Nachdem ein 29-Jähriger die Handynummer einer 14-Jährigen gefordert hatte, schrieb er sie direkt über den Messengerdienst WhatsApp an. Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand
Nachdem ein 29-Jähriger die Handynummer einer 14-Jährigen gefordert hatte, schrieb er sie direkt über den Messengerdienst WhatsApp an. Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand
29-Jähriger angeklagt

Oberndorfer (29) verlangt Handynummer von 14-Jähriger - und tappt dann in die Falle

von Denice May | 24.04.2025

Ein 29-Jähriger hatte es auf die Telefonnummer einer 14-Jährigen abgesehen und versetzte das Mädchen in Angst. Nun verurteilte das Amtsgericht Otterndorf den Mann wegen Nötigung. Richterin Sabine Deutschmann fand deutliche Worte. 

Das Schlusswort von Richterin Sabine Deutschmann nach der Urteilsverkündung brachte es auf den Punkt: "Halten Sie sich von jungen Mädchen fern." Genau das hatte ein 29-jähriger Oberndorfer in der Vergangenheit nicht getan - und saß deshalb wegen Nötigung vor dem Amtsgericht in Otterndorf auf der Anklagebank.

Im September 2024 soll der 29-Jährige ein damals 14-jähriges Mädchen in der Nähe des Wingster Bahnhofs angesprochen haben. "Er saß im Auto, und ich war mit dem E-Roller unterwegs. Als er mich ansprach, dachte ich erst, er will nach dem Weg fragen. Doch dann fragte er, ob ich aus der Nähe komme", berichtete das Mädchen vor Gericht. Relativ schnell habe er sie dann nach ihrer Telefonnummer gefragt. Die Jugendliche gab diese jedoch zunächst nicht heraus und fuhr weiter. Der Angeklagte soll ihr mit dem Auto ein Stück gefolgt sein, um sie erneut und eindringlicher nach der Nummer zu fragen.

Jetzt fand sich der 29-Jährige im Amtsgericht Otterndorf wieder. Foto: Schröder

"Ich hatte Angst, dass er irgendetwas tut"

"Es war eine seltsame Situation. Ich hatte Angst, dass er irgendetwas tut. Deshalb habe ich ihm dann doch meine Nummer gegeben. Er sagte noch, dass er hofft, dass es auch die richtige ist." Ein anschließender Kontrollanruf habe die Nummer bestätigt. Das Mädchen fuhr daraufhin zum Bahnhof, stieg in den Zug, fuhr nach Otterndorf und erzählte dort einer Freundin von dem Vorfall. Kurz darauf soll der 29-Jährige das Mädchen per WhatsApp kontaktiert haben.

Per WhatsApp nimmt der erwachsene Mann Kontakt zu der Jugendlichen auf. Symbolfoto: Arno Burgi/dpa

Die beiden verabredeten sich für ein Treffen in einem Park in Otterndorf - allerdings nicht aus echtem Interesse seitens des Mädchens. Sie wollte den Angeklagten in eine Falle locken. Im Park warteten bereits sie, ihre Freundin und einige Jungs, die den Mann zur Rede stellen wollten. Als der Oberndorfer, der sich vor Gericht selbst verteidigte, am Treffpunkt erschien, riefen die Freunde des Mädchens die Polizei, die den Vorfall zunächst dokumentierte. Am nächsten Tag informierte die 14-Jährige ihre Mutter, woraufhin die Anzeige erstattet wurde.

Angeklagter notierte Fragen während der Verhandlung

Der Angeklagte äußerte sich während der Verhandlung kaum direkt zu den Vorwürfen. Stattdessen verfasste er seine Fragen schriftlich und übergab sie der Richterin zum Vorlesen. Er versuchte deutlich zu machen, dass es sich seiner Ansicht nach nicht um strafbares Verhalten gehandelt habe. Die Staatsanwaltschaft sah dies anders - insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Mann unter anderem wegen sexueller Nötigung und sexuellem Missbrauch vorbestraft ist und sich bis Juli 2025 in einer laufenden Bewährungszeit befindet.

Hohe Geldstrafe von Staatsanwaltschaft gefordert

Das Drängen auf Herausgabe der Telefonnummer sowie der Kontrollanruf seien als Nötigung zu werten, so die Staatsanwaltschaft. Zudem habe der Angeklagte keinerlei Einsicht gezeigt. Sie forderte daher eine Geldstrafe in Höhe von 100 Tagessätzen à 50 Euro. Der Angeklagte plädierte auf Freispruch, da er sein Verhalten nicht als bedrohlich empfand. Für Richterin Deutschmann kam ein Freispruch nicht in Betracht. Der Angeklagte habe das Mädchen in eine unangenehme und beängstigende Situation gebracht. Aufgrund seiner finanziellen Verhältnisse - der Mann bezieht Bürgergeld - hielt die Richterin eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 10 Euro für angemessen. Ein Urteil, das dem 29-Jährigen sichtlich missfiel. Noch im Gerichtssaal erkundigte er sich nach der Zimmernummer, in der er Revision gegen das Urteil einlegen könne.

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