Grünes Licht für Windpark-Bau in der Gemeinde Osten?
Es geht um Millionen-Investitionen, um private, wirtschaftliche und kommunale Interessen, um rechtliche Auseinandersetzungen und um eine Entscheidung, die ein Dorf über Jahre und Jahrzehnte prägen wird; die Rede ist von der Windparkplanung.
Die Windkraft-Debatte auch in Osten ist nicht neu. 2010 hatte es in der kleinen Gemeinde eine (nicht bindende) offizielle Befragung gegeben, bei der 81,3 Prozent der Bürgerinnen und Bürger, die ihre Stimme abgegeben hatten, gegen einen Windpark-Bau im Bereich Isensee votierten.
Die Pläne für diesen Bereich sind jedoch nicht vom Tisch. Investoren haben grundsätzlich die Möglichkeit, auch ohne ein rechtsgültiges "Regionales Raumordnungsprogramm", an dessen neuem Entwurf seit Jahren beim Kreis gearbeitet wird, eine Planung zu beantragen und zu realisieren. Dies geschieht dann im Erfolgsfall abseits einer vorgegebenen Gebietskulisse durch den Landkreis im Rahmen eines "immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens". Der Kreis betrachtet solche Anträge als "Einzelfallprüfung".
Klare Vorgaben für Raumordnung
Der Regelfall soll sich aber künftig an dem neuen Regionalen Raumordnungsprogramm des Landkreises Cuxhaven orientieren. Bei den beiden bisherigen Versuchen, für die Windkraftplanung im Cuxland einen rechtssicheren Entwurf aufzustellen, war der Landkreis Cuxhaven krachend gescheitert. Am kommenden Montag soll bei einer Sitzung des Regionalplanungsausschusses des Kreistages aber der neue Vorschlag der Verwaltung für eine Gebietskulisse vorgestellt werden.
Einige Flächen, die Investoren und Landeigentümer gerne in dem Entwurf gesehen hätten, sind angesichts bestimmter Kriterien ausgeschlossen. Das gilt auch für den zweiten - in Osten-Altendorf - geplanten Windpark. Doch die Gemeinde hatte bereits vor einem Jahr signalisiert, dass sie bei der dort vorgesehenen Aufstellung von Windkraftanlagen kein Problem hätte, sondern dies sogar begrüße. Und da kommt ein ganz besonderes Instrument der Flächenplanung ins Spiel: die sogenannte "Gemeindeöffnungsklausel". Sie ermöglicht es, dass solche Vorhaben auch über eine entsprechende Veränderung des Flächennutzungsplanes durch die Samtgemeinde grundsätzlich möglich wären, auch wenn es teils hohe Hürden gibt.
Ausschuss stößt Verfahren an
Den Flächennutzungsplan kann nur die Samtgemeinde ändern. Übliche Praxis ist, dass sich die Samtgemeinde Hemmoor nicht den Planungen einer Mitgliedsgemeinde widersetzt. Und das ist auch in diesem Fall so: Der zuständige Fachausschuss empfahl ohne ausschweifende Diskussion in dieser Woche die Einleitung eines entsprechenden Änderungsverfahrens. Allerdings unter zwei Bedingungen: Es sollen der Samtgemeinde keinerlei Kosten entstehen; zudem will man Prozessrisiken und Regressansprüche ausschließen. Dafür seien die Investoren und Planer zuständig. Vorhabenträger ist die "JUWI" GmbH".
Dezernent zeigt Möglichkeiten auf
Mit am Tisch saßen nicht nur Ratsmitglieder, sondern vielmehr auch Kreis-Dezernent Frank Berghorn, in dessen Ressort die Windkraftplanung fällt. Er erläuterte die grundsätzlichen Ziele und den aktuellen Stand des Regionalen Raumordnungsverfahrens und verdeutlichte auch, dass Altendorf im aktuellen Entwurf des Raumordnungsprogrammes nicht enthalten sei. Man müsse berücksichtigen, dass es unter anderem Konflikte mit zwei möglichen Vorrangstandorten für "Natur und Landschaft" sowie "Grünland" geben könnte. Und auch die "Waldabstandsregelung" sowie den Verlauf der "Südlink"-Stromtrasse müsse man bei dem Verfahren beachten.
Der Hemmoorer Verwaltungschef Jan Tiedemann erklärte, dass es die Entscheidung der Investoren sei, welchen Weg sie bei einer erhofften Genehmigung einschlagen würden. Die Samtgemeinde trage keine Kosten und keine Risiken. Auf die Frage einer Ostenerin, ob es nicht ökologische Bedenken hinsichtlich eines Windräder-Baus in der Moorgegend geben würde, antwortete Tiedemann: "Auch ein solcher Belang wird im Antragsverfahren natürlich geprüft."