Stellten klar, dass am Deich bestimmte Spielregeln gelten: Hadelns Schultheiß Armin Heitmann (l.) und Florian Heitsch, Geschäftsführer der Wasser- und Bodenverbände Otterndorf. Foto: Koppe
Stellten klar, dass am Deich bestimmte Spielregeln gelten: Hadelns Schultheiß Armin Heitmann (l.) und Florian Heitsch, Geschäftsführer der Wasser- und Bodenverbände Otterndorf. Foto: Koppe
Missverständnisse bei Hundehaltern

Nach Vorfall am Hadelner Deich in Otterndorf: Verband betont das Hundeverbot

von Kai Koppe | 12.09.2025

Am Hadelner Deich in Otterndorf löste ein Husky-Vorfall mit Jagd auf Schafe eine Diskussion aus. Der Deich- und Gewässerverband betont das Hundeverbot: Deichflächen sind kein Naherholungsgebiet, Spaziergänger nur Gäste.

Der Hadelner Deich- und Gewässerverband weist einmal mehr auf das im Bereich seiner Landesschutzdeiche geltende Hundeverbot hin. Anlass ist ein Vorfall mit zwei Siberian Huskys, in dessen Kontext der Halter öffentlich eine Art Opferrolle bezogen hat. Was das angeht, gebe es ein paar Dinge klarzustellen, betonten Schultheiß Armin Heitmann und der Geschäftsführer der Otterndorfer Wasser- und Bodenverbände, Florian Heitsch.

Die Genannten reagierten auf einen kürzlich erschienenen Artikel und brachen zunächst eine Lanze für den betroffenen Schafhalter: Öffentlich geschwiegen habe jener bislang wegen eines laufenden Verfahrens - nicht etwa, weil er etwas zu verbergen habe, bekräftigten Florian Heitsch und Armin Heitmann. Mit Nachdruck wandten sich beide außerdem gegen die Argumentation des Huskyhalters: Jener spricht vom Tod eines einzigen Schafes und hatte gegenüber der CN/NEZ-Redaktion erklärt, dass die Beißattacke zu verhindern gewesen wäre, sofern der Zaun, den die Hunde überwanden, elektrisch geladen und in besserem Zustand gewesen wäre.

Aus Sicht von Heitsch und Heitmann eine Schuldumkehr, die bei beiden Deichschützern Kopfschütteln auslöste: Selbst wenn es gar keinen Zaun gegeben hätte, ändere das nichts an der Tatsache, dass die Hunde Privatgrund betreten hätten. "Das ist, als wenn sie irgendwo in einen Garten eingedrungen wären, nichts anderes." In solch einem Fall habe ein Hundebesitzer fraglos für den von seinen Vierbeinern verursachten Schaden aufzukommen.

Aus Verbandssicht gibt es nichts zu deuteln

Heitsch und Heitmann nannten weitere Aspekte, an denen es aus ihrer Sicht nicht viel zu deuteln gibt. So bezeichneten sie Aussagen des Schafhalters zur Zahl der getöteten Tiere (es sollen acht Stück sein) als durchaus plausibel: Bei einem Angriff gerieten weite Teile einer Herde in Panik, weswegen es bei vergleichbaren Vorfällen immer wieder so gewesen sei, dass auch äußerlich unverletzte Tiere kollabierten. Andere hätten sich bei ungeordneter Flucht die Gliedmaßen gebrochen und durch den Schäfer von ihrem Leid erlöst werden müssen, gab Heitmann zu bedenken.

So verletzlich Schafe auch sein mögen, so ideal ist ihr Einsatz zur Deichpflege. "Es gibt nichts Besseres", betonte Heitsch und verwies auf das relativ geringe Gewicht der Tiere: Grund, warum Schafsbeweidung für einen Deich schonender ist als der Einsatz anderer Nutztiere oder eine (vor Ort nicht in Betracht kommende) maschinelle Pflege. Drei Schäfer seien daher auf Verbandsgebiet mit ihren Tieren aktiv; neben dem "Hauptschäfer" gibt es zwei Private. Der Geschädigte ist einer davon und lässt seine Schafe am fraglichen Ort nicht nur aus Liebhaberei grasen.

"Der hat einen Pachtvertrag für die Pflege des Deiches", betonten die Verbandschefs - und kamen in diesem Zusammenhang auf Beschränkungen zu sprechen, die man Hundehaltern oft vergeblich begreifbar zu machen versucht. Nach Heitsch' Worten geht es nicht darum, Hundebesitzer in ihrer Gesamtheit unter Generalverdacht zu stellen. Andererseits sei Missachtung oder der laxe Umgang mit Vorschriften Thema auf jeder Deckwerksschau.

Touren am Deich werden geduldet - nicht mehr und nicht weniger

Dass von kleinen Hunden, die im Fahrradkorb mitfahren, eher geringe Gefahr für die Herden ausgehe, sei nachvollziehbar. "Aber wo sollen wir denn die Grenze ziehen?!", fragt auch der Schultheiß und verteidigte das generelle Hundeverbot auf dem Deich und im Vorland. Sinngemäß räumten beide Deichschützer dabei mit dem Missverständnis auf, dass es sich bei den Deichflächen um ein Naherholungsgebiet handelt. Der Weg, der bei der Altenbrucher Schleuse über das Flutschutzbollwerk und Richtung Osten bis nach Otterndorf führt, sei trotz landschaftlicher Reize weder eine Promenade, noch originär als Radweg gedacht gewesen. "Das", so machten die Sprecher unisono klar, "ist ein Treibselräumweg, auf dem wir Spaziergängern und Radfahrern lediglich die Nutzung erlauben".

