Amtsgericht Otterndorf: Vor dem Schöffengericht musste sich ein Cuxhavener wegen Rauschgifthandels verantworten. Foto: Schröder
Amtsgericht Otterndorf: Vor dem Schöffengericht musste sich ein Cuxhavener wegen Rauschgifthandels verantworten. Foto: Schröder
Vor dem Amtsgericht

Cannabishandel in Otterndorf: 22-Jähriger aus Cuxhaven mit Erinnerungslücken

von Wiebke Kramp | 07.09.2026

Ein junger Mann aus Cuxhaven musste sich nach einem unbefugten Eintritt auf das Elbstrandfestival in Otterndorf sowie dem Handel und Besitz von Cannabis vor Gericht verantworten. Er war geständig und bekam einen persönlichen Rat von der Richterin.

Zum Elbstrandfestival im vorigen Jahr in Otterndorf hatten die Kumpels keine Eintrittskarten, aber sie verschafften sich kurzerhand Zugang zum Gelände, indem sie unter den Zäunen durchkrabbelten. Dabei wurden sie erwischt. Und mehr noch: Polizisten entdeckten nicht unerhebliche Mengen Haschisch und Marihuana bei einem der jungen Männer. Dafür musste sich der 22-jährige in Cuxhaven lebende Mann jetzt vor dem Amtsgericht Otterndorf verantworten. Besitz und Handeltreiben mit Betäubungsmitteln wurden ihm vorgeworfen.

Drogen, Messer und Feinwaage in der Bauchtasche

Dass er mit den 33,8 Gramm Haschisch dealen wollte, räumte der 22-Jährige aus Cuxhaven ein. Das ebenfalls in seiner Bauchtasche mitgeführte Gras - immerhin 41,74 Gramm - sei hingegen für den Eigenverbrauch gewesen. Aber ihm gehöre es nicht allein. Er habe es sich mit zwei weiteren Kumpeln geteilt, für die er es in seiner Bauchtasche transportiert habe, hieß es in der von seinem Verteidiger in seinem Namen abgegebenen Erklärung.

Bei der polizeilichen Kontrolle kamen auch weitere Dinge aus der Bauchtasche zutage: etwa eine Feinwaage, 870 Euro Bargeld sowie ein Messer, das für das Abschneiden des Haschs gedient haben soll. Daran, dass er bereits einschlägig auch wegen Drogenhandels und -erwerbs schon einmal vor Gericht stand, wenn auch unter Jugendstrafrecht, hatte der Angeklagte keine Erinnerung mehr. Das war 2020, wie der Eintrag ins Register aufzeigte. Durch Nachhaken der Richterin konnte er sich allerdings dann doch noch daran erinnern, dass er mit der "Schleuse" zu tun gehabt hatte. Die "Schleuse" betreut jugendliche Straftäter. 

Der junge Mann ist von schmächtiger Statur und eine gepflegte Erscheinung. Einen Schulabschluss hat er nicht. Bis vor kurzem arbeitete er noch als Staplerfahrer.

Vor Gericht kam heraus: Gemeinsam mit Freunden hatte er sich unerlaubt Zutritt zum ausverkauften Elbstrand-Festival verschafft. Dort  wollten sie im vorigen "einen spaßigen Abend haben". Die Drogen hätten sie an dem Abend gekauft. "Wir waren auch ein bisschen betrunken." Er räumte gegenüber dem Schöffengericht ein, dass es keinesfalls eine gute Idee gewesen sei, ohne Ticketbesitz einfach unter den Zäunen durchzukriechen.

Einer, der damals dabei war, sagte als Zeuge aus. Dabei bestätigte der 19-Jährige die Version ebenso wie seinen eigenen Anteil an dem Stoff: "Er hatte meine 30 Gramm dabei und ich hatte keine Tasche mit." Die Drogen seien ihnen zuvor auf dem Weg vom Otterndorfer Bahnhof zum Festivalgelände am Deich zum Kauf angeboten worden. Der als zweiter Zeuge geladene junge Mann, der ebenfalls Marihuana-Anteile hatte, war nicht vor Gericht erschienen und wurde mit 150 Euro Ordnungsgeld bestraft.

"Erinnerungslücken finde ich schon bedenklich

Wegen unerlaubten Handels mit Cannabis wurde der junge Angeklagte schließlich nach Verständigung von Rechtsanwälten, Staatsanwalt und Schöffengericht zu sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, die zu einer drei Jahre dauernden Bewährung ohne Auflagen ausgesetzt ist. Er habe die Vorwürfe im Wesentlichen eingeräumt und auf die sichergestellten Gegenstände und das Bargeld verzichtet.

Die Richterin gab dem 22‑Jährigen die persönliche Empfehlung auf dem Weg, sich mit der Drogenberatung in Verbindung zu setzen: "Sie sollten sich überlegen, ob Konsum das Richtige ist. Ihre Erinnerungslücken finde ich schon bedenklich …"

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Wiebke Kramp

Redakteurin
Cuxhavener Nachrichten/Niederelbe-Zeitung

wkramp@no-spamcuxonline.de

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