In den vergangenen Jahren ließen die "Lichterfahrten" die Augen bei Jung und Alt strahlen. Foto: Potschka
In den vergangenen Jahren ließen die "Lichterfahrten" die Augen bei Jung und Alt strahlen. Foto: Potschka
Bunt leuchtende Trecker 

Regel-Wirrwarr um "Lichterfahrten" 2024: Hemmoor abgesagt - Stade feiert trotzdem

von Vanessa Grell | 29.11.2024

In den vergangenen Jahren rollten zahlreiche bunt geschmückte Trecker durch die Straßen. Ob in der Stadt Cuxhaven oder im Kreisgebiet. Sie erleuchteten die Dunkelheit in der Winterzeit. In diesem Jahr stehen die Fahrten jedoch auf der Kippe. 

Grundsätzlich dürfen die "Lichterfahrten" der Landwirte auch in diesem Jahr wieder stattfinden, heißt es von Simone Starke, Pressesprecherin des Landkreises Cuxhaven. "Allerdings gelten seit diesem November landesweit einheitliche Regelungen", so Starke weiter. Diese neuen Regelungen erschweren die Organisation der "Lichterfahrten" erheblich. Denn die "Lichterfahren" seien nicht dem Brauchtum zuzuordnen und keine Angelegenheit des Versammlungsrechts, sondern laut Landkreis Cuxhaven als eine Veranstaltung gemäß Paragraf 29 Abs. 2 StVO (Übermäßige Straßenbenutzung) einzuordnen. Starke erklärt: "Dabei wird die Fahrt mit individuell beleuchteten Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen als möglich betrachtet, allerdings nur auf vom übrigen Fahrzeugverkehr abgegrenzten Streckenabschnitten." Außerdem müssen die Teilnehmer im Besitz der Fahrerlaubnisklasse C sein, also einen Lkw-Führerschein besitzen. Das stellt die Organisatoren vor Probleme. 

Ursprüngliche Planung kann nicht umgesetzt werden

Katja Steffens aus Heeßel ist enttäuscht: "Ich hatte viele Zusagen für die diesjährige Lichterfahrt in Hemmoor. Doch jetzt, wo die Teilnehmer einen Lkw-Führerschein benötigen, lohnt es sich nicht mehr. Denn die meisten haben nur einen Traktorführerschein." Für Steffens ist es bereits das fünfte Jahr, in dem sie eine "Lichterfahrt" in ihrem Gebiet plant. "Wir haben es immer irgendwie hinbekommen - trotz der Auflagen. Aber in diesem Jahr ist es so nicht möglich", bedauert die Landwirtin. 

Sie hat sich aber schon eine Alternative überlegt: stehende bunt geschmückte Trecker auf dem Hemmoorer Combi-Parkplatz. "Das ist besser, als es ganz ausfallen zu lassen. Ich habe bereits zehn bis elf Schlepperfahrer, die zugesagt haben. Ich brauche jedoch noch eine Zusage vom Combi-Markt, dass wir den Parkplatz nutzen dürfen, aber ich denke, dass es klappen wird", zeigt sich Katja Steffens zuversichtlich. Die Alternativveranstaltung soll voraussichtlich am Sonntag, 22. Dezember, von 17 bis 20 Uhr stattfinden. Genauere Informationen wird die Organisatorin zeitnah bekanntgeben. 

Was die Heeßlerin jedoch verwundert ist, dass die "Lichterfahrten" im benachbarten Landkreis Stade unter den Auflagen aus dem vergangenen Jahr stattfinden dürfen. Hier reiche es aus, wenn die Teilnehmer im Besitz eines T- oder L-Führerscheins sind. 

Unterschiedliche Auflagen bei den Landkreisen

Laut Daniel Beneke, Pressesprecher des Landkreises Stade, gelten hier die selben Auflagen wie im vergangenen Jahr. "Wenn eine ,Lichterfahrt' beantragt wird, muss diese als Veranstaltung angekündigt werden. Außerdem muss sie ein bestimmtes landwirtschaftliches Thema haben/einen landwirtschaftlichen Zweck erfüllen. Denn nur so reicht es aus, wenn die Teilnehmer einen T- oder L-Führerschein haben", erklärt Beneke. Für die Sicherheit der Teilnehmer und Zuschauer ist es allerdings erforderlich, dass die Fahrer der Trecker mindestens 18 Jahre alt sind. 

Simone Starke, Pressesprecherin des Landkreises Cuxhaven, macht hingegen noch einmal darauf aufmerksam, dass seit November dieses Jahres landesweit einheitliche Regelungen gelten. Dass bedeute zum Einen, dass die "Lichterfahrt" bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde beantragt werden muss. Und zum Anderen, dass für die Fahrt mit land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf einer "Lichterfahrt" ein Führerschein der Fahrerlaubnisklasse C erforderlich sei, da es sich bei den Lichterfahrten um keinen landwirtschaftlichen Zweck handle. "Der fehlende landwirtschaftliche Zweck kann auch zur Folge haben, dass Fahrzeuge mit einem grünen Kennzeichen (diese Fahrzeuge sind von der Kraftfahrzeugsteuer befreit) aus steuerrechtlichen Gründen nicht an der Lichterfahrt teilnehmen dürfen", führt Starke aus. 

Weshalb die "Lichterfahrten" im Landkreis Stade unter den alten Vorlagen stattfinden dürfen, könne sich Simone Starke nicht erklären. Der Stader Landkreis war am Freitagmittag, 29. November, nicht mehr zu erreichen und konnte sich deshalb bisher zu dieser Thematik nicht äußern. 

In Cuxhaven sind übrigens laut Marcel Kolbenstetter, Pressesprecher der Stadt Cuxhaven, bisher keine "Lichterfahrten" für das Stadtgebiet angemeldet. Darüber hinaus sei auch keine eventuell geplante Veranstaltung bekannt. 

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Vanessa Grell

Redakteurin
Cuxhavener Nachrichten/Niederelbe-Zeitung

vgrell@no-spamcuxonline.de

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