
Nach Messer-Attacke vor Cuxhavener Disco: Zeuge sollte Aussage zurücknehmen
Am vierten Prozesstag am Landgericht Stade, vor dem sich zwei Bremerhavener wegen versuchten Totschlags verantworten müssen, wurde es eng im Gerichtssaal. Mehr als 20 Zuschauer wollten sich anhören, was eines der Opfer zu sagen hatte.
Im Oktober vergangenen Jahres wurden zwei junge Männer aus Bremerhaven Opfer eine Messe-Attacke auf dem Parkplatz der Cuxhavener Diskothek "Janssens Tanzpalast". Dabei wurden sie lebensgefährlich verletzt, mussten noch in der Nacht notoperiert werden. Die beiden mutmaßlichen Täter, zwei Brüder aus Bremerhaven (22 und 23 Jahre alt), müssen sich deshalb vor der 3. Großen Strafkammer des Stader Landgerichts wegen versuchten Totschlags, gefährlicher Körperverletzung und des Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten.
Der kleine Gerichtssaal im zweiten Stock des Stader Landgerichts platzte fast aus allen Nähten. Denn nachdem bereits an einem der vorherigen Termine eines der beiden Opfer als Zeuge ausgesagt hatte, erschien am vierten Prozesstag nun auch das zweite Opfer. Was der junge Mann aus Bremerhaven zu sagen hatte, wollten sich Freunde und Familienangehörige der Angeklagten und des Opfers scheinbar nicht entgehen lassen. Der 20-Jährige bestätigte, dass es auf der Tanzfläche innerhalb der Disco bereits eine Auseinandersetzung gegeben haben soll. Daraufhin sollen er, seine Freunde und auch die anderen Beteiligten der Auseinandersetzung der Diskothek verwiesen worden sein. Draußen habe sich die Gruppe rund um das spätere Opfer und das Opfer selbst dann zu ihrem Auto begeben. Am Auto angekommen, soll dann eine Gruppe Beleidigungen schreiend auf sie zugekommen sein. Zwei Personen - das Opfer meint sich zu erinnern, dass es sich dabei um die beiden Angeklagten handelte - sollen dann direkt auf den 20-jährigen Bremerhavener zugekommen sein und eine Schlägerei angefangen haben.
Opfer kann sich an Messerstich nicht erinnern
Der junge Mann habe sich nur gewehrt, eventuell ein bis zwei Mal zurückgeschlagen. Genau könne er sich nicht mehr daran erinnern. Genauso wenig könne er sich daran erinnern, ein Messer gesehen zu haben. Auch das Zustechen selbst habe er so nicht wahrgenommen. Erst als er das Blut an seinem Bauch wahrgenommen hatte, war ihm klar, dass er eine Stichverletzung hat. Da sich seine Erinnerungen teilweise deutlich von den Aufzeichnungen der Polizeivernehmung unterschieden, musste sich der Bremerhavener den Fragen der insgesamt vierköpfigen Verteidigung stellen, die ihm die Unterschiede der Aussagen vorhielten. Das Opfer versuchte, die Missverständnisse aufzuklären, machte aber immer wieder deutlich, dass er sich an vieles nicht mehr erinnern könne. Der Blutverlust in der Tatnacht und die anschließende Operation sollen ihm zugesetzt haben.
"Ein Onkel würde sich erkenntlich zeigen"
Einer, der meint, sich noch ziemlich genau an die Tatnacht erinnern zu können, war ein weiterer Zeuge, der sich zum Zeitpunkt der Tat auf dem Parkplatz aufgehalten haben soll. Er will gesehen haben, wie die Angeklagten die Disco verließen. Mit den sinngemäßen Worten "Den stechen wir ab" sollen die Bremerhavener Brüder auf die späteren Opfer losgegangen sein. Der Zeuge habe auch gesehen, wie ein Messer aus dem Auto geholt wurde. "Ich habe eine silberne Klinge gesehen", erinnert sich der Zeuge vor dem Schwurgericht. Was an dem Auto der späteren Opfer passierte, habe er allerdings nicht gesehen. Dass der junge Mann trotzdem ein wichtiger Zeuge sein könnte, blieb offenbar nicht unbemerkt. Denn bei ihm habe sich ein Verwandter der Angeklagten gemeldet und darum gebeten, die Aussage zurückzuziehen. "Ein Onkel würde sich dafür erkenntlich zeigen", habe es geheißen. Darauf eingelassen habe sich der Zeuge jedoch nicht.