Verantwortung übernehmen: Kirchenvorstandswahlen in Cuxhaven und Land Hadeln
Im März 2024 finden die Wahlen zu den Kirchenvorständen im Kirchenkreis Cuxhaven-Land Hadeln statt. Doch schon jetzt werden Vorbereitungen getroffen, denn es gibt zahlreiche Neuerungen.
"Kirche mit mir", so lautet das Motto der Kirchenvorstandswahlen, denn es geht um Partizipation, ums Mitmachen, darum, Verantwortung zu übernehmen in der eigenen Gemeinde. Im kommenden März werden die Kirchenvorstände in den Gemeinden der Hannoverschen Landeskirche für eine Wahlperiode von sechs Jahren gewählt. So auch im Kirchenkreis Cuxhaven-Land Hadeln. Die Kirchenvorstände werden an großen Entscheidungsprozessen beteiligt sein, sagt die Superintendentin Kerstin Tiemann. "Es werden Menschen gesucht, die offen sind, Neues zu wagen und sich gleichzeitig ihrer kirchlichen Wurzeln bewusst sind."
Wie sieht die Kirche in der Zukunft aus?
Die Herausforderungen liegen auf der Hand: Viele Pastorinnen und Pastoren gehen in den Ruhestand, Kirchensteuereinnahmen und damit die Zuweisungen der Landeskirche an die Kirchenkreise sinken. Tiemann: "Pfarrämter und Kirchenvorstände in den Regionen werden gemeinsam entscheiden: Was ist uns als Kirche wichtig? Was wollen wir erhalten? Was wollen wir verändern? Was sind unsere Orte von Gottesdiensten, für Kinder- und Jugendarbeit? Wie begleiten wir die Seniorinnen und Senioren?"
Die nach und nach schwindenden Ressourcen der evangelischen Kirche erfordern schwierige und mutige Entscheidungen, weniger Kirchturmdenken, eine regionale Vernetzung auch der Kirchenvorstände, die als Experten vor Ort im Zusammenspiel zwischen Haupt- und Ehrenamt vertrauensvoll zusammenarbeiten sollen. Teamwork lautet hier das Zauberwort. Organisatorisch hat sich bereits einiges getan. So hat sich der Kirchenkreis in drei Regionen (West, Mitte, Ost) aufgeteilt, um bestimmte Aufgaben schlanker bewältigen zu können.
Kirchenvorstände verjüngen und vielfältiger werden
Neu ist seit vorigem Jahr das Kirchenvorstandsbildungsgesetz der Landeskirche. Hier ist Folgendes geregelt: Erstmals wird die Wahl als Briefwahl durchgeführt. Auch eine Online-Wahl ist zulässig. Die Urnenwahl ist möglich, aber nicht erforderlich. Der Kirchenvorstand besteht aus mindestens drei Personen. Nach neuem Recht dürfen auch Mitglieder der gleichen Familie im Vorstand sein. Die alten Kirchenvorstände entscheiden über die Anzahl der zu Wählenden. Bereits im Alter von 16 Jahren kann man Kirchenvorsteher werden. Wählen, das ist allerdings nicht neu, darf man in der evangelischen Kirche schon ab 14 Jahren, weil man mit der Konfirmation als mündiger Christ gilt. Die Kirchenvorstände sollen darauf hinwirken, dass auch Personen unter 27 in den Gremien vertreten sind. Die Amtszeit der Vorständler bleibt bei sechs Jahren. Allerdings können Kandidaten erklären, dass sie nur für drei Jahre zur Verfügung stehen. Der Kirchenvorstand, das ist schon lange so, kann darüber hinaus auch Mitglieder hinzu berufen und nach jeweiliger Qualifikation auswählen.
Kirche ist nicht mehr der Hauptort für kirchliche Arbeit
"Wir suchen nach Menschen, die Freude an Gremienarbeit haben", sagt die Superintendentin, "und solche, die ihre Kompetenzen einbringen wollen, seien sie handwerklicher, kaufmännischer oder verwaltungstechnischer Art." Die Corona-Pandemie habe gelehrt, dass Kirche die Menschen auch auf andere Weise erreichen könne als in Gebäuden, stellen die Pastoren Astrid Friedrich aus Lüdingworth, Dr. Markus Weskott aus Osten und Thorsten Niehus aus Otterndorf. "Die Kirche ist nicht mehr der Hauptort für kirchliche Arbeit", sagt Friedrichs. "Wir gehen raus zu den Menschen. Kirche ist heute mehr Vielfalt mit neuen Optionen. Es geht auch anders. Das ist die Zukunft." Allerdings gehen damit auch schmerzliche Abschiede von Traditionen und Institutionen einher. Die Erkenntnis lautet: Kirche ist kein Gebäude, sondern besteht aus Menschen, aus einer Gemeinschaft. Der Mitgliederschwund zwingt zur Kreativität, zu unkonventionellen Lösungen. "Es geht weiter. wir stecken den Kopf nicht in den Sand und gehen die Gestaltung an", sagt die Superintendentin.
Der Fahrplan zur Kirchenvorstandswahl: Bis 30. Oktober beschließt der Kirchenvorstand den Wahlaufsatz, die Liste der Kandidaten und die Zahl der zu Wählenden. Ab Versand der Wahlunterlagen um den 10. Februar 2024 herum findet die Briefwahl statt. Die Wahlbriefe können persönlich oder per Post bis 10. März 2024 der eigenen Kirchengemeinde zugestellt werden.Bis 3. März 2024 ist anstelle der Briefwahl eine Onlinewahl möglich. Falls auch eine Urnenwahl angeboten wird, findet diese am 10. März 2024 statt. Am selben Tag werden die Wahlergebnisse bekannt gegeben. Die neuen Vorstände werden im Mai oder Juni eingeführt. Die neue Amtszeit beginnt am 1. Juni 2024.
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