Hunderte Kinderpornografie-Inhalte: Familienvater aus dem Kreis Cuxhaven verurteilt
Insgesamt 343 Bilder und Dateien mit kinder- und jugendpornografischen Inhalten hat die Polizei auf den Geräten eines Familienvaters aus dem Landkreis Cuxhaven gefunden. Das hatte nun ein juristisches Nachspiel für ihn.
In sich zusammengesunken, den Kopf nach vorn geneigt, sitzt der Endvierziger auf der Anklagebank, als die Staatsanwältin die Anklage vorträgt: 209 kinderpornografische und 134 jugendpornografische Dateien, die zum Teil schweren sexuellen Missbrauch von Kindern zeigen, wurden auf den Smartphones und dem Tabletcomputer des Cuxland-Bewohners bei einer Hausdurchsuchung im April 2025 gefunden. Laut Anklageschrift habe er die verstörenden Bilder und Videoschnipsel über den Messengerdienst Kik von anderen Internet-Nutzern erhalten.
Schweigend lässt der Mann die Vorwürfe über sich ergehen, wirkt zerknirscht und lässt seinen Anwalt reden. Sein Mandant räume die vorgebrachten Vorwürfe vollumfänglich ein, erklärt der Verteidiger. Seit der Hausdurchsuchung sei das Leben des Beschuldigten "ein anderes". Dass hinter jedem Bild, hinter jedem Video ein Missbrauch steckt, habe er, der Angeklagte, zunächst nicht erfasst. Inzwischen habe er sich mit seinen Taten auseinandergesetzt und lange Gespräche mit seiner Frau geführt. "Er hat sein Leben geändert", sagt der Anwalt. Sein Mandant bemühe sich, sein Verhalten mit therapeutischer Hilfe aufzuarbeiten, aber es sei ihm noch nicht gelungen, einen Platz zu bekommen.
Vertreterin der Anklage fordert Bewährungsstrafe von zehn Monaten
In ihrem Plädoyer fordert die Vertreterin der Anklage eine Bewährungsstrafe von zehn Monaten und eine Bewährungszeit von drei Jahren. Ein Bewährungshelfer soll den Cuxland-Bewohner begleiten. Der Verteidiger schließt sich diesen Ausführungen im Wesentlichen an: "Mein Mandant hat begriffen, warum seine Tat strafbar ist." Dann ergreift der Angeklagte selbst das Wort: "Ich bin mir völlig im Klaren darüber, dass so etwas nicht mehr passieren darf." Er verzichtet auf die Herausgabe der sichergestellten Smartphones und des Tabletcomputers.
Richterin Sabine Deutschmann folgt in ihrem Urteil der Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte wird zu einer zehnmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt, die auf Bewährung ausgesetzt wird. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Dem Verurteilten wird ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt, der den Mann unter anderem dabei unterstützen soll, einen Sexualtherapeuten zu finden.
Der verheiratete Familienvater muss außerdem eine Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro an den gemeinnützigen Jugendhilfeverein "Die Schleuse" zahlen. Am Ende redet die Richterin dem Mann noch einmal ins Gewissen: "Hinter jedem Bild steckt das Schicksal eines Kindes, dessen Leben zerstört wurde."