Prozess am Amtsgericht Otterndorf: Im Suff Wohnungstür in Oberndorf eingetreten
Richterin Sabine Deutschmann wählte deutliche Worte: Sie bezeichnete einen Angeklagten als einen "Aggressor". Vor einem Jahr hatte er sich gemeinsam mit einem Saufkumpanen durch das Eintreten einer Haustür Zugang zu einer Wohnung verschafft.
Jetzt saß der einschlägig vorbestrafte Mann auf der Anklagebank im Otterndorfer Amtsgericht und wurde erneut verurteilt - nicht zum ersten Mal in seinem bislang verpfuschten Leben.
Der 35-jähriger Oberndorfer hat und hatte jede Menge Probleme. Bereits als Jugendlicher beging er eine Reihe von Straftaten. Und das änderte sich auch nicht, als er ins Erwachsenenalter kam. Das Vorstrafenregister reicht von Körperverletzung und Beleidigung über Bedrohung und Sachbeschädigung bis hin zu Diebstahl und versuchtem Wohnungseinbruch.
Sein ständiger Wegbegleiter: der Alkohol. Und der spielte auch am 23. Januar vergangenen Jahres eine Rolle, als er gemeinsam mit einem anderen Mann einen damals noch befreundeten 59-Jährigen besuchen wollte. Nach dessen Aussage kam es immer wieder vor, dass in und vor der Wohnung "Remmidemmi" herrschte. Nachbarn hätten sich mehrfach beschwert und an dem besagten Abend schließlich auch die Polizei gerufen, nachdem sie mitbekommen hatten, dass die Tür eingetreten worden war.
"Die beiden haben bestimmt drei oder fünf Minuten lang die Tür bearbeitet, bis sie aus der Zarge flog", berichtete der Zeuge. Dann habe man sich im Flur gegenüber gestanden. Dass er selbst dabei ein Messer in der Hand gehalten hat, ist nicht abschließend geklärt. Er habe zwar zuvor ein Messer benutzt, um das Abendbrot vorzubereiten, aber es dann weggelegt, als die Auseinandersetzung begann: "Ich habe damit nicht rumgefuchtelt." Der Angeklagte, der einräumte, am Tattag kontinuierlich getrunken zu haben, behauptete das Gegenteil.
"Niederschmetternde Sozialprognose"
Erst nach dem Eintreffen der Polizei entspannte sich die Situation. Doch das änderte nichts daran, dass die Staatsanwaltschaft eine Anklage vorbereitete, bei der es unter anderem um Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und versuchte Nötigung ging. Die Staatsanwältin forderte im Verfahren eine dreimonatige Haftstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden solle.
Diesem Antrag folgte Richterin Sabine Deutschmann und forderte den Mann eindringlich auf, seine Alkoholsucht zu bekämpfen und sich erneut in eine Therapie zu begeben. Einen ersten Versuch in einer stationären Einrichtung hatte er abgebrochen und anscheinend dort zuvor ganz offensichtlich keinen besonders guten Eindruck hinterlassen: "In der Einrichtung will man sie nicht wiedersehen."
Der Oberndorfer beteuerte, dass er sich gerade um eine weitere Therapie bemühe und räumte ein, sich unter Alkoholeinfluss "aggressiv" zu verhalten. Ob er die Kehrtwende in seinem Leben schafft? Die Richterin hofft es zwar, hat da aber so ihre Bedenken: "Zurzeit ist Ihre Sozialprognose niederschmetternd." (es)