Moritz Frankenberg/dpa
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Gericht überprüft Anordnungen für Maddie-Verdächtigen

09.11.2025

Nach einer Beschwerde seines Verteidigers hat das Oberlandesgericht im niedersächsischen Celle Auflagen für den im Fall Maddie Verdächtigen überprüft. Konkret sei es um mehrere Weisungen an den Tatverdächtigen gegangen, die in der Anordnung der Führungsaufsicht für die Zeit nach seiner Haftentlassung festgehalten seien, sagte eine Gerichtssprecherin auf Anfrage. Zuerst hatte die «Bild» berichtet. 

Zuletzt hatte der Mann eine Gefängnisstrafe, zu der er 2019 vom Landgericht Braunschweig im Wesentlichen wegen schwerer Vergewaltigung verurteilt worden war, abgesessen.

Eine der Auflagen für die Zeit nach der Haftentlassung sieht demnach vor, dass der Verdächtige sich einen festen Wohnsitz im Inland suchen muss. «Das Landgericht muss diese konkrete Weisung konkreter fassen», sagte die Gerichtssprecherin nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts. Nun müsse sich damit das zuständige Landgericht Hildesheim befassen. Über Einzelheiten wollte das Gericht am Montag informieren. 

Welche Auflagen gelten

Das Landgericht Hildesheim hatte auch beschlossen, dass der Verdächtige nach seiner Haftentlassung Mitte September im Rahmen der Führungsaufsicht unter anderem für die nächsten fünf Jahre eine Fußfessel tragen muss. Sein Verteidiger hatte daraufhin angekündigt, dagegen vorzugehen. Diese Weisung sei vom Gericht bestätigt worden, teilte die Gerichtssprecherin mit. 

Im Fokus ist der mehrmals vorbestrafte Sexualstraftäter seit einigen Jahren, weil deutsche Ermittler ihn im Fall Madeleine McCann unter Mordverdacht haben. Sein Verteidiger sprach mit Blick auf die Verdächtigungen öffentlich von einer «massiven Vorverurteilungskampagne». Es gibt keine Anklage in dem Komplex, es gilt die Unschuldsvermutung.

Madeleine McCann verschwand im Jahr 2007 als Dreijährige bei einem Portugal-Urlaub spurlos aus der Ferienwohnung ihrer Eltern. Trotz jahrelanger Ermittlungen und großer Aufmerksamkeit durch die Medien ist ihr Schicksal ungeklärt.

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