Im Dezember 2023 kam es zu einer Gewalttat in der Hauptschule Altenbruch in Lüdingworth. Foto: Kramp
Im Dezember 2023 kam es zu einer Gewalttat in der Hauptschule Altenbruch in Lüdingworth. Foto: Kramp
Staatsanwaltschaft ermittelt

Nach Messerangriff in Lüdingworther Schule: Tatwaffe war wohl kein Schuleigentum

von Denice May | 23.01.2024

An der Lüdingworther Hauptschule verletzte im Dezember 2023 eine Jugendliche ihre Mitschülerin vor den Augen ihrer Klasse mit einem Messer. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft.

Im vergangenen Dezember soll eine 16-jährige Schülerin der Lüdingworther Hauptschule eine 15-jährige Mitschülerin schwer verletzt haben. Gerüchten zufolge soll das Opfer am Arm mit einem Messer verletzt worden sein. Die Verletzte wurde nach der Tat mit einem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht, wie Polizeisprecher Stephan Hertz damals bestätigte. Hintergrund des Messerangriffs sei eine Auseinandersetzung zwischen der Tatverdächtigen und dem Opfer. Worum es bei dem Streit ging, ist noch unklar.

Die Tat ereignete sich nach der Pause im Klassenraum - vor den Augen der anderen Mitschüler. Eine Lehrerin und ein Mitschüler hielten die 16-jährige Täterin von weiteren Tathandlungen ab. Gefahr für andere Schülerinnen und Schüler oder Lehrkräfte habe nicht bestanden, betonte der Polizeisprecher. 

Staatsanwaltschaft steckt noch in den Ermittlungen

Derzeit gebe es noch keine weiteren, berichtenswerten Erkenntnisse, wie Oberstaatsanwalt Kai Thomas Breas auf Nachfrage unseres Medienhauses bestätigt: "Wir befinden uns gegenwärtig noch mitten in den Ermittlungen und können keine weiteren Auskünfte zum Vorfall geben." Auch zum Motiv des Mädchens könne er nichts sagen: "Wir klären den Sachverhalt, dabei ist das Motiv erst einmal nicht entscheidend. Öffentlich können wir sowieso nichts sagen, weil das den Persönlichkeitsbereich der Jugendlichen betrifft." Weil Jugendliche einen besonderen Schutz genießen, könne er auch nicht sagen, ob die Jugendliche bereits zuvor straffällig geworden sei. Einzig bei der Tatwaffe konnte der Oberstaatsanwalt berichten: "Wir können davon ausgehen, dass das Messer nicht der Schule gehörte und die Jugendliche es also nicht von dort hatte."

Schulleiterinnen wollten sich nicht äußern

Ob die mutmaßliche Täterin und das Opfer wieder zur Schule gehen - und möglicherweise auch wieder im gleichen Klassenzimmer sitzen -, ist nicht bekannt. Die Schulleiterin der Hauptschule war für unser Medienhaus nicht erreichbar. Auf die Nachfrage, ob und inwiefern die Geschehnisse mit den Grundschülern, die sich ebenfalls in dem Gebäudekomplex befinden, thematisiert wurden, wollte sich die Grundschulleiterin Franziska Wiwik nicht äußern. 

Es werde dafür gesorgt, dass niemand einer Gefährdungslage ausgesetzt ist

Von der Pressestelle der Regionalen Landesämter für Schule und Bildung in Lüneburg heißt es, dass jeder Vorfall mit größtmöglicher Sorgfalt aufgearbeitet und dafür gesorgt werde, dass sich für die Schülerinnen und Schüler keine absehbare Gefährdungslage ergeben. Mehr könne aus Gründen des Schutzes der Persönlichkeitsrechte nicht mitgeteilt werden. Der schulfachliche Dezernent sowie mehrere psychologische Dezernentinnen und Dezernenten sollen die Schule bei der Nachsorge und der Aufarbeitung unterstützt haben. Diese Unterstützungsleistung sei durch die Schule als extrem hilfreich empfunden.

Weitere Maßnahmen werden angeboten

Mareike Wellmeier von der Pressestelle erklärt weiter: "Gewaltvorfälle wie der genannte werden selbstverständlich schulintern aufgearbeitet. In Gesprächen wird versucht, die vermeintlichen Täter und Täterinnen zu identifizieren. Anschließend kann in Klassenkonferenzen über geeignete Erziehungsmittel, beziehungsweise Ordnungsmaßnahmen entschieden werden. In Fällen, die sich gegebenenfalls schulisch nicht eindeutig aufklären lassen, aber die Polizei ermittelt, kann das Ergebnis dieser polizeilichen Ermittlung als Grundlage solch einer Konferenz dienen."

Neben den direkt betroffenen Tätern und Opfern werde zudem eingeschätzt, ob weitere Personen und Gruppen der Schule einen Unterstützungsbedarf benötigen. Dieser werde in der Regel in Form von Einzel- oder Gruppengesprächen angeboten. Eltern-, Schüler- und Lehrerschaft können bei Bedarf in Form eines Briefes über hilfreiche Hinweise, Kontakte und das geplante Vorgehen informiert werden.

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