Gemeinde Oberndorf stellt Flächen für Windkraft zur Verfügung
Oberndorf. Nach langer Debatte hat sich der Oberndorfer Gemeinderat dazu entschlossen, Flächen für den Bau weiterer Windenergieanlagen bereitzustellen - allerdings mit einigen Einschränkungen.
Mit einer Gegenstimme und einer Enthaltung stimmte der Gemeinderat auf seiner letzten Sitzung in diesem Jahr am Mittwochabend in der "Kombüse" für die Bereitstellung einer Fläche, auf der die Projektierer UMaAG PNE & Fördewind weitere Windenergieanlagen errichten möchten. Dabei geht es um die Erweiterung des bereits vorhandenen Windparks Oberndorf um den Windpark Oberndorf II und Süd.
Der Bau-, Wege- und Umweltausschuss des Gemeinderates hatte das Thema bereits am 8. November auf der Tagesordnung. Doch es gab noch reichlich Beratungsbedarf, sodass der Punkt von der darauf folgenden Ratssitzung genommen und zurückgestellt wurde. Oberndorfs Bürgermeister Detlef Horeis erläuterte, dass zwischenzeitlich ein interfraktionelles Gespräch stattgefunden habe, wo die kritischsten Punkte angesprochen und ausgeräumt worden seien. Somit könne der Rat nun den Planungen zustimmen.
Dies bedeutet, dass auf der Fläche keine Windkraftanlagen südlich des Bracher Schleusenfleets errichtet werden dürfen. Die Höhe der Windkraft anlagen wird auf maximal 200 Meter begrenzt und der Mindestabstand zur angrenzenden Bebauung darf 600 Meter nicht unterschreiten. "Wir haben lange debattiert", so Horeis. Mit diesen Einschränkungen könne der Rat dem Vorhaben nun seinen Segen geben.
Ratsmitglied Jannik Draack (SPD/Grünen-Gruppe) meinte: "Es kann keiner sagen, wir hätten das Thema auf die leichte Schulter genommen. Es war gut, dass wir uns vertagt haben und nun zu einem Beschluss kommen, mit dem die meisten leben können." Mit dieser Entscheidung unterstützt die Gemeinde eine Änderung des derzeit geltenden Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Land Hadeln.
Entscheidend sei, dass es in dieser Phase noch nicht um die genaue Anzahl und standorte der zu errichtenden Anlagen gehe, erläuterte Bürgermeister Horeis während der Sitzung. Es gehe allein um die Bereitstellung der Fläche. Alles andere sei Sache der Bauleitplanung, die gemeinsam mit der Samtgemeinde erfolge sowie die Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde, dem Landkreis Cuxhaven. Abzuwarten sei zudem die Anpassung der vorgelegten Planungen durch die Projektierer.
Von Bedeutung sei zudem, so Horeis, dass auf dem gebiet des schon bestehenden Oberndorfer Windparks nur fünf von möglichen sieben Windkraftanlagen errichtet worden seien. Zwei seien wegen des schlechten Untergrundes nicht gebaut worden und könnten nun in die erweiterte Planung wieder mit einbezogen werden. Bei der nun ausgewiesenen Fläche gehe es voraussichtlich um drei bis bis vier neue Anlagen. Allerdings seien die Pläne der Projektierer noch nicht komplett bekannt, sagte der Bürgermeister auf kritische Nachfragen während der Bürgerfragestunde.
"Die Investoren wollen planen, nicht die Gemeinde oder Samtgemeinde. Wir haben nur die Fläche umrissen, die nun von den Grundeigentümern und Projektierern beplant werden kann", so Horeis. "Wir haben nicht über Zahl und Position von Anlagen beschlossen." Erst im Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz könne die Gemeinde wieder Einfluss auf die weitere Vorgehensweise nehmen.