichten Beisetzung, also in der Regel einem Urnenbegräbnis, auf dem Friedhof gleichgesetzt. Der Baum sollte zudem benachbarte Grabstellen nicht beeinträchtigen.

Geteiltes Echo in den Friedhofsgemeinschaften

In der Börde Lamstedt gibt es in einigen Dörfern so genannte Friedhofsgemeinschaften, die für die Unterhaltung der Friedhöfe sorgen. Die Friedhofsgemeinschaften in den Lamstedter Ortsteilen Nindorf und Wohlenbeck lehnen die Einführung der zusätzlichen Bestattungsform ab, weil sie bereits ausreichende Bestattungsformen, auch die Baumbestattung, vorhalten würden. Die Friedhofsgemeinschaften der Mittelstenaher Ortsteile Nordahn und Varrel begrüßen hingegen die "Familienbäume". Andere Friedhofsgemeinschaften haben sich laut Samtgemeindeverwaltung bislang noch nicht dazu geäußert.

Die Samtgemeinde will, wenn der Rat dem zustimmt, die Bestattungsform "Familienbaum" auf ausgewählten Friedhöfen zulassen. Die letzte Entscheidung treffen aber die jeweiligen Friedhofsgemeinschaften.

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