Stimmzettel-Panne in Hechthausen: Was das für Briefwähler bedeutet
Der Fehler auf den Stimmzetteln für die Gemeindewahl Hechthausenw wird behoben: Die Wahlleitung reagiert schnell und verspricht weitere Aufklärung und eine Lösung. Doch es bleibt eine rechtliche Ungewissheit.
In Hechthausen kam es bei den Vorbereitungen für die Kommunalwahl am 13. September - wie bereits berichtet - zu einem Fehler auf dem Wahlzettel zur Gemeindewahl. Betroffen waren Wahlberechtigte, die ihre Briefwahlunterlagen bereits erhalten und teilweise schon gewählt haben.
Nach Angaben der Samtgemeinde fehlt auf den Stimmzetteln bei der Bürgervereinigung Hechthausen (BVH) das Feld "Wahlvorschlag Gesamtliste". Dadurch sei es nicht möglich gewesen, Stimmen für die Gesamtliste der Bürgervereinigung abzugeben.
Die Wahlleitung stuft den Fehler als erheblich ein. Wie es in der Pressemitteilung heißt, hätte dieser möglicherweise Auswirkungen auf das Wahlergebnis haben können. Die Wahlleitung habe unverzüglich ein sogenanntes Heilungsverfahren eingeleitet sowie die Bürgervereinigung Hechthausen über den Fehler informiert.
Karina Kramer: "Ein ärgerlicher Fehler"
"Ein ärgerlicher Fehler, ist aber leider passiert" meint Karina Kramer, stellvertretende Wahlleiterin, gegenüber CNV-Medien. Aufgefallen sei er am späten Donnerstag. Es sei eine schnelle Kontaktaufnahme zur Kreiswahlleitung und zur Landeswahlleitung erfolgt und daraufhin ein Neudruck der Unterlagen beauftragt sowie "offen und transparent" auf allen eigenen Kanälen sowie gegenüber der Presse informiert worden.
Spätestens bis Dienstag (1. September) sollen die neuen Unterlagen aus der Druckerei vorliegen und an die Briefwählerinnen und -wähler mit einem Anschreiben herausgehen, so Kramer. Betroffen seien die 520 Wahlberechtigten, die bereits Briefwahl beantragt hatten. Es habe bereits einige Rückläufer gegeben. Was mit diesen ausgefüllten Wahlzetteln geschehe, werde letztlich mit der Landeswahlleitung abgestimmt. Insgesamt gibt es in der Gemeinde Hechthausen 3047 Wahlberechtigte.
Es könne sein, dass die Gemeindewahl durch die Panne rechtlich angefochten werde. Karina Kramer: "Es besteht das Risiko, dass jemand Einspruch erheben wird. Im schlechtesten Fall muss dann die Wahl wiederholt werden." Einspruch könnte zum Beispiel dann erhoben werden, wenn jemand auf dem fehlerhaften Stimmzettel bereits per Briefwahl gewählt habe, mehrere Wochen im Urlaub sei und erst nach dem 13. September von den neuen Unterlagen erfahre.
CNV-Newsletter
Wissen, was im Cuxland los ist: Alle wichtigen Nachrichten aus der Stadt und dem Landkreis Cuxhaven direkt in Ihr Postfach. Hier für den CNV-Newsletter anmelden.