Comeback für das "Lambada": Lamstedt kämpft erneut um Hallenbad-Neubau
Einige Zeit schien es, dass ein Neubau für das baufällige Lamstedter Hallenbad "Lambada" in weite Ferne gerückt wäre. 2025 beantragte Fördermittel waren nicht genehmigt worden. Doch nun kommt wieder Bewegung in das Projekt.
Das Lamstedter Hallenbad "Lambada" ist abgängig, wie es so schön heißt. Mit anderen Worten: baufällig, nicht sanierungsfähig, marode. Nun hatte sich die Hoffnung auf Landesmittel für einen Neubau des Bades im vorigen Jahr zerschlagen. Jetzt unternimmt die Samtgemeinde Börde Lamstedt einen neuen Anlauf, um das Projekt, das sie aus eigener Kraft nicht stemmen kann, doch noch zu verwirklichen.
Sanierung des "Lambada" laut Samtgemeinde unwirtschaftlich
Die Gebäudesubstanz ist schlecht. Eine Sanierung des "Lambada" wäre laut Samtgemeinde unwirtschaftlich. Deshalb müsse ein Ersatzneubau her. Allerdings würden es der Kommune nur erhebliche Fördermittel erlauben, ein neues Bad zu bauen. Der Versuch, in das niedersächsische Landesprogramm zur Förderung der Bäderinfrastruktur zu rutschen, ist im vorigen Jahr misslungen. Ohnehin war das von dem für Sport zuständigen Innenministerium von Daniela Behrens aufgelegte Programm mit 20 Millionen Euro nicht gerade üppig ausgestattet.
Der Vorteil eines Neubaus wäre, dass der Schwimmunterricht im alten Bad stattfinden könnte, während die Bauarbeiten laufen. Es gäbe keine Unterbrechung. Ein Ausweichen nach Hemmoor oder anderswo erscheint kaum möglich. Die Kapazitäten im Umkreis sind ausgeschöpft. Dabei will die Börde keine Luxusanlage errichten. Es gehe um ein Lehr- und Lernschwimmbecken mit nicht gerade olympischen Ausmaßen von 15 mal 5,5 Metern, vor allem aber um ein funktionstüchtiges Bad.
Gesamtkosten von 6 Millionen Euro für Neubau kalkuliert
Die Samtgemeindeverwaltung hat Gesamtkosten von rund 6 Millionen Euro für den Neubau kalkuliert. Um die zu finanzieren, sei ein Fördervolumen von etwa 90 Prozent erforderlich. Das wäre durch Bund, Land und Landkreis zu leisten. Dabei soll ein Fördertopf des Bundes den größten Anteil liefern. Es handelt sich um das Programm "Sanierung kommunaler Sportstätten" des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Das Ministerium hat das Bundesinstitut für Bau-. Stadt- und Raumforschung beauftragt, das Programm durchzuführen. Dafür stehen Bundesmittel in Höhe von 333 Millionen Euro zur Verfügung. Damit werden die bauliche Sanierung und Modernisierung von Einrichtungen gefördert, die dem Sport dienen. Auch Ersatzneubauten sollen in Ausnahmefällen förderfähig sein. Der Bundesanteil der Förderung beträgt mindestens 250.000, höchstens aber 8 Millionen Euro.
Bei Kommunen mit einer Haushaltsnotlage fördert der Bund bis zu 75 Prozent der Gesamtausgaben. Die Haushaltsnotlage hat der Landkreis der Samtgemeinde bescheinigt. Die fehlenden Mittel im Haushalt könnten sich für die Samtgemeinde also als Vorteil erweisen.
Samtgemeinde übermittelt Interessenbekundung
Vor der Antragstellung ist für das Programm zunächst ein Interessenbekundungsverfahren erforderlich. Infolgedessen beschließt der Haushaltsausschuss des Bundestages, welche Kommunen berechtigt sind, Anträge zu stellen. Die Interessenbekundung muss bis zum 15. Januar erfolgt sein. Dem muss ein Beschluss des Samtgemeinderates zugrunde liegen. Da dieser aber erst am 29. Januar wieder tagt, beruft sich die Kommune auf einen Beschluss des Samtgemeindeausschusses aus dem Juni vorigen Jahres. Die Verwaltung hat ihre Interessenbekundung bereits übermittelt. Die Einstellung von Haushaltsmitteln für den Ersatzneubau soll nach einem entsprechenden Beschluss in der Samtgemeinderatssitzung nachgereicht werden. Teil der Interessenbekundung könnte auch eine Kooperation mit dem Hallen- und Freibad Wingst sein. Interkommunale Projekte begrüßt der Fördermittelgeber ausdrücklich. Dieser Aspekt müsse zunächst noch konkretisiert werden, so die Samtgemeindeverwaltung.