Windpark Lamstedt: Planung nimmt Fahrt auf - Chancen, Risiken und nächste Schritte
Der geplante Windpark in Lamstedt gewinnt an Fahrt: Der Gemeinderat unterstützt eine Bauleitplanung, während die Investoren bereits umfassende Verträge und Gutachten vorlegen. Doch das Projekt birgt Herausforderungen und Risiken.
Der mögliche Bau eines weiteren Windparks in der Börde Lamstedt nimmt gewisse Formen an. Der Lamstedter Gemeinderat hat auf seiner jüngsten Sitzung den Planungsabsichten der Moorstrom Niederelbe GmbH seine Unterstützung gegeben. Damit rückt der nächste Schritt, die Einleitung einer Bauleitplanung, ein gutes Stück näher.
Die Gemeinde bittet in ihrem Beschluss die Samtgemeinde Börde Lamstedt, die Verhandlungen zum Abschluss von städtebaulichen Verträgen mit dem Investor zu übernehmen und einen Aufstellungsbeschluss zu einer Bauleitplanung des Windparks zu treffen. Erfahrungsgemäß kommt der Samtgemeinderat dem von einer der Mitgliedsgemeinden geäußerten Wunsch nach.
Gebiet zwischen Lamstedt und Hemmoor
Die Planung des Investors umschließt ein Gebiet in den Bereichen Hackemühlen, Ihlbeck und Wohlenbeck in unmittelbarer Nachbarschaft zur Samtgemeinde Hemmoor. Hier könnten bis zu sieben Windkraftanlagen errichtet werden. Die Samtgemeinde Börde Lamstedt hat selbst vor einiger Zeit beschlossen, die zuvor gültige Ausschlusswirkung und die Höhenbegrenzung für Windenergieanlagen wegfallen zu lassen und damit die Voraussetzungen für neue Windprojekte geschaffen.
Geregelt werden diese Bauleitverfahren durch die Privilegierung nach dem Baugesetzbuch, die den Kommunen die Möglichkeit gibt, im Rahmen ihrer Planungshoheit Sondergebiete für Windenergie auszuweisen.
Kommune ist offen für neue Windparks
Durch eine Gemeindeöffnungsklausel sind Investoren daher eingeladen, ihre Projekte zu beantragen. Die Samtgemeinde steht der Windenergie offen gegenüber und stellt die Bewilligung von entsprechenden Projekten in Aussicht. Sowohl für die Gemeinde Armstorf als auch für Lamstedt-Nindorf sowie den Bereich Stinstedt-Mittelstenahe liegen solche Anträge von Investoren zur Einleitung von Bauleitverfahren vor.
Die Moorstrom Niederelbe ist mit ihren Planungen bereits fortgeschritten, hat mit 87 Grundeigentümern Nutzungsverträge abgeschlossen und für die für die Ausweisung eines Sondergebietes Windenergie in Frage kommenden Gebiete umfangreiche avifaunistische (Gesamtheit der Vogelarten) und Waldgutachten vorgelegt. Darüber hinaus wurden Gespräche mit dem Planungsbüro Dörr aus Hechthausen geführt.
Landkreis muss Änderung des Flächennutzungsplans genehmigen
Über dem kommunalen Bauleitverfahren mit einer Änderung des Flächennutzungsplans steht allerdings das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) mit dem so genannten "Sachlichen Teilabschnitt Wind" des Landkreises Cuxhaven. Dieses befindet sich derzeit in Bearbeitung, hat den Stand eines offiziellen Beteiligungsverfahrens noch nicht erreicht. Der Landkreis hat den Gemeinden im Februar jedoch mitgeteilt, dass sie eigenständig planerisch tätig werden können. Allerdings müsste eine mögliche Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde vom Landkreis genehmigt werden.
Für die Investoren besteht ein Planungsrisiko
Falls sich der geplante Windpark aber nicht im Einklang mit dem noch zu verabschiedenden Regionalen Raumordnungsprogramm befinden sollte, könnte es mit der Genehmigungsfähigkeit schwierig bis unmöglich werden. Denn der Landkreis ist der Auffassung, dass ein Windenergiestandort, der nicht in den Teilplan Windenergie des RROP aufgenommen wird, auch nicht die darin angelegten Kriterien erfüllt. Demnach sprächen rechtliche Gründe gegen eine Genehmigung eines solchen Windparks. Allerdings würde eine gemeindliche Bauleitplanung in dem Fall überflüssig, wenn ein Windparkprojekt den Kriterienkatalog erfüllen sollte. Es besteht für die Investoren, also auch für die Moorstrom Niederelbe, somit ein erhebliches Planungsrisiko. Dieses Risiko ist den Investoren durchaus bewusst.
Ebenso bewusst ist den Investoren, dass sie sie alle Kosten für Planung und Gutachten selbst tragen müssen. Das hat sich die Samtgemeinde per Klausel ausbedungen.