Der 23. Mai: Ein Ehrentag, aber eben kein Feiertag
Seit Jahren begeistert die Kolumne "Moin Cuxhaven" die Leserinnen und Leser der Cuxhavener Nachrichten und der Niederelbe-Zeitung. Inzwischen sorgt die Rubrik auch auf cnv-medien.de für Unterhaltung. Heute: der 23. Mai.
Am heutigen Sonnabend (23. Mai 2026) ist der Ehrentag für unser Grundgesetz, das am 23. Mai 1949 verkündet wurde. Aber ein Feiertag ist es nicht, kein gesetzlicher Feiertag und auch ansonsten wird an diesem Wochenende bei den meisten Bürgern eher mit Freude an das lange Wochenende gedacht, das uns der Pfingstmontag beschert. Heutzutage ist der Hintergrund des christlichen Feiertags auch bei vielen Menschen in den Hintergrund getreten. Das liegt natürlich auch daran, dass der Anteil der in Kirchen organisierten Christen immer geringer wird. Da stellt sich schon die Frage: Müssen wir religiöse Feiertage auch als gesetzliche Feiertage ausweisen? Ich sage eindeutig ja, denn hier liegen unsere kulturellen Wurzeln. Doch muss Politik nicht auch mit der Zeit gehen. Ich meine jetzt nicht die Ausweitung von gesetzlichen Feiertagen mit einem anderen religiösen Background, sondern eben solch einen Tag wie den Geburtstag des Grundgesetzes. Dieser Ehrentag müsste eine noch viel größere Bedeutung erhalten. Das Grundgesetz ist unser Gerüst für eine funktionierende und wehrhafte Demokratie. In Zeiten von der Zunahme von demokratiefeindlichen Bewegungen wäre der 23. Mai als neuer gesetzlicher Feiertag ein klares Zeichen und Bekenntnis.
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