Von Kai Koppe

Otterndorf. Der Hadelner Deich- und Gewässerverband weist einmal mehr auf das im Bereich seiner Landesschutzdeiche geltende Hundeverbot hin. Anlass ist ein Vorfall mit zwei Siberian Huskys, in dessen Kontext der Halter öffentlich eine Art Opferrolle einnimmt. Da gebe es ein paar Dinge klarzustellen, betonten Schultheiß Armin Heitmann und der Geschäftsführer der Otterndorfer Wasser- und Bodenverbände, Florian Heitsch.

Die Genannten reagierten auf einen unlängst erschienenen Artikel und brachen zunächst eine Lanze für den betroffenen Schafhalter: Öffentlich geschwiegen habe jener bislang wegen eines laufenden Verfahrens - nicht etwa, weil er etwas zu verbergen habe, bekräftigten Florian Heitsch und Armin Heitmann. Mit Nachdruck wandten sich beide außerdem gegen die Argumentation des Huskyhalters: Jener will nur vom Tod eines Schafes etwas wissen und hatte gegenüber der CN/NEZ-Redaktion davon gesprochen, dass die Beißattacke hätte verhindert werden können, sofern ein Zaun, den die Hunde überwanden, elektrisch geladen und in besserem Zustand gewesen wäre.

Aus Sicht von Heitsch und Heitmann eine Schuldumkehr, die bei beiden Deichschützern Kopfschütteln auslöste: Selbst wenn es gar keinen Zaun gegeben hätte, ändere das nichts an der Tatsache, dass die Hunde Privatgrund betreten hätten. "Das ist, als wenn sie irgendwo in einen Garten eingedrungen wären, nichts anderes." In solch einem Fall habe ein Hundebesitzer fraglos für den von seinen Vierbeinern verursachten Schaden aufzukommen.

Aus Verbandssicht
nichts zu deuteln

Heitsch und Heitmann nannten weitere Aspekte, an denen es aus ihrer Sicht nicht viel zu deuteln gibt. So bezeichneten sie Aussagen des Schafhalters zur Zahl der getöteten Tiere (es sollen acht Stück sein) als durchaus plausibel: Bei einem Angriff gerieten weite Teile einer Herde in Panik, weswegen es bei vergleichbaren Vorfällen immer wieder so gewesen sei, dass auch äußerlich unverletzte Tiere kollabierten. Andere hätten sich bei ungeordneter Flucht die Gliedmaßen gebrochen und durch den Schäfer von ihrem Leid erlöst werden müssen, gab Heitmann zu bedenken.

So verletzlich Schafe auch sein mögen, so ideal ist ihr Einsatz zur Deichpflege. "Es gibt nichts Besseres", betonte Heitsch und verwies auf das relativ geringe Gewicht der Tiere: Grund, warum Schafsbeweidung für einen Deich schonender ist als der Einsatz anderer Nutztiere oder eine (vor Ort nicht in Betracht kommende) maschinelle Pflege. Drei Schäfer seien daher auf Verbandsgebiet mit ihren Tieren aktiv; neben dem "Hauptschäfer" gibt es zwei Private. Der Geschädigte ist einer davon und lässt seine Schafe am fraglichen Ort nicht nur aus Liebhaberei grasen.

"Der hat einen Pachtvertrag für die Pflege des Deiches", betonten die Verbandschefs - und kamen in diesem Zusammenhang auf Beschränkungen zu sprechen, die man Hundehaltern oft vergeblich begreifbar zu machen versucht. Nach Heitsch' Worten geht es nicht darum, Hundebesitzer in ihrer Gesamtheit unter Generalverdacht zu stellen. Andererseits sei Missachtung oder der laxe Umgang mit Vorschriften Thema auf jeder Deckwerksschau.

Dass von kleinen Hunden, die im Fahrradkorb mitfahren, eher geringe Gefahr für die Herden ausgehe, sei nachvollziehbar. "Aber wo sollen wir denn die Grenze ziehen?!", fragt auch der Schultheiß und verteidigte das generelle Hundeverbot auf dem Deich und im Vorland. Sinngemäß räumten beide Deichschützer dabei mit dem Missverständnis auf, dass es sich bei den Deichflächen um ein Naherholungsgebiet handelt. Der Weg, der bei der Altenbrucher Schleuse über das Flutschutzbollwerk und Richtung Osten bis nach Otterndorf führt, sei trotz landschaftlicher Reize weder eine Promenade, noch originär als Radweg gedacht gewesen. "Das", so machten die Sprecher unisono klar, "ist ein Treibselräumweg, auf dem wir Spaziergängern und Radfahrern lediglich die Nutzung erlauben". 

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Cuxhavener Nachrichten/Niederelbe-Zeitung

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