
Neues System für Restmülltonne im Kreis Cuxhaven: Vorteile für die Verbraucher
Dieses Begriffsungetüm aus dem Wörterbuch "Amtsdeutsch für Fortgeschrittene" wirkt abschreckend. Aber wenn man sich das "leerungsabhängige Gebührensystem für die Restabfallentsorgung" näher ansieht, bietet es für Verbraucher finanzielle Vorteile.
Auch deshalb soll es nun im Landkreis Cuxhaven eingeführt werden. Wichtigster Grund aber ist die Reduzierung der Restmüllmengen und damit der Entsorgungskosten. Bereits 2019 hatte sich der Kreistag im Zuge der Neugestaltung der Abfallwirtschaft dazu entschlossen, das Restabfall-Gebührensystem schrittweise weiterzuentwickeln. Im Kreis-Umweltausschuss stellte nun die Econum Unternehmensberatung aus Ludwigsburg die geplante Vorgehensweise vor.
Bis zu 30 Kilogramm Restmüll pro Einwohner können gespart werden
Mit Einführung der Biotonne sind die Abfallmengen in der Restmülltonne bereits zurückgegangen. Aber da geht noch mehr. Im neuen System, das nun eingeführt werden soll, könnten laut Econum bis zu 30 Kilogramm Restmüll pro Einwohner und Jahr eingespart werden. Der Gebührenmaßstab für den Verbraucher für den Restabfall soll sich künftig aus einer Kombination der Anzahl der Behälterleerungen mit der Behältergröße berechnen lassen. Derzeit werden die Gebühren nach dem zweiwöchigen Leerungsrhythmus relativ unflexibel festgelegt.
Das wird sich nun ändern. Zwar wird es bei einer Grundgebühr bleiben, die sich an den Nutzungseinheiten und dem Grundstück orientiert. Künftig soll aber für die so genannten Zwei-Rad-Behälter eine Volumengebühr anhand der Anzahl der Leerungen erhoben werden. Zwar kann die Mülltonne auch weiterhin alle zwei Wochen geleert werden. Mit Hilfe des Chips am Behälter stellt die Entsorgungsfirma aber die tatsächliche Anzahl der Leerungen fest. Muss die Müllabfuhr die Tonne nur einmal pro Monat leeren, schlägt sich das auch in einer niedrigeren Gebühr nieder. Bei den Zwei-Rad-Behältern wird zwischen einem Fassungsvermögen von 60, 80, 120 und 240 Litern unterschieden. Bei den Vier-Rad-Behältern mit 1100 Litern Volumen bleibt es beim festen Abfuhrrhythmus, der je nach Wahl wöchentlich, zwei- oder vierwöchentlich sein kann.
Gebühr richtet sich nach Anzahl der Leerungen
Bei Privathaushalten gilt ein Mindestleerungsvolumen von 240 Litern je Person und Jahr. Die Anzahl errechnet sich in Kombination mit der Zahl der auf einem Grundstück lebenden Personen und dem Volumen der Abfallbehälter. Nach diesem Mindestleerungsvolumen bemisst sich die Grundgebühr, selbst wenn weniger Leerungen erfolgt sind. Werden mehr Leerungen in Anspruch genommen, werden diese zusätzlich in Rechnung gestellt.
Grundsätzlich kann der Haushalt demnach seine Gebühr selbst steuern, indem er die Tonne an die Straße stellt oder nicht. Entscheidend sei der Anreiz, Abfall zu vermeiden und dafür durch geringere Gebühren belohnt zu werden. Auf der anderen Seite müssten aber auch Fehlanreize vermieden werden, etwa wenn Hausmüll illegal am Straßenrand entsorgt wird oder in der gelben Tonne landet.
Econum prognostiziert mit dem neuen System einen deutlichen Rückgang der Leerungen. Allerdings werde es in der Startphase zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand kommen. Für das Jahr der Einführung des leerungsabhängigen Systems liegen natürlich noch keine Werte vor, welches tatsächliche Leerungsvolumen für ein Grundstück in Anspruch genommen wird. Die Veranlagung erfolgt daher zum Jahresbeginn auf Grundlage eines geschätzten mittleren Volumens. Zum Jahresende wird dann auf Basis des tatsächlichen Volumens abgerechnet, das dann wiederum als Grundlage für die Veranlagung in den Folgejahren dient.
Einsparpotenzial von 4600 Tonnen Restmüll
Im Jahr 2023 hat die Abfallwirtschaft des Landkreises Cuxhaven 27.629 Tonnen Hausmüll bilanziert, der von rund 153.000 Einwohnern (ohne Stadt Cuxhaven) stammt. Hinzu kamen noch rund 1200 Tonnen hausmüllähnlicher Gewerbeabfall. Mit dem neuen Restabfall-Gebührensystem würde sich daraus ein Einsparungspotenzial von knapp 4600 Tonnen Hausmüll ergeben.