
Nach Messer-Attacke vor Cuxhavener Disco: Erstmals äußern sich die Angeklagten
Zwei Brüder aus Bremerhaven müssen sich vor dem Landgericht Stade wegen versuchten Totschlags verantworten. Sie sollen auf dem Parkplatz von "Janssens Tanzpalast" zwei Bremerhavener lebensgefährlich verletzt haben. Jetzt sprechen die Angeklagten.
Am fünften Prozesstag vor der 3. Großen Strafkammer am Landgericht Stade äußern sich erstmals die Angeklagten - bisher haben sie geschwiegen. Den beiden Bremerhavener Brüdern im Alter von 22 und 23 Jahren wird vorgeworfen, im Oktober vergangenen Jahres zwei Bremerhavener vor der Diskothek "Janssens Tanzpalast" mit Messerstichen lebensgefährlich verletzt zu haben. Die mutmaßlichen Täter müssen sich deshalb wegen versuchten Totschlags, gefährlicher Körperverletzung und des Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten.
Angeklagter ließ Stellungnahme durch Verteidiger verlesen
Es herrschte eine bedrückte Stimmung im Schwurgerichtssaal, nachdem die beiden Angeklagten ihre Aussagen machten. Sowohl einer der Angeklagten, als auch einige Zuhörer hatten Tränen in den Augen. Erstmals seit Prozessbeginn Mitte April äußerten sich die beiden Angeklagten zu den Tatvorwürfen. Zuerst ließ der ältere Bruder seine Aussage von einem seiner Verteidiger verlesen. In der Stellungnahme erklärte der 23-jährige Bremerhavener, dass er normalerweise nicht feiern gehe und wegen Panikattacken, die er bereits einige Monate vor der Tatnacht immer mal wieder hatte, auch Diskotheken meiden würde. Trotzdem sei er mit seinem Bruder an jenem Abend im Oktober zu "Janssens Tanzpalast" (JTP) gefahren. Dazu erklärte sein jüngerer Bruder: "Ich hatte Streit mit meiner Freundin, war traurig und niedergeschlagen. Ich wollte mich ablenken und habe meinen Bruder überredet, zu JTP zu fahren." Auch als sie an der Disco angekommen sind, habe der ältere Bruder vorgehabt im Auto zu warten, soll aber von seinem jüngeren Bruder wieder überredet worden sein, mit hinein zu kommen.
Spätere Opfer sollen ohne Grund zugeschlagen haben
Im späteren Verlauf des Abends habe der ältere Bruder die späteren Opfer zwar in der Disco wahrgenommen, es habe aber keine Gespräche oder Ähnliches zwischen ihnen gegeben. Ohne ersichtlichen Grund sollen die beiden Bremerhavener Männer dann den älteren Bruder, der sich an der Bar aufhielt, geschlagen haben. "Wir wollten nur unseren Spaß an dem Abend haben. Dann habe ich gesehen, wie die auf meinen Bruder eingeschlagen haben", erklärte der jüngere Bruder vor Gericht. Recht schnell soll dann das Sicherheitspersonal eingegriffen und die Parteien auseinandergehalten haben. Der jüngere Bruder gab vor Gericht zu, er sei ausgeflippt und habe die beiden Bremerhavener, die seinen Bruder angegriffen und verletzt haben sollen, beleidigt. Er erklärte weiter: "Für uns war der Abend gelaufen, wir wollten nur noch nach Hause."
Angeklagter: "Ich bedaure, dass sie verletzt wurden."
Draußen vor der Tür habe der jüngere Bruder sich dann auf den Weg gemacht, um seine Freundin zu suchen, die zwischenzeitlich auch in der Disco angekommen sein soll. Währenddessen soll sich der ältere Bruder bereits auf dem Weg zum Auto gemacht haben. Als er bemerkte, dass sein Bruder noch nicht im Auto ist, habe er ihn gesucht und gesehen, wie er von den beiden jungen Männern, mit denen es in der Disco den Streit gegeben haben soll, geschlagen wurde. "Wir wollten keinen Stress haben. Die haben gerufen, ich soll herkommen. Ich bin ein Mensch, der alles mit Worten klärt. Ich habe aber direkt einen Schlag bekommen und bin dann in eine Deckungsposition gegangen. Trotzdem haben die weiter geschlagen", so der jüngere Bruder. Sein älterer Bruder soll daraufhin zum Auto zurückgekehrt sein, um ein Pfefferspray zu holen. Da er dies nicht fand, soll er ein Klappmesser aus der Mittelkonsole genommen haben, hieß es in der Stellungnahme. Weiter hieß es, dass er mit offener Klinge zu der Schlägerei ging, den Bremerhavenern zurief, sie sollen von seinem Bruder ablassen. Da sie das nicht getan haben sollen, stach er auf die beiden Opfer ein. "Ich ging davon aus, dass ich sie nicht lebensbedrohlich verletzt habe. Ich hatte Panik und Angst. Ich wollte keinesfalls einen der beiden töten. Ich bedaure, dass sie verletzt wurden", erklärt der Angeklagte in seiner schriftlichen Stellungnahme. Um akut lebensbedrohliche Verletzungen soll es sich laut Aussage eines rechtsmedizinischen Sachverständigen übrigens nicht gehandelt haben. Trotzdem mussten die beiden Opfer noch in der Tatnacht operiert werden, um eine potenzielle Lebensgefahr zu verhindern. Nach vier Tagen konnten die beiden Bremerhavener die Krankenhäuser wieder verlassen. Fünf weitere Verhandlungstermine stehen noch aus, ehe ein Urteil erwartet werden kann.