Der ZOB am Schulzentrum in Otterndorf: Hier erschien ein Jugendlicher mit einer Softairwaffe. Foto: Schröder
Der ZOB am Schulzentrum in Otterndorf: Hier erschien ein Jugendlicher mit einer Softairwaffe. Foto: Schröder
Gewalt an Schulen

Drohungen an Schulen im Kreis Cuxhaven: So arbeiten Polizei und Schule zusammen

von Märthe Werder | 08.09.2026

Ein neuer Erlass in Niedersachsen soll seit dem 1. August 2026 die Sicherheit an Schulen erhöhen. Nach einem bedrohlichen Vorfall in Otterndorf zeigt sich, wie wichtig eine enge Zusammenarbeit zwischen Schulen, Polizei und Justiz ist.

Waffen dürfen nicht mit an eine Schule gebracht werden. Erst Ende August gab es jedoch genau so einen Fall am Otterndorfer Schulzentrum. Wie Schule und Polizei bei so einem Vorfall zusammenarbeiten, bestimmt in Niedersachsen der neue Gewaltpräventionserlass. Dieser ist seit dem 1. August 2026 in Kraft.

Generell gilt: An eine Schule darf keine Waffe, Munition und vergleichbare Gegenstände sowie Chemikalien mitgebracht werden. Auch Nachbildungen von Waffen unterliegen dieser Regelung. 

Der Erlass schreibt vor, dass jede Schule ein Konzept zur Gewaltprävention haben muss. "Die Schule hat unter anderem die Aufgabe, eine Ansprechperson für die Polizei und Staatsanwaltschaft zu benennen", erläutert ein Sprecher der Regionalen Landesämter für Schule und Bildung (RLSB).

Feste Ansprechpersonen für Schulen bei der Polizei

Am 24. August 2026 ist am Otterndorfer Schulzentrum im Bereich des Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB) ein 16-Jähriger mit einer Waffe aufgetaucht und hat gedroht, Menschen zu erschießen. Bei so einem Vorfall habe die Schulleitung unverzüglich die Polizei und das zuständige Regionale Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) zu informieren, teilt ein Sprecher vom RLSB auf NEZ/CN-Nachfrage mit. 

Für die Zusammenarbeit mit der Polizei haben alle Schulen Ansprechpersonen bei der Polizei, so der Sprecher. "Grundsätzlich müssen Schulen für verschiedene Krisenszenarien wie Feuer, Todesfall, Gewalt oder Amokdrohung Präventions- und Notfallpläne erstellen."

Softairwaffen können ganz unterschiedlich aussehen. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Bei dem Vorfall in Otterndorf habe sich der Schulleiter umgehend nach Bekanntwerden des Sachverhaltes an die Polizei gewendet, berichtet Stephan Hertz, Pressesprecher der Polizeiinspektion Cuxhaven. "Es sollte sich um eine Handfeuerwaffe handeln." Die Echtheit einer Waffe lasse sich erst verifizieren, wenn die Beamten die Waffe sicherstellen können. "Aus diesem Grund geht die Polizei zunächst immer von einer echten Waffe aus und agiert entsprechend", erklärt Hertz.

Die Polizei berät die Schulen zudem präventiv, wie beispielsweise bauliche Maßnahmen Taten verhindern oder erschweren können. "Eine polizeiliche Beratung vor Ort erfolgt durch die zuständigen Beauftragten für Kriminalprävention im Präventionsteam der jeweiligen Polizeiinspektion in enger Zusammenarbeit mit der Schulleitung", sagt der Sprecher vom RLSB.

Echte Gefährdungslage zuletzt im Dezember 2023

"Drohungen verschiedener Art kommen an Schulen leider immer wieder vor", so Hertz. Darunter fallen Drohmails, Schmierereien an Schulgebäuden oder Einsätze wie der in Otterndorf. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um bloße Drohungen, Fake-Mails oder andere Motive. "Eine echte Gefährdungslage gab es zuletzt im Dezember 2023, als eine Schülerin eine andere Schülerin der eigenen Klasse der Hauptschule in Lüdingworth mit einem Messer schwer verletzte."

Nach Androhungen oder Ausübung von Gewalt an einer Schule gibt es verschiedene Möglichkeiten der Aufarbeitung. "Jeder Vorfall wird dabei als Einzelfall betrachtet", schildert der RLSB-Sprecher. Meditation, pädagogische Gespräche sowie die Unterstützung der Schulsozialarbeit können dafür in Anspruch genommen werden. Bei Bedarf unterstützen auch Schulpsychologen des jeweiligen RLSB. "Angebote dieser Art gelten für alle Angehörigen der Schulgemeinschaft, insbesondere auch für die Erziehungsberechtigten", betont der Sprecher.

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Märthe Werder

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