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Nach dem Alkomattest erfolgte eine Blutentnahme. Hat sie ein Unfallfahrer im Polizeirevier in Hemmoor an sich genommen? Foto: Britta Pedersen/dpa
Nach dem Alkomattest erfolgte eine Blutentnahme. Hat sie ein Unfallfahrer im Polizeirevier in Hemmoor an sich genommen? Foto: Britta Pedersen/dpa
Wichtiges Beweismittel

Promillefahrt eines Hemmoorers: Plötzlich war die Blutprobe weg ...

von Egbert Schröder | 03.11.2026 Zuletzt aktualisiert: 03.11.2026 09:50 Uhr

Eben lag sie noch verpackt auf dem Schreibtisch im Hemmoorer Polizeirevier, dann waren nicht nur der getestete Autofahrer, sondern auch das Röhrchen mit seiner Blutprobe verschwunden. Reiner Zufall? Das musste im Amtsgericht geklärt werden. 

Von Egbert Schröder

Otterndorf/Hemmoor. Ein Unfall, eine Atemalkoholkontrolle, eine Blutprobe auf dem Polizeirevier. Klingt nach einem Routineeinsatz für die Polizei nach einer Trunkenheitsfahrt. Blieb es aber am 4. Januar nicht. Der Grund: Nachdem der alkoholisierte Fahrer die Dienststelle in Hemmoor verlassen hatte, war auch das Röhrchen mit der Blutprobe verschwunden. Hat er es mitgehen lassen? Er sagt: "Nein." Im Amtsgericht Otterndorf hieß es: "Ja." Die Indizien sprachen gegen den Angeklagten.

Vor Gericht stand ein 40-Jähriger aus Hemmoor. Zu Jahresbeginn hatte er zwei Kollegen abgeholt, um mit ihnen in ein gemeinsam genutztes Büro zu fahren. Nach Dienstschluss traten sie wieder gemeinsam die Rückfahrt an, legten dabei noch einen Zwischenstopp in einem Imbiss ein, aßen etwas, tranken Bier und nahmen sich auch noch die Zeit für eine "OKF" ("Ortskontrollfahrt"). Nachdem der Hemmoorer seine Kollegen wieder zu Hause abgesetzt hatte, fuhr er weiter, verlor er auf der B 495 bei Hackemühlen die Kontrolle über sein Auto und landete schließlich in einem schneebedeckten Graben. 

Zwei Anwohner entdeckten das Fahrzeug, in dem sich der Fahrer unverletzt befand. Dabei fiel einem der beiden Zeugen im darauffolgenden Gespräch mit ihm Alkoholgeruch auf. Nach der Ankündigung, dass am besten die Polizei zum Unfallort kommen sollte, wurde der Mann offensichtlich nervös, gab an, dass er kurz mal pinkeln müsse, und verschwand dann in Richtung Wohlenbeck.

Hinter einem Baum versteckt

Den Augenzeugen kam das Ganze merkwürdig vor und einer der beiden nahm die "Verfolgung" auf. Letzten Endes entdeckten eine Polizeibeamtin und ihr Kollege nach einem Tipp den Fahrer versteckt hinter einem Baum. Es folgte zunächst ein Alkomat-Test, bei dem auf dem Display nach Angaben des Polizisten ein Wert von knapp zwei Promille angezeigt worden sei. Dies habe er dann auch seiner Kollegin und dem Fahrer mitgeteilt.

Was folgte, war eine Fahrt zur Polizeidienststelle in Hemmoor mit anschließender Blutprobe durch einen Arzt. Das Röhrchen wurde in einer Verpackung deponiert und gemeinsam mit einigen Formularen auf einen Schreibtisch gelegt.

Als der Fahrer seine letzte Unterschrift geleistet hatte, verließ er unvermittelt das Büro in Richtung Ausgang. Der Polizeibeamte folgte ihm nur kurz bis auf den Flur. Als er sich wieder an den Schreibtisch setzte, war die Packung mit der Blutprobe verschwunden.

"Ich habe nichts mitgenommen"

Hatte sie der 40-Jährige als wichtiges Beweismittel mitgehen lassen? Der beteuerte bei der Verhandlung vor dem Amtsgericht in Otterndorf seine Unschuld: "Ich habe nichts mitgenommen." Außerdem erklärte er, dass ihm der Polizist als Alkomat-Wert 0,4 und nicht 1,94 Promille mitgeteilt habe, was dieser jedoch bestritt. "Das waren um die zwei Promille", unterstrich der Polizeibeamte bei seiner Aussage. Dokumentiert worden war der Atemalkoholwert jedoch nicht, da ja schließlich noch die Blutprobe erfolgen sollte.

"Gang in Schlangenlinien"

Im Rahmen der Verhandlung gab es immer mehr Indizien, dass der Hemmoorer nicht nur ein Gläschen zu viel zu sich genommen hat. So sprach etwa der Arzt von "Gleichgewichtsstörungen" und anderen Auffälligkeiten im Rahmen der Begegnung auf dem Polizeirevier. Von einem "Gang in Schlangenlinien" erzählten auch der Polizeibeamte und seine Kollegin, als sie den Fahrer in Wohlenbeck angetroffen und ihn zum Einsatzfahrzeug begleitet hätten. Dass vor der Rückfahrt Alkohol getrunken worden sei, bestritten zudem weder der Fahrer, noch seine zwei Berufskollegen.

Für den Verteidiger des Angeklagten reichten die Indizien nicht aus, um seinen Mandanten zu verurteilen. Er habe zudem Zweifel an den Schilderungen des Geschehens auf dem Polizeirevier und forderte einen Freispruch. Für den Staatsanwaltschaft stand dagegen nach dem Prozessverlauf fest, dass der Fahrer mit 1,94 Promille Alkohol im Blut zunächst den Unfall verursacht, dann geflüchtet sei und später die Blutprobe mitgenommen habe. Auch Richterin Sabine Deutschmann war von der Schuld des Angeklagten überzeugt, erließ eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen à 100 Euro und verordnete ein zehnmonatiges Fahrverbot.

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