Narkosearzt in Bremerhaven soll Patienten missbraucht haben - Gericht kippt Maßnahme
Ein Narkosearzt aus Bremerhaven steht im Fokus der Ermittler. Es geht um mutmaßliche Übergriffe im OP und um belastendes Material auf Datenträgern. Doch vor Gericht konnte er sich zunächst teilweise durchsetzen.
Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft wiegt schwer: Sie hat Ermittlungen gegen den Narkosearzt aufgenommen, weil er sexuelle Handlungen an narkotisierten Patientinnen vorgenommen haben soll. Das bestätigte Sarah Kühne, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Bremen, gegenüber der Nordsee-Zeitung. Die Taten sollen sich mutmaßlich im Frühjahr 2025 in einem Bremerhavener Krankenhaus zugetragen haben. Außerdem wird dem Mediziner der Besitz kinder- und jugendpornografischen Materials vorgeworfen. Aktuell macht die Staatsanwaltschaft keine weiteren Angaben, die Ermittlungen dauern an.
Ermittlungen gegen Narkosearzt: Das sagt das Bremerhavener Krankenhaus
Auf NZ-Anfrage teilt das Krankenhaus mit: "Aufgrund des laufenden staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens können wir uns zu dem genannten Sachverhalt derzeit nicht äußern. Wir bitten um Verständnis, dass wir aus Gründen des Persönlichkeits- und Verfahrensschutzes keine weiteren Angaben machen."
Die Gesundheitsbehörde hatte entschieden, dass die Zulassung des Arztes vorerst ruht. "Als der geschilderte Fall bekannt wurde, hat das Gesundheitsressort die ihm möglichen Schritte eingeleitet", sagt die Sprecherin des Gesundheitsressorts, Kristin Viezens.
Narkosearzt wehrte sich gegen Entzug der Approbation
Dagegen hatte sich der Arzt vor dem Bremer Verwaltungsgericht erfolgreich gewehrt. In dem inzwischen veröffentlichten Beschluss des Verwaltungsgerichts werden die Vorwürfe gegen den Arzt detailliert beschrieben: Der Fall kam ins Rollen, nachdem eine Medizinische Fachangestellte gegenüber der Polizei zu Protokoll gab: Sie habe mehrfach beobachtet, dass sich der Antragsteller im Operationssaal gegenüber jungen Patientinnen in Narkose "eigenartig" verhalten habe. Offenbar sollen auch Minderjährige betroffen sein. Sie erklärte, der Arzt habe die (narkotisierten) Patientinnen im Intimbereich berührt, obwohl dies nicht medizinisch erforderlich gewesen sei.
Mitarbeiterin des Bremerhavener Krankenhauses informiert die Polizei
Die Medizinische Fachangestellte schilderte ihre Beobachtungen detailliert. Die Staatsanwaltschaft begann auf Basis dieser Aussagen mit Ermittlungen. Dazu ist sie verpflichtet, wenn ein begründeter Anfangsverdacht vorliegt. Die Staatsanwaltschaft erwirkte daraufhin einen Durchsuchungsbeschluss beim Amtsgericht. Bei der Wohnungsdurchsuchung wurden mehrere Datenträger sichergestellt. Dabei wurden Bilder und Videos mit kinder- und jugendpornografischen Inhalten gefunden.
Zeugen können Vorwürfe zu angeblichen sexuellen Handlungen nicht bestätigen
Die Polizei vernahm zudem drei Krankenpfleger und den operierenden Arzt. "Alle sagten übereinstimmend sinngemäß aus, dass die geschilderten Vorwürfe aus ihrer jeweiligen Sicht unplausibel seien", heißt es im Beschluss des Verwaltungsgerichts. "Es seien bei Operationen stets mehrere Personen im Raum, die Patientinnen seien mehrfach abgedeckt. Dass ein Anästhesist die Patientinnen berühre, gegebenenfalls auch unter den Decken, sei medizinisch in bestimmten Fällen angezeigt, etwa zur Wiederbefestigung abgelöster Elektroden oder zum Abhören im Brustbereich. Auch dass Anästhesisten zwischendurch ihr Smartphone benutzten, sei nicht ungewöhnlich." Keiner der Zeugen gab an, dass sie nicht medizinisch indizierte Berührungen der Patientinnen durch den Arzt wahrgenommen hätten, obwohl schon zum Teil mehrere Jahre im Operationssaal zusammengearbeitet wurde.
Approbation: So entschied das Bremer Verwaltungsgericht
Das Verwaltungsgericht gab dem Eilantrag des Arztes statt. Dies führt dazu, dass die Approbation vorerst nicht ruht. Anders als beim Verdacht des Besitzes kinder- und jugendpornografischen Materials liege kein hinreichender Verdacht für die Vorkommnisse im OP-Saal vor. Deshalb hätten diese Verdachtspunkte, auf die sich die Ermessensentscheidung maßgeblich stützt, nicht ausgereicht, sagt Gerichtssprecherin Verena Korrell. Anlass der strafrechtlichen Ermittlungen zu diesen Taten sei zunächst eine einzige Zeuginnenaussage gewesen. Diese habe jedoch keine konkreten sexuellen Übergriffe beobachtet. Aus den Aussagen der übrigen teilweise anwesenden Personen hätten sich ebenfalls keine Anhaltspunkte für konkrete Tathandlungen ergeben. Es bleibt nun jedoch das Strafverfahren abzuwarten.
"In Fällen, in denen uns die möglicherweise mangelnde Eignung und/oder Würdigung bei Ärztinnen und Ärzten bekannt wird, würden wir in der Regel immer das Strafverfahren abwarten, bevor wir ein Ruhen oder ein Entziehen der Approbation anordnen", betont Viezens. "Sofern allerdings aus unserer Sicht Gefahr im Verzug vorliegt, würden wir auch vor der strafrechtlichen Entscheidung eine Approbation zum Ruhen bringen oder widerrufen, gegebenenfalls auch mit der Anordnung der sofortigen Vollziehung." Der Mann arbeitet inzwischen nicht mehr in dem Klinikum.
Von Denise von der Ahé